(Français) Un élargissement par étapes du droit au regroupement familial en Suisse

1 März 2010 par fso

Leider ist der Eintrag nur auf Français verfügbar.

Die Rechte des Kindes in der Schule: die grosse Angst in den Bergen?

22 Februar 2010 par fso

Leitartikel von Professor Daniel Stoeklin des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

Vielleicht haben auch Sie ein Kind, das gerade 18 geworden ist: Gefühle, Festlichkeiten, Rückblick auf jene Jahre, Fotos, Erinnerungen, und dann das Bewusstsein darüber, was sich formell und gesetzlich für das Kind ändert. Es hat die Volljährigkeit erreicht, welche sowohl Freiheit als auch Verantwortung mit sich bringt. Anders gesagt, ist es nicht mehr unter dem Schutz der Kinderrechtskonvention. Aber war es sich darüber bewusst, diesen verlorenen „Schutz“ jemals gehabt zu haben? Dies kommt darauf an, welche Gelegenheiten es gehabt hat, darüber informiert zu werden. Wieviele in der Schweiz lebende Kinder haben während ihrer gesamten Schulzeit und egal auf welchem Niveau, jemals die geringste Sensibilisierungsstunde über Kinderrechte erhalten? Man wagt es kaum sich zu fragen… Denn die Antwort ist betrüblich: eine Mehrheit…

Ist dies unvermeidlich? Nein: um ein Beispiel aus unseren Nachbarländern zu nennen, in Frankreich ist die Erziehung der Menschen- und Kinderrechte in den Lehrplänen und den in den Schulen und Schuleinrichtungen geführten Bildungsmassnahmen integriert. Dies wurde durch die Aktion der „Défenseure des enfants“ gefördert, deren Aufgabe die Förderung der Kinderrechte ist. Diese selbständige Staatsbehörde bietet online pädagogische Mittel. 2009 haben etwa sechzig Staaten einen „Défenseur des droits d’enfant“ (Kinderrechtsschützer) eingesetzt. Die „Défenseurs“ europäischer Kinder haben sich in einem Netz European Network of Ombudspersons for Children organisiert, welches 35 Mitglieder auf die 47 Mitgliedstaaten des Europarates zusammenfasst. Die Schweiz ist Teil jener europäischen Staatenminderheit, in der eine solch selbständige Behörde noch nicht existiert. Ein solcher Mangel ist für einen Rechtsstaat, der sich als Heimat der Menschenrechte bezeichnet schwer entschuldbar. Um dieses Bild auf ehrenhafte Weise zu beanspruchen, müssten wir zuerst all denen die darin geboren werden und/oder dort aufwachsen, zeigen, was diese Rechte sind und was sie für sie und ihre gesetzlichen Vormunde mit sich bringen.

Was die Information über Kinderrechte angeht, fehlt es der Schweiz jedoch nicht an pädagogischen Mitteln. Man findet beispielsweise die von der Bildung und Entwicklung Stiftung vorgeschlagenen Unterstützungen. In der Romandie verteilt diese gegen 40.000 pädagogische, die Kinderrechte betreffende Fiches über 2.000 Lehrkräfte, die den Antrag stellen. Die Kinderrechtssensibilisierung im schulischen Umfeld ist nämlich vom guten Willen der Einrichtungsdirektionen und/oder der Lehrkräfte abhängig. In der Schweiz gibt es keine systematische Erziehung, welche die Kinderrechte betrifft. In anderen Worten fehlt es nicht an Unterstützung, sondern an politischem Willen.

Wenn man das Thema mit eidgenössischen Parlamentariern anschneidet, dann eckt man an eine Vorsicht an, die sehr systematisch ist: die Lehrpläne fallen unter die Kompetenz der Kantone… In Anbetracht so vieler verschiedener Lehrpläne – so viele wie es Kantone gibt – sind die in der Schweiz eingeschulten Kinder demnach nicht der ihre Rechte betreffenden Information gleichgestellt. Auch wenn Harmos, wie sein Name es andeutet, die Strukturen und Lehrpläne etwas harmonisiert,  ist es nicht offensichtlich, dass diese Reform eine obligatorische Kinderrechtserziehung beinhaltet. Die Debatte um Harmos betrifft vor allem das Schuleintrittsalter. Unter den Harmos-Gegnern, welche es als verfrüht erachten, den Schulbeginn bei 4 Jahren anzusetzen, hört man nie eine Überlegung zum Unterrichten der Kinderrechte im schulischen Umfeld. Dies ist symptomatisch für eine mehr allgemeine Einstellung, die heute, wo die KRK 20 ist, noch akzeptiert, dass Kinder ihre gesamte Schulzeit in der Schweiz vollenden können, ohne jemals irgendeine Zeit erlebt zu haben, in der man sie über ihre Rechte und anders gesagt, über ihren Status informiert. Es scheint als befände man sich noch mitten im letzten Jahrhundert, als die sexuelle Erziehung noch Angst machte… Vielleicht flösste sie noch weniger Angst ein als es heute die Kinderrechte tun!…

Zusätzlich zu den Hausaufgaben über die Rechte zu sprechen, kann nur für jene schädlich sein, welche immer noch denken, dass der Schülerstatus über dem des Kindes steht und dass die Schüler, über allem anderem, dem Reglement der Schuleinrichtung Gehorsam schulden. Es ist kein Hochverrat an die Kantonskompetenz in Sachen Erziehung, wenn man darum bittet, dass egal in welchem Schweizer Kanton ein Kind zur Schule geht, man es über die Existenz der Kinderrechtskonvention und ihrer Bedeutung für sein tägliches Leben informiert. Mit der Konventionsratifizierung hat die Schweiz sich ebenfalls dafür engagiert sie zu verbreiten und den Kindern bekannt zu machen. Wie kann man behaupten Kinder zu unterrichten, wenn ihr Rechtsstatus nicht gut bekannt ist und nicht bekannt gemacht wird? Quer zum zu erwerbenden Wissen, kann und muss die Schule ein privilegierter Ort des Nachdenkens werden, was es bedeutet ein Kind zu sein, um ein Mensch sein zu können, bevor man ein Diplomierter wird…

Dieser Artikel ist am 08.02.2010 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes ( IDE) erschienen.

“Administrativ-Versorgte”

8 Februar 2010 par fso

Leitartikel von Frau Patricia Roduit des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

Administrativ-Versorgte“, so die Bezeichnung, mit der man tausende von Minderjährigen in der Schweiz, insbesondere junge Frauen, zwischen 1942 und 1981 behaftete. Ein befremdlicher Ausdruck, der einer Verdeutlichung bedarf. Zur „erzieherischen Massnahme“ wurden diese oft rebellischen, manchmal psychologisch zerbrechlichen jungen Mädchen inhaftiert. Meist aus sehr bescheidenen Familien stammend, unfähig sich um sich selbst zu kümmern, fanden sie sich ohne Prozess und ohne Berufungsmöglichkeit hinter Gittern wieder.

Welches war ihr Verbrechen oder die ausgerufene Straftat? Jugendliche zu sein, denen die Familie keine Struktur und Stabilität geben konnte. Gegen die damals gängige Vorstellung über die Moral zu verstossen. Aus funktionsgestörten Familien zu stammen, was eine Entmündigung ermächtigte. Für einige von ihnen stellte die Haftanstalt das Ende mehrerer Heimeinweisungen dar, so wie für die heute 60-jährige Maddy.

Sie bezeugt tatsächlich ein Jahr lang, ja sogar nur 6 Monate lang bei ihrer leiblichen Familie gelebt zu haben. Es folgten 13 bis 14 Platzierungen in verschiedenen „Homes“… Als sich mit 16 Jahren dann ein Baby ankündigt, will ihr Stiefvater nichts davon hören. Sie wird also in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, wo von erzwungener Abtreibung und Sterilisation die Rede ist… Aber Maddy hängt an diesem Leben, das in ihr heranwächst. Dank dem Beistand eines katholischen Priesters, wird sie ihre Schwangerschaft zu Ende führen können.

Ab der Geburt des Kindes jedoch, wird es ihr entzogen und zur Adoption gegeben. Sie hat ihren kleinen Thomas seit 1966 nicht mehr gesehen. Kürzlich hat Maddy die Dienste eines Anwalts in Anspruch genommen, dem es möglich war, an ihr Dossier zu gelangen. Dessen Lektüre hat hervorgebracht, dass sich damals die Polizei selbst, mangels Gerichtsbeschluss, gegen ihre Inhaftierung widersetzt hatte. Trotzdem wurde Maddy in Hindelbank, der Vollzugsanstalt für Frauen des Kantons Bern inhaftiert, um „umerzogen“ zu werden. Hindelbank wurde wegen der „Tugenden“ seines Erziehungssystems ausgewählt… Eine tragische Geschichte unter tausenden anderer…

Ursula Biondi ist eine der Administrativ-Versorgten von Hindelbank. Sie verbrachte dort ein ganzes Jahr. Nach 40 Jahren des Schweigens hat sie beschlossen, ihre Geschichte auf Papier niederzuschreiben. Einige Jahre nach Erscheinen des Buches, nimmt sich die sozialdemokratische Bundesrätin Jacqueline Fehr die Angelegenheit zu Herzen und reicht im April 2009 eine Interpellation beim Bundesrat ein.

In seiner Antwort betont dieser, dass „die Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1978 über die fürsorgerische Freiheitsentziehung am 1. Januar 1981 im Zivilgesetzbuch (Art. 397a ff.; SR 210) eingeführt wurden. Seitdem ist eine fürsorgerische Freiheitsentziehung nach kantonalem Recht nicht mehr möglich.“ Parallel dazu, erinnert er daran, dass „Artikel 37 des für die Schweiz 1997 in Kraft getretenen Uno-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (SR 0.107) spezifische Verfahrensgarantien, nämlich ein Verbot rechtswidrigen oder willkürlichen Freiheitsentzugs (Art. 37 Bst. b) enthält…“ Schliesslich „wird die Änderung vom 19. Dezember 2008 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs… zu einer Professionalisierung führen1, weil die Kantone verpflichtet sind, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden als Fachbehörden einzurichten. Neue Fälle administrativ versorgter Jugendlicher gibt es weder jetzt noch in Zukunft“. Kurz gesagt, nimmt der Bundesrat Kenntnis davon, schiebt aber die Verantwortung der Angelegenheit auf die Kantone2.

Das kleine Komitee jedoch, gibt nicht auf. Es fordert eine öffentliche Debatte über diese Ereignisse. Nicht alles ist gesagt und die Archive vieler Vormundschaftsdienste wurden zerstört, was die Erinnerungsarbeit nicht erleichtert. Ursula Biondi gibt zu, dass die schmerzhafteste Wunde das Inhaftierungsstigma sei und folglich der erlittene „tort moral“.

Eine hoffnungsvolle Wende trat im letzten November ein, als ein Treffen der kantonalen Justiz- und Sozialdirektoren stattfand. Im Dezember konnte Jacqueline Fehr mehrere dieser ex-„Versorgten“ vorladen, um ihnen diese guten Nachrichten mitzuteilen. Die Dinge gehen voran und noch dieses Jahr könnte man offiziell mit einer öffentlichen Entschuldigung rechnen. Eine Hoffnung also und für Maddy vielleicht sogar das Glück, Thomas wiederzufinden…

1. Es handelt sich um die Vormundschaftsbehörden
2. „Die Frage nach einer eventuellen Wiedergutmachung… ist also eine Sache der Kantone“ Curia Vista – Geschäftsdatenbank, Administrativ versorgte Jugendliche. Moralische Wiedergutmachung 30.4.2009, Interpellation 09.3440.

Quelle: “Le scandale des enfants volés en Suisse“, Maria Pia Mascaro TSR1 Mise au Point 10.1.10

Dieser Artikel ist am 29 Januar 2010 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes ( IDE) erschienen.

Zwischen Hoffnung und Trauer

1 Februar 2010 par fso

“Ein Sufi-Märchen erzählt von einem jungen Novizen, der eines Tages fragt: “Meister, erzähle uns eine schöne Geschichte”. Wie es bei Weisen üblich ist, überlegt der Meister einen Moment und sagt dann mit sehr sanfter Stimme: “Der Urgrossvater stirbt, der Grossvater stirbt, der Vater stirbt”.”„Aber Meister, protestiert der Novize vehement, warum sprichst du vom Tod, wenn man dich um eine schöne Geschichte bittet? Der Tod ist traurig!” “Ah, sagt der Meister leise, siehst du nicht, dass es sich um den natürlichen Verlauf der Dinge handelt?” “Natürlich, Meister, antwortet der Junge, aber was ist daran so schön?” Der Meister lächelt ruhig und antwortet: “Es ist genau der natürliche Verlauf der Dinge, der schön ist, denn nichts ist trauriger als der Tod eines Kindes”.

Und sein Verschwinden? Ist es nicht noch schrecklicher als der Tod? Denn für die Familien der Verschwundenen “ist die Trauer unmöglich, sie können weder verstehen noch vergeben und sie verbleiben von halben Gewissheiten gequält, oft für den Rest ihres Lebens. Auch sie sind Opfer.”

Dennoch, vermitteln uns die Familien, welche dieses Drama erlebt haben auch diesen Hoffnungsschimmer, der niemals stirbt und der sie daran hindert, aufzugeben. Gemäss der Mutter eines verschwundenen Mädchens: “zwischen Trauer und Hoffnung bevorzuge ich die Hoffnung…”.

So hat die Familie der am 9. Januar 2003 verschwundenen Estelle Mouzin, letzte Woche mit der Veröffentlichung eines veralteten Fotos von Estelle, einer gebührenfreien Rufnummer und einer Internetadresse einen Zeugenaufruf lanciert. “Alles ist gut, wenn es etwas bringt” hat ihr Vater erklärt. Auch ein stiller Marsch wurde am 9. Januar 2010 organisiert.

So haben die Familie der am 3. Mai 2007 verschwundenen Madeleine McCann und die sie unterstützenden Organisationen, im November 2009 einen Kurzfilm mit neuen veralteten Bildern des Mädchens herausgebracht, der einen Zeugenaufruf lanciert, indem es die Bevölkerung bittet, diese Mitteilung im Netz zu verbreiten.

So hat die Familie von Sarah Oberson einen Zeugenaufruf lanciert, als das Verbrechen die Verjährung erreicht hat. “Trotz der bereits eingetretenen Verjährung und unter Garantie umfassender Diskretion, appelliert die Stiftung in der einzigen Besorgnis, einer Familie den Frieden wiederzugeben, an Ihr Erinnerungsvermögen. Was ereignete sich an jenem Nachmittag, gegen 17.30 Uhr, auf jenem leeren Schulhof?”

Diese Familien lassen uns sagen, dass es stimmt, dass die Trauer schwierig ist, ja sogar unmöglich, der Friede auch, wahrscheinlich, “aber wie kann man das Ende des Albtraums erhoffen, wenn man weiss, dass es womöglich das Ende der Hoffnung sein wird?” (Joëlle Fabre).

Wie eine zweite Familie!

18 Januar 2010 par fso

Editorial von Herrn Linus Jauslin, Generalsekretär der Schweizerischen Stiftung Aids & Kind.

Zum 30. Mal und zum 7. Jahr in Folge haben im November die „Schweizerischen Treffen für Jugendliche, die mit HIV leben“ stattgefunden. Diese Veranstaltungen bieten den Jugendlichen eine Plattform, die es ihnen erlaubt, besser mit ihrer Krankheit im Alltag umzugehen.

Für alle Jugendlichen, die die intensiven Gefühle der Adoleszenz erleben, die Lust haben, eine ganze Nacht in der Disco zu verbringen, ist das Leben ungemein dadurch erschwert, gezwungen zu sein, seine Medikamente jeden Tag zu einer bestimmten Zeit einnehmen zu müssen. Gegen ein heimtückisches Virus anzukämpfen, das man weder sieht noch spürt ist ebenso anstrengend wie lästig. Und doch erinnern die Beziehungen mit anderen täglich an seine Präsenz im Körper – z.B. während eines Anstellungsinterviews oder einer Liebesbegegnung. Denn es löst bei anderen die verschiedensten und unerwartetsten Reaktionen aus – von der Gleichgültigkeit zum Mitleid, über die Stigmatisierung und die unverhohlene Diskriminierung.

Die Möglichkeit sich bewusst zu werden, dass andere Jugendliche gegen das gleiche Virus ankämpfen, setzt den Jahren der Isolation und einer schmerzhaften Einsamkeit angesichts der Krankheit im Allgemeinen ein Ende. Der Austausch in der Gruppe ermöglicht es jedem, aus der grossen Erfahrung der anderen zu schöpfen. Genau dies ist nun sehr wichtig für die Jugendlichen.

Als man sie fragt, warum die Gruppe ihr so viel bedeutet, antwortet die heute 17-jährige Laura wie folgt: „Weil sie meine zweite Familie ist. Ich bin zum ersten Mal vor vier Jahren hergekommen und habe mich sofort sehr wohl und integriert gefühlt.“ Sie fährt fort: „In der Gruppe kann ich mich so geben wie ich bin, ich habe nichts zu verbergen, ich muss keine Diskriminierung fürchten und kann mit allen über alles frei diskutieren. Die Gruppe gibt mir eine grosse moralische Unterstützung, die Freundschaften sind dort so viel tiefer und ehrlicher.“

Klar, bei Begegnungen geht nicht immer alles „reibungslos“. Manchmal gibt es Konflikte, „kleine Kriege“, wie die Jugendlichen selbst es manchmal nennen, aber wie Laura es so schön sagt: „Hier lässt dich keiner im Stich, du bist geschützt wie der Vogel in seinem Nest, und wenn du jemals abzustürzen drohst, wird es immer jemanden geben, um dich aufzufangen.“

Laura schliesst ab: „Dank all dem, ist die Gruppe eines der seltenen Vorteile des HIV. Die Perspektive jeder Begegnung erfüllt mich mit Freude und ich hoffe, dass sich die Gruppe noch lange halten wird.“

Neben diesen Treffen, hat die Aids & Kind bereits zwei andere Veranstaltungen organisiert, welche die Geschwister sowie die besten Freunde der Gruppenmitglieder zusammenführt. Ausserdem engagiert sich die Stiftung auf europäischem Niveau, indem sie aktiv an Kongressen teilnimmt, die den betroffenen Jugendlichen und qualifizierten Begleitern die Möglichkeit geben, sich zu versammeln.

Dieser Artikel ist am 15. Januar 2009 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes ( IDE) erschienen.

Tiere bald von deren Anwalt verteidigt? Und Kinder?

11 Januar 2010 par fso

Am 7. März 2010 werden die Schweizer über die “Tierschutzanwalt-Initiative” abstimmen. Wenn die Ja-Stimmen gewinnen, werden die Kantone gezwungen sein, einen Anwalt einzusetzen, der misshandelte Tiere im Rahmen von Strafverfahren vertritt. Dieser Anwalt wird weder von der Erziehungsinstanz noch vom Tierbesitzer abhängig sein und wird nur die Interessen des eigentlichen Tiers vertreten (Bundesbeschluss vom 25.09.2009).

Der Schweizer Tierschutz (STS) hat diese Initiative lanciert, um die Straffreiheit der Misshandlung von Tieren zu bekämpfen. Er ist der Ansicht, dass „sich die Strafverfolgungsbehörden nur lückenhaft im Rahmen von Strafverfahren engagieren und dass sie Beweismittel nur ungenügend verwalten, da sie sich nur auf die Behauptungen des Beschuldigten stützen können. Diese Situation ist dadurch gegeben, dass den geschädigten Tieren in den meisten Kantonen kein Verteidiger zur Verfügung steht, wohingegen der Tierbesitzer, als Beschuldigter, alle ihm durch den Parteistatus zukommenden Rechte ausüben kann“. (S. 3890, Punkt 2.3)

Misshandelte Kinder erleben eine ähnliche juristische Situation. Statistiken belegen, dass sich die Gewalttaten für die Mehrheit im Familienrahmen abspielen, was es schwierig macht, sie nachzuweisen (1). Viele Situationen, die von Amtes wegen verfolgt werden müssten (2) bleiben so unerkannt. Ihrerseits können die Kinder nur über ihren gesetzlichen Vertreter Anzeige erstatten – meistens die Eltern, also der wahrscheinliche Täter dieser Gewalttaten – oder wenn sie als urteilsfähig befunden werden – was den Grossteil der Kinder ausschliesst (StGB Art. 30).

Wenn die Volksinitiative angenommen wird, werden also Tiere in der Schweiz, im Fall von Misshandlung, einen besseren juristischen Schutz als Kinder geniessen?
Eine zumindest paradoxe Situation!

Tatsächlich fordern die internationalen Menschenrechtsinstanzen, darunter der Ausschuss für die Rechte des Kindes, seit Jahren von der Schweiz „eine bundesstaatliche, unabhängige Menschenrechtsinstitution einzurichten, die im Einklang mit den Prinzipien von Paris (…) die Überwachung und Evaluierung der Fortschritte in der Umsetzung der Konvention als Aufgabe hat. Sie soll für Kinder zugänglich und befugt sein, Beschwerden über die Verletzung von Kinderrechten entgegenzunehmen, diese in kindergerechter Art und Weise zu überprüfen und wirksam zu verfolgen.“ (Schlussbetrachtungen 2002, 16).

Nach vielfachem – internationalem und parlamentarischem (z.B. parlamentarische Initiativen 01.461, 02.3394) Druck meint der Bundesrat im Juli 2009, dass es verfrüht sei, eine solche Institution zu schaffen und kündigt die „Realisierung eines Pilotprojekts mit einer Dauer von fünf Jahren, welches auf die Bereitstellung von Unterstützung und zusätzlichen Dienstleistungen im Menschenrechtsbereich, den Kantonen, Gemeinden und dem Privatsektor abzielt“ an – Editorial vom 08.07.2009. In diesem unter vielen Aspekten lückenhaften Pilotprojekt (siehe Editorial vom 08.07.2009) geht es mitnichten darum, Beschwerden seitens von Kindern zu empfangen oder zu bearbeiten.

Das Funktionieren der Demokratie liegt am Ursprung dieser paradoxen Situation: die Gruppen, deren Interessen besser gewahrt werden, sind jene, welche eine grössere Attraktivität auf die Entscheidenden ausüben. In diesem Fall scheint die Gruppe der Lobbyarbeit zum Tierrechtsschutz stärker (besser organisiert? besser finanziert? besser vertreten?) zu sein als jene für den Schutz der Kinderrechte. Auch scheint das Image der Tiere als vollwertige Lebewesen festzustehen, wohingegen man die Kinder häufig noch ausschliesslich als Teil der Familie betrachtet – also der Privatsphäre zugehörig.

Hat der Bundesrat nicht die Pflicht, das Gleichgewicht der Prioritäten jenseits der politischen Erwägungen wiederherzustellen?

(1)    Statistiken: „Die Opfer (von Tötungsdelikten oder Tötungsversuchen) die jünger sind als 18, werden am häufigsten im häuslichen Rahmen angegriffen (73%).“

(2)    Die einfache vorsätzliche Körperverletzung (StGB Art. 123) wird prinzipiell von Amtes
wegen verfolgt. Sie wird insbesondere von Amtes wegen verfolgt, wenn der Täter die Tat an einem Kind begeht, das „unter seiner Obhut steht oder für das er zu sorgen hat“. Die Tätlichkeiten (StGB Art. 126) werden prinzipiell von Amtes wegen verfolgt, „wenn der Täter die Tat wiederholt an einem Kind begeht, das unter seiner Obhut steht oder für das er zu sorgen hat“.

„Die fahrlässige Körperverletzung wird auf Antrag verfolgt, wenn diese einfacher Art ist (StGB Art. 125 Abs. 1).

Die anderen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, ob sie aus Fahrlässigkeit (fahrlässige Tötung: StGB Art. 117, schwere fahrlässige Körperverletzung: StGB Art. 125 Abs. 2) oder vorsätzlich (Tötung: StGB Art. 111-113, Kindestötung: StGB Art. 116, schwere vorsätzliche Körperverletzung: StGB Art. 122, Aussetzung: StGB Art. 127, Gefährdung des Lebens: StGB Art. 129, Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder: StGB Art. 136) geschehen, werden von Amtes wegen verfolgt.

Psychische Gewalttaten werden im StGB nicht explizit behandelt. Die geistige Gesundheit ist allerdings auch durch die Art. 122, 123 und 125 des StGB geschützt.

Jede Übertretung gegen die sexuelle Integrität von Minderjährigen (StGB, 5. Titel) wird von Amtes wegen verfolgt, mit Ausnahme des Exhibitionismus (StGB Art. 194), welches sie allerdings nur dann betrifft, wenn sie mindestens 16 sind.“

Unser Dank geht an Frau Paola Riva Gapany vom Internationalen Institut der Rechte des Kindes für die juristischen Korrekturen.

Clara Balestra, 12.01.2010

Auf Gewalt basierende Erziehung wird verurteilt

15 Dezember 2009 par fso

Im September 2009 befindet das Bezirksgericht Sitten einen Vater für schuldig, sein “Erziehungsrecht” missbraucht zu haben. Berufsagoge, dann Erzieher im Erziehungszentrum von Pramont, wurde dieser Mann zu einer Geldstrafe von CHF 400.- oder einer Freiheitsentzugsstrafe von 4 Tagen verurteilt. Dies, weil er seinen drei Kindern während seiner Ehe und der Tochter seiner Lebensgefährtin während einer weiteren Beziehung regelmässig Haue und Ohrfeigen austeilte. Während der Bestrafungseskalation ging er sogar soweit, die Kinder gegen die Wand zu drücken oder sie auf den Boden zu schleudern.

Das Gericht hat gegen den Vater entschieden, da es befunden hat, dass seine “(…) Handlungen einer vom Angeklagten bewusst gewählten Erziehungsart entsprachen” (1). Es ist somit der Interpretation des Bundesgerichts von 2003 gefolgt (2), welche die körperlichen Bestrafungen in einer Familie im Namen des “Erziehungsrechts” der Eltern nicht verbietet (implizit dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB), Art. 14), aber eine der Gewalt entnommene Erziehung nicht mehr zulässt.

Um die Entwicklung der sozialen und juristischen Interpretation des “Erziehungsrechts” seit 2003 zu bewerten, wäre es interessant gewesen, den Entscheid des Bezirksgerichts Sitten im Falle eines Elternteils zu kennen, der auf eine weniger gewalttätige Art gehandelt hätte als die, welche vom Bundesgericht als Limite bezeichnet wird (einem Kind zu den Ohrfeigen noch regelmässig an den Ohren ziehen).
Die Erkenntnis scheint immerhin erlangt, dass die systematische Erziehungsgewalt nicht mehr zugelassen ist. Bleibt nur, dass es einem Elternteil noch möglich ist, sein Kind zu schlagen.

Auch wurde die Klage gegen diesen gewalttätigen Vater von seiner Ex-Frau und seiner Ex-Lebensgefährtin für Ereignisse eingereicht, die sich zwischen 1997 und 2006 zugetragen haben. Eine lange Zeitspanne. Die Kinder – Opfer dieser Handlungen – hätten nur ab dem 1. Januar 2007 klagen können – Datum der Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) – und nur, falls man sie für urteilsfähig befunden hätte (Art. 30 des StGB). Vor diesem Datum hätte nur ihr gesetzlicher Vertreter – die meiste Zeit über die Eltern – Klage einreichen können. Da das “Erziehungsrecht” eben genau den Eltern zugesprochen wird, zeigt diese Situation die Verletzlichkeit der Kinder in diesem Fall auf (3).

Trotz der positiven Entwicklung, die dieser Entscheid aufzeigt, ist eine restriktive Interpretation des “Erziehungsrechts” nach Ansicht der Internationalen Föderation für Menschenrechte ungenügend – siehe Leitartikel vom 14.09.2009.
Um die Würde der Kinder als vollwertige Menschen zu gewährleisten und zu ihrem Schutz, ist das Verbot körperlicher Bestrafung und erniedrigender Behandlung die einzig mögliche Antwort.

Clara Balestra, 15.12.09

Die Informationen stammen aus folgenden Artikeln: (1) “Un père reconnu coupable de voies de fait” (Le Nouvelliste 27.10.2009, S. 22) und “Le jugemement entre en force” (Le Nouvelliste, 01.12.2009, S. 19).

(2) ATF 126 IV 216ss
(3) Ergänzender Schutz : “Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er die Tat wiederholt begeht (…) an einer Person, die unter seiner Obhut steht oder für die er zu sorgen hat, namentlich an einem Kind (StGB art. 126, al. 2(a))

Enfan’phare: Ein Erfolg!

30 November 2009 par fso

Leitartikel von Frau Geneviève Levine des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

Während der 2-tägigen Feier anlässlich des 20-Jahr-Jubiläums der Konvention bezüglich der Kinderrechte, herrschte im schweizerischen Martigny ein phantastischer Partizipations- und Austauschgeist. Im Verlauf des gesamten themenbezogenen Tages vom 20. November, erlaubten dynamische und bewegte Debatten einen kritischen aber nicht nur negativen Blick auf die Anwendung der KRK in unserem Land. Wie hätte man sie an diesem Tag, an dem die Konvention ihre 20 Kerzen auspustete, besser ehren können, als mit wertvollem und partizipativem Austausch sie betreffend? Dem DIE liegt also viel daran, in erster Linie den Kindern herzlich zu danken, die sich ausgedrückt haben, aber ebenfalls der Gesamtheit der Redner und Teilnehmer.
Entdecken Sie die Darbietungen der Künstler Célina Ramsauer, deren Clip ‘Wer sind wir‘ speziell zum 20-jährigen Jubiläum der Kinderrechtskonvention im Rahmen von Enfan’Phare kreiert wurde und Osir mit ‘Das Kind der Vergessenheit‘, welche der offiziellen Veranstaltung ihre Leidenschaft eingehaucht haben.

Ein farbenfroher zweiter Tag

Das Enfan’phare-Dorf und die öffentlichen Darbietungen vom 21. November, haben schöne Begegnungen mit Begleitung von Musik, Kino, Tanz und den Leidenschaften aller ermöglicht. Natürlich mit dem zentralen Thema: Die Rechte aller Kinder von hier und von anderswo.

Unser Dank geht auch an:
- die vielen Freiwilligen
- die Partnerorganisationen
- die Enfan’phare-Sponsoren.

Link:
Fotogalerien

Dieser Artikel ist am 25. November 2009 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes ( IDE) erschienen.

Pressemitteilung vom 18.11.2009

18 November 2009 par fso

Die Webseite der Stiftung Sarah Oberson: Die Antwort auf ein echtes Bedürfnis.

Komplett neu konzipiert, dynamisiert, hat die neue Webseite der Stiftung Sarah Oberson seit seiner Aufschaltung vor einem Jahr mehr als 11′000 Besucher empfangen dürfen. Offensichtlich wurde eine Erwartung erfüllt.

Unsere Seite bietet mehrere wichtige Informationen, nämlich:

•    Aktualisierte Dokumente über die Vorgehensweisen im Hinblick auf die Einführung des Entführungsalarmsystems in der Schweiz
•    Eine spezielle Sparte von Artikeln bezüglich dem Verschwinden von Kindern in der ganzen Welt
•    Regelmässig angepasste Auskünfte über die Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen in Not
•    Eine detaillierte Agenda über die sich in der Schweiz abspielenden herausragenden Ereignisse
•    Die Bereitstellung der zu den von der Stiftung behandelten Themen inhärenten Dokumente für die breite Öffentlichkeit
•    Die Bereitstellung von Dokumenten über die Stiftung, mit Videos und Fotos, unter anderem vom 10-jährigen Jubiläum der Stiftung 2008

Der Blog, der jeden Monat mehrere Leitartikel  über die verschiedenen von der Stiftung behandelten Themen anbietet, bereichert den Inhalt. Zu diesem Thema besteht ebenfalls eine enge Zusammenarbeit mit dem Institut der Kinderrechte (IDE) und der Ideenaustausch wird ebenfalls von Beiträgen von aussen (z.B. Aktion Unschuld, Internationalen Sozialdienst (SSI), …) genährt.

Angesichts dieses Erfolgs, hat die Stiftung Sarah Oberson, dank dem finanziellen Beistand der Loterie Romande beschlossen, seine Internetseite auf Deutsch zu übersetzen. Sie wurde gestern, dem 17. November 2009 eröffnet.

20 Jahre Internationale Kinderrechtskonvention

Die Internationale Kinderrechtskonvention feiert dieses Jahr sein 20-jähriges Bestehen; die Stiftung Sarah Oberson hat in Zusammenarbeit mit fünf anderen Institutionen aus dem Wallis zur Organisation einer Kundgebung von nationalem Ausmass beigetragen, um dieses Jubiläum zu prägen: der Enfan’phare.
Dieses unter der Leitung des Internationalen Instituts der Kinderrechte stehende Event wird am 20. und 21. November 2009 am CERM in Martigny stattfinden.
Die jedes Jahr während dieser letzten zehn Jahre von der Stiftung organisierten Reflexionstage werden nächstes Jahr mit dem Sarah Oberson Konferenzen 2010 von neuem starten.

Der Entführungsalarm

Die Stiftung Sarah Oberson nutzt diese Gelegenheit ebenfalls, um den offiziellen Beschluss zu begrüssen, ab Januar 2010 ein Schweizer Entführungsalarmsystem einzusetzen; eine Einführung, für die sie sich sehr stark engagiert hat.

Um ihre Publikumssensibilisierungsaktion für die Probleme der Kinder in Not weiterhin ausweiten und der Suche nach vermissten Kindern beitragen zu können, lanciert die Stiftung eine Patenschaftskampagne. Mit der jährlichen Einzahlung von CHF 20.- oder mehr, können Patinnen und Paten von regelmässigen Informationen über die Stiftungsaktivitäten profitieren.

Der Präsident der Stiftung Sarah Oberson :
Dr. Bernard COMBY
Saxon, den 18 November 2009.

(Français) Les droits de l’enfant, une brèche dans l’arène fédérale?

10 November 2009 par fso

Leider ist der Eintrag nur auf Français verfügbar.