Archive pour Februar 2010

Die Rechte des Kindes in der Schule: die grosse Angst in den Bergen?

22 Februar 2010

Leitartikel von Professor Daniel Stoeklin des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

Vielleicht haben auch Sie ein Kind, das gerade 18 geworden ist: Gefühle, Festlichkeiten, Rückblick auf jene Jahre, Fotos, Erinnerungen, und dann das Bewusstsein darüber, was sich formell und gesetzlich für das Kind ändert. Es hat die Volljährigkeit erreicht, welche sowohl Freiheit als auch Verantwortung mit sich bringt. Anders gesagt, ist es nicht mehr unter dem Schutz der Kinderrechtskonvention. Aber war es sich darüber bewusst, diesen verlorenen „Schutz“ jemals gehabt zu haben? Dies kommt darauf an, welche Gelegenheiten es gehabt hat, darüber informiert zu werden. Wieviele in der Schweiz lebende Kinder haben während ihrer gesamten Schulzeit und egal auf welchem Niveau, jemals die geringste Sensibilisierungsstunde über Kinderrechte erhalten? Man wagt es kaum sich zu fragen… Denn die Antwort ist betrüblich: eine Mehrheit…

Ist dies unvermeidlich? Nein: um ein Beispiel aus unseren Nachbarländern zu nennen, in Frankreich ist die Erziehung der Menschen- und Kinderrechte in den Lehrplänen und den in den Schulen und Schuleinrichtungen geführten Bildungsmassnahmen integriert. Dies wurde durch die Aktion der „Défenseure des enfants“ gefördert, deren Aufgabe die Förderung der Kinderrechte ist. Diese selbständige Staatsbehörde bietet online pädagogische Mittel. 2009 haben etwa sechzig Staaten einen „Défenseur des droits d’enfant“ (Kinderrechtsschützer) eingesetzt. Die „Défenseurs“ europäischer Kinder haben sich in einem Netz European Network of Ombudspersons for Children organisiert, welches 35 Mitglieder auf die 47 Mitgliedstaaten des Europarates zusammenfasst. Die Schweiz ist Teil jener europäischen Staatenminderheit, in der eine solch selbständige Behörde noch nicht existiert. Ein solcher Mangel ist für einen Rechtsstaat, der sich als Heimat der Menschenrechte bezeichnet schwer entschuldbar. Um dieses Bild auf ehrenhafte Weise zu beanspruchen, müssten wir zuerst all denen die darin geboren werden und/oder dort aufwachsen, zeigen, was diese Rechte sind und was sie für sie und ihre gesetzlichen Vormunde mit sich bringen.

Was die Information über Kinderrechte angeht, fehlt es der Schweiz jedoch nicht an pädagogischen Mitteln. Man findet beispielsweise die von der Bildung und Entwicklung Stiftung vorgeschlagenen Unterstützungen. In der Romandie verteilt diese gegen 40.000 pädagogische, die Kinderrechte betreffende Fiches über 2.000 Lehrkräfte, die den Antrag stellen. Die Kinderrechtssensibilisierung im schulischen Umfeld ist nämlich vom guten Willen der Einrichtungsdirektionen und/oder der Lehrkräfte abhängig. In der Schweiz gibt es keine systematische Erziehung, welche die Kinderrechte betrifft. In anderen Worten fehlt es nicht an Unterstützung, sondern an politischem Willen.

Wenn man das Thema mit eidgenössischen Parlamentariern anschneidet, dann eckt man an eine Vorsicht an, die sehr systematisch ist: die Lehrpläne fallen unter die Kompetenz der Kantone… In Anbetracht so vieler verschiedener Lehrpläne – so viele wie es Kantone gibt – sind die in der Schweiz eingeschulten Kinder demnach nicht der ihre Rechte betreffenden Information gleichgestellt. Auch wenn Harmos, wie sein Name es andeutet, die Strukturen und Lehrpläne etwas harmonisiert,  ist es nicht offensichtlich, dass diese Reform eine obligatorische Kinderrechtserziehung beinhaltet. Die Debatte um Harmos betrifft vor allem das Schuleintrittsalter. Unter den Harmos-Gegnern, welche es als verfrüht erachten, den Schulbeginn bei 4 Jahren anzusetzen, hört man nie eine Überlegung zum Unterrichten der Kinderrechte im schulischen Umfeld. Dies ist symptomatisch für eine mehr allgemeine Einstellung, die heute, wo die KRK 20 ist, noch akzeptiert, dass Kinder ihre gesamte Schulzeit in der Schweiz vollenden können, ohne jemals irgendeine Zeit erlebt zu haben, in der man sie über ihre Rechte und anders gesagt, über ihren Status informiert. Es scheint als befände man sich noch mitten im letzten Jahrhundert, als die sexuelle Erziehung noch Angst machte… Vielleicht flösste sie noch weniger Angst ein als es heute die Kinderrechte tun!…

Zusätzlich zu den Hausaufgaben über die Rechte zu sprechen, kann nur für jene schädlich sein, welche immer noch denken, dass der Schülerstatus über dem des Kindes steht und dass die Schüler, über allem anderem, dem Reglement der Schuleinrichtung Gehorsam schulden. Es ist kein Hochverrat an die Kantonskompetenz in Sachen Erziehung, wenn man darum bittet, dass egal in welchem Schweizer Kanton ein Kind zur Schule geht, man es über die Existenz der Kinderrechtskonvention und ihrer Bedeutung für sein tägliches Leben informiert. Mit der Konventionsratifizierung hat die Schweiz sich ebenfalls dafür engagiert sie zu verbreiten und den Kindern bekannt zu machen. Wie kann man behaupten Kinder zu unterrichten, wenn ihr Rechtsstatus nicht gut bekannt ist und nicht bekannt gemacht wird? Quer zum zu erwerbenden Wissen, kann und muss die Schule ein privilegierter Ort des Nachdenkens werden, was es bedeutet ein Kind zu sein, um ein Mensch sein zu können, bevor man ein Diplomierter wird…

Dieser Artikel ist am 08.02.2010 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes ( IDE) erschienen.

“Administrativ-Versorgte”

8 Februar 2010

Leitartikel von Frau Patricia Roduit des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

Administrativ-Versorgte“, so die Bezeichnung, mit der man tausende von Minderjährigen in der Schweiz, insbesondere junge Frauen, zwischen 1942 und 1981 behaftete. Ein befremdlicher Ausdruck, der einer Verdeutlichung bedarf. Zur „erzieherischen Massnahme“ wurden diese oft rebellischen, manchmal psychologisch zerbrechlichen jungen Mädchen inhaftiert. Meist aus sehr bescheidenen Familien stammend, unfähig sich um sich selbst zu kümmern, fanden sie sich ohne Prozess und ohne Berufungsmöglichkeit hinter Gittern wieder.

Welches war ihr Verbrechen oder die ausgerufene Straftat? Jugendliche zu sein, denen die Familie keine Struktur und Stabilität geben konnte. Gegen die damals gängige Vorstellung über die Moral zu verstossen. Aus funktionsgestörten Familien zu stammen, was eine Entmündigung ermächtigte. Für einige von ihnen stellte die Haftanstalt das Ende mehrerer Heimeinweisungen dar, so wie für die heute 60-jährige Maddy.

Sie bezeugt tatsächlich ein Jahr lang, ja sogar nur 6 Monate lang bei ihrer leiblichen Familie gelebt zu haben. Es folgten 13 bis 14 Platzierungen in verschiedenen „Homes“… Als sich mit 16 Jahren dann ein Baby ankündigt, will ihr Stiefvater nichts davon hören. Sie wird also in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, wo von erzwungener Abtreibung und Sterilisation die Rede ist… Aber Maddy hängt an diesem Leben, das in ihr heranwächst. Dank dem Beistand eines katholischen Priesters, wird sie ihre Schwangerschaft zu Ende führen können.

Ab der Geburt des Kindes jedoch, wird es ihr entzogen und zur Adoption gegeben. Sie hat ihren kleinen Thomas seit 1966 nicht mehr gesehen. Kürzlich hat Maddy die Dienste eines Anwalts in Anspruch genommen, dem es möglich war, an ihr Dossier zu gelangen. Dessen Lektüre hat hervorgebracht, dass sich damals die Polizei selbst, mangels Gerichtsbeschluss, gegen ihre Inhaftierung widersetzt hatte. Trotzdem wurde Maddy in Hindelbank, der Vollzugsanstalt für Frauen des Kantons Bern inhaftiert, um „umerzogen“ zu werden. Hindelbank wurde wegen der „Tugenden“ seines Erziehungssystems ausgewählt… Eine tragische Geschichte unter tausenden anderer…

Ursula Biondi ist eine der Administrativ-Versorgten von Hindelbank. Sie verbrachte dort ein ganzes Jahr. Nach 40 Jahren des Schweigens hat sie beschlossen, ihre Geschichte auf Papier niederzuschreiben. Einige Jahre nach Erscheinen des Buches, nimmt sich die sozialdemokratische Bundesrätin Jacqueline Fehr die Angelegenheit zu Herzen und reicht im April 2009 eine Interpellation beim Bundesrat ein.

In seiner Antwort betont dieser, dass „die Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1978 über die fürsorgerische Freiheitsentziehung am 1. Januar 1981 im Zivilgesetzbuch (Art. 397a ff.; SR 210) eingeführt wurden. Seitdem ist eine fürsorgerische Freiheitsentziehung nach kantonalem Recht nicht mehr möglich.“ Parallel dazu, erinnert er daran, dass „Artikel 37 des für die Schweiz 1997 in Kraft getretenen Uno-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (SR 0.107) spezifische Verfahrensgarantien, nämlich ein Verbot rechtswidrigen oder willkürlichen Freiheitsentzugs (Art. 37 Bst. b) enthält…“ Schliesslich „wird die Änderung vom 19. Dezember 2008 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs… zu einer Professionalisierung führen1, weil die Kantone verpflichtet sind, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden als Fachbehörden einzurichten. Neue Fälle administrativ versorgter Jugendlicher gibt es weder jetzt noch in Zukunft“. Kurz gesagt, nimmt der Bundesrat Kenntnis davon, schiebt aber die Verantwortung der Angelegenheit auf die Kantone2.

Das kleine Komitee jedoch, gibt nicht auf. Es fordert eine öffentliche Debatte über diese Ereignisse. Nicht alles ist gesagt und die Archive vieler Vormundschaftsdienste wurden zerstört, was die Erinnerungsarbeit nicht erleichtert. Ursula Biondi gibt zu, dass die schmerzhafteste Wunde das Inhaftierungsstigma sei und folglich der erlittene „tort moral“.

Eine hoffnungsvolle Wende trat im letzten November ein, als ein Treffen der kantonalen Justiz- und Sozialdirektoren stattfand. Im Dezember konnte Jacqueline Fehr mehrere dieser ex-„Versorgten“ vorladen, um ihnen diese guten Nachrichten mitzuteilen. Die Dinge gehen voran und noch dieses Jahr könnte man offiziell mit einer öffentlichen Entschuldigung rechnen. Eine Hoffnung also und für Maddy vielleicht sogar das Glück, Thomas wiederzufinden…

1. Es handelt sich um die Vormundschaftsbehörden
2. „Die Frage nach einer eventuellen Wiedergutmachung… ist also eine Sache der Kantone“ Curia Vista – Geschäftsdatenbank, Administrativ versorgte Jugendliche. Moralische Wiedergutmachung 30.4.2009, Interpellation 09.3440.

Quelle: “Le scandale des enfants volés en Suisse“, Maria Pia Mascaro TSR1 Mise au Point 10.1.10

Dieser Artikel ist am 29 Januar 2010 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes ( IDE) erschienen.

Zwischen Hoffnung und Trauer

1 Februar 2010

“Ein Sufi-Märchen erzählt von einem jungen Novizen, der eines Tages fragt: “Meister, erzähle uns eine schöne Geschichte”. Wie es bei Weisen üblich ist, überlegt der Meister einen Moment und sagt dann mit sehr sanfter Stimme: “Der Urgrossvater stirbt, der Grossvater stirbt, der Vater stirbt”.”„Aber Meister, protestiert der Novize vehement, warum sprichst du vom Tod, wenn man dich um eine schöne Geschichte bittet? Der Tod ist traurig!” “Ah, sagt der Meister leise, siehst du nicht, dass es sich um den natürlichen Verlauf der Dinge handelt?” “Natürlich, Meister, antwortet der Junge, aber was ist daran so schön?” Der Meister lächelt ruhig und antwortet: “Es ist genau der natürliche Verlauf der Dinge, der schön ist, denn nichts ist trauriger als der Tod eines Kindes”.

Und sein Verschwinden? Ist es nicht noch schrecklicher als der Tod? Denn für die Familien der Verschwundenen “ist die Trauer unmöglich, sie können weder verstehen noch vergeben und sie verbleiben von halben Gewissheiten gequält, oft für den Rest ihres Lebens. Auch sie sind Opfer.”

Dennoch, vermitteln uns die Familien, welche dieses Drama erlebt haben auch diesen Hoffnungsschimmer, der niemals stirbt und der sie daran hindert, aufzugeben. Gemäss der Mutter eines verschwundenen Mädchens: “zwischen Trauer und Hoffnung bevorzuge ich die Hoffnung…”.

So hat die Familie der am 9. Januar 2003 verschwundenen Estelle Mouzin, letzte Woche mit der Veröffentlichung eines veralteten Fotos von Estelle, einer gebührenfreien Rufnummer und einer Internetadresse einen Zeugenaufruf lanciert. “Alles ist gut, wenn es etwas bringt” hat ihr Vater erklärt. Auch ein stiller Marsch wurde am 9. Januar 2010 organisiert.

So haben die Familie der am 3. Mai 2007 verschwundenen Madeleine McCann und die sie unterstützenden Organisationen, im November 2009 einen Kurzfilm mit neuen veralteten Bildern des Mädchens herausgebracht, der einen Zeugenaufruf lanciert, indem es die Bevölkerung bittet, diese Mitteilung im Netz zu verbreiten.

So hat die Familie von Sarah Oberson einen Zeugenaufruf lanciert, als das Verbrechen die Verjährung erreicht hat. “Trotz der bereits eingetretenen Verjährung und unter Garantie umfassender Diskretion, appelliert die Stiftung in der einzigen Besorgnis, einer Familie den Frieden wiederzugeben, an Ihr Erinnerungsvermögen. Was ereignete sich an jenem Nachmittag, gegen 17.30 Uhr, auf jenem leeren Schulhof?”

Diese Familien lassen uns sagen, dass es stimmt, dass die Trauer schwierig ist, ja sogar unmöglich, der Friede auch, wahrscheinlich, “aber wie kann man das Ende des Albtraums erhoffen, wenn man weiss, dass es womöglich das Ende der Hoffnung sein wird?” (Joëlle Fabre).