Archive pour April 2010

Alarmierende oder panikmachende Medien?

27 April 2010

Das Vorstellen der neuen schweizerischen Polizeistatistik der vereinigten Kriminalität am 22. März 2010, hat eine Lawine von beunruhigenden Titeln ausgelöst, deren Stars die Minderjährigen und die Ausländer sind (1).

Ganz zufällig hat Herr Guéniat – Sicherheitspolizeichef in Neuenburg – 5 Tage vor dieser Ankündigung, während einer Konferenz im Rahmen einer Reflexionstagung über Migrantenkinder (2) bestätigt, dass die Entwicklung seitens der jungen Straftäter zwischen 1999 und 2005 um 12% abgenommen hat, und zwischen 1982 und 2007 um 17%. „Die Kriminalität ist nicht das schwerwiegendste soziale Problem seitens der Jugend in der Schweiz! Nur 1,2% der 945’000 Minderjährigen werden jedes Jahr verurteilt. Nur 0,2% der Jugendlichen werden wegen Gewalttaten bestraft.“

Auch „dauert die Straftätigkeit eines Jugendlichen nach Ansicht der Kriminologen Fréchette und Leblanc, nur selten mehr als drei Jahre, danach finden die jungen Straftäter einen positiven Ausweg.“ (Guéniat, 18.03.2010)

Prof. Quéloz bestätigt, was ihn betrifft, dass „nicht die Kriminalität der Minderjährigen ausländischer Nationalität am meisten zugenommen hat (in Zahlen und nicht in % der Bevölkerung), aber dass es doch sehr wohl die Urteilssprechungen betreffend junge Schweizer sind, die am meisten zugenommen haben, inklusive für Gewalttaten.“

Ausserdem hat die Kriminologie verschiedentlich aufgezeigt, dass wenn diese 4 Gruppen von Variablen (persönlicher Hintergrund, familiärer Kontext, schulischer Kontext, Umgebungskontext) ungünstig im Erlebten einer Person zusammengeführt werden, diese 80% der Chancen haben wird zur Tat zu schreiten (Guéniat, 18.03.2010). Aus diesem Grund verzögert das Statistik Schweiz (BFS) die möglichen Folgerungen zu den von Ausländern begangenen Vergehen, da diese noch nicht zu deren sozialökonomischen Status in Bezug gesetzt werden können, welcher „für die ansässige ausländische Bevölkerung im Mittel tiefer liegt“ (3).

Somit stimmt es; die Zahlen sind da um zu unterstreichen, dass die Jugendlichen und die Ausländer jene sind, die im Verhältnis zu ihrer Zahl, mehr Straftaten begehen. Warum präsentiert man denn diese Daten nicht in ihrem Zusammenhang und beendet diese kontraproduktive und politisch manipulierbare Panikmache?

Wennschon Panikmache, dennschon über die wirklichen Probleme:

Entgegen etlichen Pressetiteln, unterstreicht die Pressemitteilung des BFS vom 22.03.2010 in erster Linie die Wichtigkeit der häuslichen Gewalt gegenüber allen Gewaltvergehen, bei der die Viktimisierung der Kinder sehr wichtig ist (22% registrierte Vergehen der häuslichen Gewalt).

Die Statistiken erwähnen ebenfalls den hohen Prozentsatz an Vergehen gegen die sexuelle Integrität der Minderjährigen. „Sexuelle Handlungen mit Kindern sind die Vergehen dieser Art, die am häufigsten registriert werden (23%)“.

Die Viktimisierung der Kinder (2) wird auch in einer Umfrage festgestellt, die in Zürich durchgeführt wurde und die hervorhebt, dass 2007, 25,2% der Kinder Opfer einer Gewalttat während der letzten 30 Monate waren (27,6% waren es 1999) – (Guéniat, 2008, Diapositiv 23).

Die Presse jedoch, betont diese Art von genauso spektakulär und medienwirksam „verkäuflich“ scheinenden Ereignissen wenig, indem sie eher der Kriminalität der Jugendlichen und der Ausländer, oder noch besser der Ausländerjugendlichen den Vorzug gibt.

Clara Balestra, 27.04.2010

(1) Presse :
- Un meurtre par semaine, Le nouvelliste, 23.03.2010, p. 5.
- De Zurich au Valais, la violence gratuite des mineurs préoccupe, Le Temps, 24.03.2010
- Insécurité croissante en Suisse, Communiqué UDC Suisse, 31.03.2010
- Au niveau suisse, les actes de brigandage sont en nette augmentation, arcinfo.ch, 23.03.2010

(2) Das Wort “Kind” bezeichnet jeden Menschen, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Art. 1 KRK).

(3)”Inwiefern dies mit dem durchschnittlich tieferen sozioökonomischen Status der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zusammenhängt, wird sich mit dem zukünftigen Integrationsindikatorensystem des BFS bald besser eruieren lassen.” Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Jahresbericht 2009, p. 8.

Migrantenkinder und –jugendliche, eine Perspektive auf Gesundheit und Rechte?

20 April 2010

Leitartikel von Zikreta Nicevic des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

” I am a wasted product ”

Diese schrecklichen Worte wurden von einem jungen Sans papiers ausgesprochen, der ins UMSA-Zentrum gekommen war, nachdem er im Dezember 2009 die Entscheidung der Behörden erhalten hatte: abgewiesen.

Ich bin nicht Mal 20 und bin ein abgelaufenes Produkt “

Er ist nicht der einzige der so denkt. Viele Jugendliche sind in die Schweiz gekommen, nachdem sie ihre Heimat verlassen haben, weil dort eine schwierige Situation wütet; Haft und Folter, bewaffnete Konflikte, Völkermord, sexuelle Gewalt, erzwungene Ehe und Misshandlung, etc. Einige davon sind noch Jugendliche, die ohne ihre Eltern ankommen; man nennt sie die „nicht begleiteten Minderjährigen – NBM“.

Warum die Schweiz? Ein sicheres Land, sagen sie sich, ein Land, wo sie sich ein besseres Leben aufbauen können, weit weg vom erlebten Leid. Man vergisst manchmal, dass sie Entsetzliches durchgemacht haben. Doch wenn man genau darüber nachdenkt: Wer würde seine Heimat, seine Familie, seine Freunde verlassen, wenn er oder sie nicht dazu gezwungen wäre?

Am Donnerstag, dem 18. März 2010, wurde im IRK in Sitten eine Tagung zum Thema Migrantenkinder organisiert.  Bei dieser Gelegenheit waren mehrere Experten aus den Bereichen Gesundheit, Justiz und aus dem sozialen Sektor geladen, um über das Thema „Migrantenkinder und –jugendliche, eine Perspektive auf Gesundheit und Rechte?“ zu debattieren.

Herr Jean Zermatten, Direktor des IRK, hat die Situation der Migrantenkinder in der Schweiz vorgestellt; einige interessante Initiativen wurden ergriffen, wobei Letzteres noch weitere Beachtung fordert. Eine für das Innocenti Reserach Center (UNICEF) durchgeführte Studie hat sehr grosse Ungleichheiten zwischen Schweizerfamilien und Ausländerfamilien aufgezeigt, wobei die Arbeitslosenquote der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, bei jungen Ausländern doppelt so hoch ist; die Hindernisse sind vor allem mit schulischen Rückständen und Integrationsproblemen verbunden, aber auch mit den Diskriminationspraktiken der Lehrer und Arbeitgeber. Die jungen Ausländer stossen ebenfalls mit den in den Kulturschocks innewohnenden Konflikten zusammen. Die Migrationsgründe und die Aufnahmebedingungen in der Schweiz können zu den Schwierigkeiten dazukommen.

Die Präsentation der ADEM „Allianz für die Rechte der Migrantenkinder“ hat es Fräulein Cristina Mele – Mitarbeiterin beim Internationalen Sozialdienst (SSI) – erlaubt, ihre Ziele zu relativieren, nämlich: Die Rechte der Migrantenkinder verteidigen und ihre Übernahme und Betreuung in allen Schweizer Kantonen verbessern, im Hinblick darauf, ihnen Zukunftsperspektiven in der Schweiz, in ihrer Heimat oder einem anderen Land zu bieten.

Herr Christoph Braunschweig – Sozialmitarbeiter beim SSI – hat, was ihn betrifft, seinen Vortrag über das „Separated Children in Europe Programm – SCEP“ dargelegt, dessen Ziel es ist, eine bessere Anerkennung der Rechte von getrennten Kindern zu fördern, ihr Wohl und ihre Entwicklung sicherzustellen und minimale Normen in allen sie beeinflussenden Politiken, Praktiken und Dienstleistungen festzusetzen. Um getrennten oder nicht begleiteten Minderjährigen zu helfen, müssen die Staaten darauf achten, dass alle relevanten Informationen gesammelt werden, dass korrekte Auswertungen durchgeführt werden und sie müssen sicherstellen, dass die Rechte des Kindes angewendet und respektiert werden.

Die UMSA und das EVAM-Zentrum waren durch Dr. Anne-Emmanuelle Ambresin – Ärztin und Klinikchefin am Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV) – vertreten. Diese beiden Einheiten arbeiten zusammen um eine bessere Betreuung der NBM im Kanton Waadt sicherzustellen. Die administrativen Entscheidungen haben Auswirkungen auf den geistigen und körperlichen Zustand der NBM und die Pfleger haben leider wenig Möglichkeiten um gegen diese Hauptschwierigkeit anzugehen. Welche Rolle hat der Pfleger in dieser paradoxen Situation? Welche Antwort kann man bezüglich dieser Gesundheitsbehinderung für Migranten geben?

Herr Oliver Guéniat – Sicherheitspolizeichef in Neuenburg – hat eine schweizerische polizeiliche Statistik über die Kriminalität vorgestellt, die uns zeigt, dass diese seit 1997 einen klaren Rückgang aufweist. Das Gefühl der Unsicherheit jedoch, wächst weiterhin. Weshalb? Ein Teil der Antwort befindet sich im Informationsinhalt, welcher der Bevölkerung über die Medien weitergeleitet wird und meistens denken lässt, dass „Kriminalität“ und „ausländische Straftäter“ miteinander verknüpft sind. Ein ab 2010 einsatzfähiges Reformprojekt der polizeilichen Statistik wird genügend geeignete Variablen liefern, um die Informationsqualität für Öffentlichkeit und Politik über die  Realitäten der Kriminalität zu verbessern.

Eine Diskussionsrunde – von Prof. Pierre-André Michaud, Oberarzt von UMSA, CHUV und UNIL geleitet – hat das Kolloquium abgeschlossen, welches ein zahlreiches Publikum zusammengeführt hat.

1 “Children in Immigrant families in Switzerland, between Discrimination and Integration”, by Rosita Fibbi (Swiss Forum for Migration and population Studies) and Philippe Wanner (University of Geneva, Laboratory of Demography and Family Studies)

Dieser Artikel ist am 30.03.2010 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes ( IDE) erschienen.

Referenzunterlagen:
Lausanne engagera des apprentis sans-papiers, 24Heures, 17.02.2010

Ein Tsunami namens Brélaz

8 April 2010

Leitartikel von Herr Jean Zermatten, Vizepräsident des Sarah Oberson Stiftung und Leiter des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes (IDE)

Das helvetische Landerneau ist stark durch die Auswirkungen einer neuen Tsunamiart erschüttert. Während einer unangebrachten Umstellung hat der Koloss von Lausanne eine tiefe Woge ausgelöst indem er bekundet hat, dass er jugendliche Sans papiers als Lehrlinge in die Gemeinde einstellen werde.

Diese Wassermasse hat in mehreren Kantonen und bis zur Bundesstadt Bern mit verschiedenen Auswirkungen aufgebrandet: einige haben sich überfluten lassen, andere haben versucht, durch Festhalten an den Rettungsbojen der bestehenden Praktiken, nicht zu ertrinken. Ein Grossteil surft auf der Welle der Legalität/Illegalität. Die Debatte ist jedoch entfacht und viel Wasser wird noch zwischen Flon und Aare fliessen…

Soll man den illegal eingewanderten Jugendlichen die Chance auf eine berufliche Ausbildung geben? In dieser Brandungswelle haben viele Redner die Kinderrechtskonvention herumgeschwenkt und gesagt, dass dieser Text Anrecht auf Bildung gebe, aber sicher nicht auf Arbeit. Andere sind noch weiter gegangen und haben behauptet, dass wenn man Jungendlichen erlauben würde eine Lehre zu absolvieren, man sie in die Illusion wiegen würde, später arbeiten zu können. Schliesslich denken viele, dass dem Tsunami nachzugeben, die definitive Niederlassung in der Schweiz bedeute.

Die von den Widersachern der Lausanner Initiative als definitives Argument herumgeschwenkte Kinderrechtskonvention (komisch, dass man urplötzlich damit herumwedelt, wo sie doch bei der Asylgesetzesrevision und der Adoption des neuen Ausländergesetzes so grosszügig übersehen wurde) sagt ganz genau dies:

„Artikel 28: 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere: a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen,… “.

Es ist klar, dass die Konvention kein Anrecht auf Arbeit gibt; im Gegenteil schützt sie die Kinder gegen die Arbeit und deren Ausbeutungsformen.

Es gibt aber gleichwohl keinen Zweifel darüber, dass das Recht auf Bildung auch die berufliche Ausbildung einschliesst. Von dem Moment an, wo die Sans papiers erkennen, dass man ihnen das Recht auf Bildung zuerkennt und sie eine Schulung auf Mittelstufe absolvieren können, ja sogar ein Hochschulstudium, ist es eine diskriminierende Praktik sie ihrer beruflichen Ausbildung zu berauben. Was behauptet wird: „die Kinder brauchen eine Arbeitserlaubnis um eine Lehre anfangen zu können“ ist das Ergebnis des spezifischen Berufsausbildungskonstrukts in der Schweiz: diese Bildungsform mir der Arbeitswelt verbinden. Es ist die souveräne Wahl der Schweiz.

Man befindet sich also in einer heiklen Situation: die Kinder haben ein Recht auf Bildung, die auch die Berufsausbildung beinhaltet; das Schweizerische System erzwingt einen Arbeitsvertrag (Lehre) um diese Berufsausbildung  absolvieren zu können. Folglich sind sie von der beruflichen Ausbildung ausgeschlossen, folglich werden ihre Rechte nicht respektiert; obendrein, im Vergleich zu den Sans papiers-Kindern, die studieren, und sie werden diskriminiert. Wo ist die Illegalität?

Man hat auch gelesen, dass es in der Schweiz nicht genügend Lehrstellen hat und dass man eine positive Diskriminierung zugunsten illegaler Einwanderer schaffen würde. Von wie vielen Sans papiers ist hier die Rede? 4 bei der Lausanner Gemeinde. Die Republik ist nicht in Gefahr. Positive Diskriminierung? Freilich müsste man bei der Anstellung von Lehrlingen den illegalen Einwanderern systematisch zum Schaden der anderen Kandidaten den Vorzug geben, ob es nun Bürger oder zugelassene Ausländer sind.

Schliesslich die Frage um die Sicherheit, die soviel zu tratschen gibt: ist es nicht eher sinnvoll, dass diese Jugendlichen einen Beruf erlernen, als dass sie auf unseren Strassen herumirren und von anderen Wogen – denen der Unhöflichkeit, der Kriminalität oder der Abhängigkeiten – erfasst werden? und dass sie dann gute Lehrlinge der organisierten Kriminalität werden?

Ich persönlich denke, dass der gutmütige Koloss einen Tsunami ausgelöst hat, der gute Fragen aufwirft.