Archive pour Mai 2010

„Als ob der Weggang von Lucie nicht vergebens war“

25 Mai 2010

Reichen wir an diesem 25. Mai 2010, dem Internationalen Tag der vermissten Kinder, eine Blume dar, zur Erinnerung an alle verschwundenen Kinder und als Zeichen der Solidarität mit deren Familien.

Myosotis.scorpioides

Familien, welche mit der Trauer und der Hoffnung des Wiedersehens kämpfen. Familien, welche „all diese Emotionen und diesen ganzen Schmerz in etwas positives“ verwandeln möchten (Vater von Lucie, Roland Trezzini).

„Als ob der Weggang von Lucie nicht vergebens war“ (Nicole Trezzini)

Auf diese Art drückt sich Lucies Mutter, ein Jahr nach dem Verschwinden ihrer Tochter aus, die Verbesserungen kommentierend, welche dieses Verschwinden – das letzte einer langen Reihe – in der Schweiz ausgelöst hat: die Einführung des Entführungsalarmsystems; Verbesserungen im polizeilichen Prozedere bei vermissten Personen (Kanton Schwyz) und bei der Vorgehensweise bei der Befreiung der Täter von schweren Delikten (Kanton Aargau) (Le Journal RSR, 25.04.2010).

Die Familie der 2007 verschwundenen Ylénia, deren Körper im Wald aufgefunden wurde, hat entschieden, eine Stiftung für in Not lebende Kinder zu gründen: „Vielleicht wird der Tod von Ylénia somit einen Sinn erlangen“ (TSR, 19.11.2007). 2009 haben die gesammelten Gelder unter anderem beim Aufbau und dem Betrieb einer Schule in den Philippinen geholfen.

Gerry und Kate McCann, die Eltern der vor drei Jahren in einem Hotelzimmer in Portugal verschwundenen Madeleine, welche nicht mit ihren Bemühungen zur Einführung eines europäischen Entführungsalarmsystems geizen.

Familie Oberson hat eine Stiftung gegründet, welche notleidenden Kindern hilft. Diese Stiftung hat insbesondere zur Einführung des Entführungsalarmsystems beigetragen, welches in der Schweiz seit Anfang dieses Jahres im Einsatz steht. Ein Vernetzungssystem zur Mitteilungsübertragung, dem sie nunmehr angehört.

Ein Dankeschön an all die leidgeprüften Familien, welche durch ihr Engagement die Umwandlung eines tragischen Ereignisses in einen konstruktiven Beitrag erreicht haben.

Kolloquium : Die jungen Sexualstraftäter

17 Mai 2010

Bilanz ziehen zum Phänomen der jungen Missbrauchstäter, sowie über den aktuellen Stand der professionellen Interventionen; dies war die Herausforderung des vom Institut Universitaire Kurt Boesch und dem IRK organisierten Kolloquiums vom 6. und 7. Mai 2010.

In seiner öffentlichen Konferenz vom Donnerstag, hat der Psychologe Hubert van Gijseghem eine mögliche Zunahme der von den Minderjährigen ausgeübten sexuellen Missbräuche erwähnt, welche im Gegensatz zu einer allgemeinen Abnahme der sexuellen Missbräuche steht, der man zumindest in einem Grossteil der westlichen Welt beiwohnt. Der angeschlagene Ton war der einer Mythenzerlegung: NEIN, die Missbrauchstäter sind bei weitem nicht alles Kinder, die selber missbraucht wurden und NEIN, man kann sich nicht mehr auf das Postulat des Latenzalters (6-12 Jahre) in Sachen Sexualität verlassen.

Der Freitag hat sechs verschiedene europäische Länder abdeckende Interventions-Anhaltspunkte vorgestellt, mit der ethischen Frage im Hintergrund, mit der jeder Pfleger konfrontiert ist. Denn es geht wohl darum, dass man ohne dem Katastrophismus oder der Erstarrung nachzugeben, die Intervention humaner gestaltet, indem man gleichzeitig  auf eine Differenzialdiagnostik abzielt, welche in der Angelegenheit für Weisheit bürgt.

Eine weitere Erstarrung muss berücksichtigt werden, wenn es um junge Sexualstraftäter geht: die der öffentlichen Meinung. Ein von Prof. Philip Jaffé geäusserter Wunsch betrifft insbesondere die Medien, welche man wegen der prahlerischen Art, wie sie mit diesen aus quantitativer Sicht minimal bleibenden Tatsachen umgehen, konfrontieren müsste. Tatsächlich handelt es sich um 1% aller von Minderjährigen begangenen Verstösse.

Geneviève Levine, 17.05.2010

Haue!

10 Mai 2010

Leitartikel von Herr Jean Zermatten, Vizepräsident der Sarah Oberson Stiftung und des Kinderrechtskomitees der Vereinten Nationen, Leiter des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes (IDE)

Vor einigen Wochen wurde ich von einer zur Mitte gehörenden politischen Partei eingeladen, eine Konferenz über die körperliche Züchtigung abzuhalten; eine Konferenz mit dem Titel „Die Haue“. Ein zugkräftiger Titel, da viele Landesmedien diese Präsentation verfolgt haben; zwei Tageszeitungen haben sogar eine Umfrage gestartet: für oder gegen Haue? Die Resultate haben mich nicht überrascht: mehr als 70% der Personen, die sich dazu geäussert haben, waren dafür, auf die Haue als Züchtigungsmittel bei Kindern zurückzugreifen; einige waren dagegen, einige unschlüssig und eine Reihe von Meinungen bezeichnete mich als naiv, süssen Träumer, engelhaft…

Als körperliche Züchtigung bezeichnet man eine Form der Bestrafung, bei der einem Menschen körperlicher Schmerz zugefügt wird, verbunden mit einer gewissen Erniedrigung. Der Schmerz soll dabei keine nicht behebbare Schäden bewirken und die eventuellen körperlichen Verletzungen müssen von kurzer Dauer sein; er hat die Züchtigung als Ziel und wird von vielen als Mittel betrachtet, die Kinder zu „drillen“. Unter den üblichen körperlichen Bestrafungsarten: Ohrfeige, Chlapf, Waschè, Schwintä … Haue! Der Gebrauch körperlicher Bestrafung ist eine „Tradition“, gerechtfertigt als vernünftig, massvoll, erzieherisch… Man ist schon immer so vorgegangen; die Tradition verlangt, dass…

Juristisch sind die Kinderrechtskonvention und das zu ihrer Anwendung beauftragte Komitee unmissverständlich: „Körperliche“ oder „physische“ Bestrafung, wie jegliche Züchtigung, welche den Einsatz körperlicher Kraft beinhaltet und auf die Zufügung eines gewissen Masses an Schmerz abzielt, sei er noch so gering, muss überall verboten werden.

Darüberhinaus, sind gewisse nicht körperliche Formen ebenfalls mit der Konvention unvereinbar: die Bestrafungen, die dazu neigen, das Kind schlecht zu machen, zu erniedrigen, anzuschwärzen, als Sündenbock zu missbrauchen, zu bedrohen, zu verängstigen oder es blosszustellen.

Nach Ansicht des Komitees ist das Zurückgreifen auf körperliche Züchtigung ein direkter Angriff auf das unabdingbare Recht der Kinder auf Respekt ihrer Menschenwürde und ihrer körperlichen Unversehrtheit. Man kann ein Kind nicht schlechter als einen Erwachsenen behandeln und was unter Erwachsenen als unzumutbar gilt und anfällig für Verfolgung und Bestrafung ist, muss dies zumindest auch dann sein, wenn es einem Kind zugefügt wird.

Mehr sogar, denn Kinder haben ein Recht auf mehr Schutz: ihre Eigenheit, ihre körperliche und gefühlsmässige Abhängigkeit, ihre Situation sich im Wachstum zu befinden, ihre Verletzlichkeit sind genauso Argumente, die für einen besonderen Schutz sprechen. Kinder müssen gegen jegliche Form von Gewalt geschützt werden. Die körperliche Züchtigung ist, wie vom Komitee definiert, ganz klar eine dieser Formen.

Am 15. Juni 2008 hat der Europarat (dem die Schweiz momentan vorsitzt) eine Kampagne lanciert: „Erhebe die Hand gegen die Haue“. In Europa haben 20 Länder die körperliche Züchtigung komplett verboten, einschliesslich im Zuhause; 7 Länder haben sich dazu verpflichtet, dies in naher Zukunft zu tun. Weltweit: 25 Länder haben die körperliche Züchtigung komplett verboten und 17 werden dies tun.

Und die Schweiz? In unserem Land ist die körperliche Bestrafung in der Schule, in Einrichtungen und als juristische Strafmassnahme untersagt. Aber Zuhause ist sie nicht verboten. Eine parlamentarische Initiative von G. Vermot-Mangold (06.419) wurde im Dezember 2008 unter dem Vorwand abgelehnt, dass das vorhandene juristische Arsenal genüge.

Gewalt bringt Gewalt mit sich. Wir die Erwachsenen, dürfen nicht dazu beitragen, die Gewalt zu verstärken. Unser ganzes Interesse liegt im Respektieren des Kindes: weil es eine Person ist, eine empfindliche Person ohne Erfahrung. Es ist nicht launenhafter, boshafter oder perverser als die Mehrheit der Erwachsenen, welche selber, den Respekt der Kinder verlangen. Das Kind, das von seinen Eltern und seinen Erziehern respektiert wird, wird diesen seinerseits seinen Respekt erweisen. Wird eine weitere parlamentarische Initiative nötig sein, um dies zu beweisen?

(1)    Allgemeine Beobachtung Nr. 8. Das Recht des Kindes auf Schutz vor körperlicher Züchtigung und vor anderen Formen grausamer oder erniedrigender Bestrafung (Art. 19, 28 (Abs. 2) und 37, unter anderem)

Ebenfalls nachzulesen:
-    Wo wieder die Rede ist von der körperlichen Züchtigung, 14. September 2009
-    Auf Gewalt basierende Erziehung wird verurteilt, 15 Dezember 2009