Archive pour la catégorie ‘La Fondation’

„Als ob der Weggang von Lucie nicht vergebens war“

25 Mai 2010

Reichen wir an diesem 25. Mai 2010, dem Internationalen Tag der vermissten Kinder, eine Blume dar, zur Erinnerung an alle verschwundenen Kinder und als Zeichen der Solidarität mit deren Familien.

Myosotis.scorpioides

Familien, welche mit der Trauer und der Hoffnung des Wiedersehens kämpfen. Familien, welche „all diese Emotionen und diesen ganzen Schmerz in etwas positives“ verwandeln möchten (Vater von Lucie, Roland Trezzini).

„Als ob der Weggang von Lucie nicht vergebens war“ (Nicole Trezzini)

Auf diese Art drückt sich Lucies Mutter, ein Jahr nach dem Verschwinden ihrer Tochter aus, die Verbesserungen kommentierend, welche dieses Verschwinden – das letzte einer langen Reihe – in der Schweiz ausgelöst hat: die Einführung des Entführungsalarmsystems; Verbesserungen im polizeilichen Prozedere bei vermissten Personen (Kanton Schwyz) und bei der Vorgehensweise bei der Befreiung der Täter von schweren Delikten (Kanton Aargau) (Le Journal RSR, 25.04.2010).

Die Familie der 2007 verschwundenen Ylénia, deren Körper im Wald aufgefunden wurde, hat entschieden, eine Stiftung für in Not lebende Kinder zu gründen: „Vielleicht wird der Tod von Ylénia somit einen Sinn erlangen“ (TSR, 19.11.2007). 2009 haben die gesammelten Gelder unter anderem beim Aufbau und dem Betrieb einer Schule in den Philippinen geholfen.

Gerry und Kate McCann, die Eltern der vor drei Jahren in einem Hotelzimmer in Portugal verschwundenen Madeleine, welche nicht mit ihren Bemühungen zur Einführung eines europäischen Entführungsalarmsystems geizen.

Familie Oberson hat eine Stiftung gegründet, welche notleidenden Kindern hilft. Diese Stiftung hat insbesondere zur Einführung des Entführungsalarmsystems beigetragen, welches in der Schweiz seit Anfang dieses Jahres im Einsatz steht. Ein Vernetzungssystem zur Mitteilungsübertragung, dem sie nunmehr angehört.

Ein Dankeschön an all die leidgeprüften Familien, welche durch ihr Engagement die Umwandlung eines tragischen Ereignisses in einen konstruktiven Beitrag erreicht haben.

Pressemitteilung vom 18.11.2009

18 November 2009

Die Webseite der Stiftung Sarah Oberson: Die Antwort auf ein echtes Bedürfnis.

Komplett neu konzipiert, dynamisiert, hat die neue Webseite der Stiftung Sarah Oberson seit seiner Aufschaltung vor einem Jahr mehr als 11′000 Besucher empfangen dürfen. Offensichtlich wurde eine Erwartung erfüllt.

Unsere Seite bietet mehrere wichtige Informationen, nämlich:

•    Aktualisierte Dokumente über die Vorgehensweisen im Hinblick auf die Einführung des Entführungsalarmsystems in der Schweiz
•    Eine spezielle Sparte von Artikeln bezüglich dem Verschwinden von Kindern in der ganzen Welt
•    Regelmässig angepasste Auskünfte über die Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen in Not
•    Eine detaillierte Agenda über die sich in der Schweiz abspielenden herausragenden Ereignisse
•    Die Bereitstellung der zu den von der Stiftung behandelten Themen inhärenten Dokumente für die breite Öffentlichkeit
•    Die Bereitstellung von Dokumenten über die Stiftung, mit Videos und Fotos, unter anderem vom 10-jährigen Jubiläum der Stiftung 2008

Der Blog, der jeden Monat mehrere Leitartikel  über die verschiedenen von der Stiftung behandelten Themen anbietet, bereichert den Inhalt. Zu diesem Thema besteht ebenfalls eine enge Zusammenarbeit mit dem Institut der Kinderrechte (IDE) und der Ideenaustausch wird ebenfalls von Beiträgen von aussen (z.B. Aktion Unschuld, Internationalen Sozialdienst (SSI), …) genährt.

Angesichts dieses Erfolgs, hat die Stiftung Sarah Oberson, dank dem finanziellen Beistand der Loterie Romande beschlossen, seine Internetseite auf Deutsch zu übersetzen. Sie wurde gestern, dem 17. November 2009 eröffnet.

20 Jahre Internationale Kinderrechtskonvention

Die Internationale Kinderrechtskonvention feiert dieses Jahr sein 20-jähriges Bestehen; die Stiftung Sarah Oberson hat in Zusammenarbeit mit fünf anderen Institutionen aus dem Wallis zur Organisation einer Kundgebung von nationalem Ausmass beigetragen, um dieses Jubiläum zu prägen: der Enfan’phare.
Dieses unter der Leitung des Internationalen Instituts der Kinderrechte stehende Event wird am 20. und 21. November 2009 am CERM in Martigny stattfinden.
Die jedes Jahr während dieser letzten zehn Jahre von der Stiftung organisierten Reflexionstage werden nächstes Jahr mit dem Sarah Oberson Konferenzen 2010 von neuem starten.

Der Entführungsalarm

Die Stiftung Sarah Oberson nutzt diese Gelegenheit ebenfalls, um den offiziellen Beschluss zu begrüssen, ab Januar 2010 ein Schweizer Entführungsalarmsystem einzusetzen; eine Einführung, für die sie sich sehr stark engagiert hat.

Um ihre Publikumssensibilisierungsaktion für die Probleme der Kinder in Not weiterhin ausweiten und der Suche nach vermissten Kindern beitragen zu können, lanciert die Stiftung eine Patenschaftskampagne. Mit der jährlichen Einzahlung von CHF 20.- oder mehr, können Patinnen und Paten von regelmässigen Informationen über die Stiftungsaktivitäten profitieren.

Der Präsident der Stiftung Sarah Oberson :
Dr. Bernard COMBY
Saxon, den 18 November 2009.

(Français) Novembre 2009 : La Convention va fêter ses 20 ans!

3 November 2009

Leider ist der Eintrag nur auf Français verfügbar.

DIE SCHWEIZ WIRD ENDLICH IHR ENTFÜHRUNGSALARM-SYSTEM HABEN!..

23 Oktober 2009

Es bedurfte vieler Dramen, Parlamentsinterventionen und stechender Bitten seitens aller betroffenen Milieus, davon die Stiftung Sarah Oberson, um endlich an den Beschluss zu gelangen, in dieser für die Kinder in Not so wichtigen Domäne vom Wort zur Tat zu schreiten. Aber besser spät als nie!..
Tatsächlich, hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren kürzlich angekündigt, dass die Schweiz mit einem auf das französische Modell angelehnte Entführungsalarmsystem ausgestattet werden wird, welches an vielen Anlässen seine Effizienz bewiesen hat. Es wird die schnelle Übertragung einer Nachricht über die nationalen Medien, die SBB, die Strassendienste und grossen Landesflughäfen als Vermittlungsstellen ermöglichen. Das Dispositiv wird ab Erhalt eines Kindesentführungsavis von der Polizei in Zusammenarbeit mit der Justiz ausgelöst werden.
Ab Alarmauslösung und während 3 Stunden (mit einer möglichen Verlängerung von 2 Stunden) werden Informationsdurchsagen über das Radio, das Fernsehen und über Autobahnschilder als Vermittler ausgestrahlt. Diese Mitteilungen werden ebenfalls in Bahnhöfen, Flughäfen und Presseagenturen übertragen. Eine Anrufzentrale wird ebenfalls von der Bundespolizei (FedPol) eingerichtet werden, damit die Bevölkerung in der Lage ist, wichtige Hinweise an die Polizei mitteilen zu können.

Die Untersuchung des schweizerischen Entführungsalarmsystems, welches soeben beschlossen wurde und dessen Inkrafttreten Anfang 2010 vorgesehen ist, verlangt unsererseits die folgenden Anmerkungen:

1. Anmerkung: Das französische Beispiel
Die Schweiz hat sich weitgehend vom französischen System inspirieren lassen. Das Dispositiv, welches eingerichtet werden wird, wird nur vermisste Kinder betreffen.
Wir begrüssen diesen Entscheid, da sich die Problematik junger Erwachsener stark davon unterscheidet. In solchen Situationen, insbesondere beim Weglaufen junger Erwachsener, ist das Entführungsalarmsystem nicht angebracht. Dagegen fordert das Verschwinden von Kindern – Opfer tatsächlicher Entführungen – aussergewöhnliche Massnahmen, wie die Auslösung des Entführungsalarmdispositivs. In aussergewöhnlichen Situationen muss man auf aussergewöhnliche Mittel zurückgreifen! Ebendies hat die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement sehr gut verstanden.

2. Anmerkung: Besser die Mediation als der Entführungsalarm in gewissen Situationen
Das Entführungsalarmsystem wird nicht zur Lösung von Kindesentführungsproblemen im Rahmen von Scheidungen oder Trennungen von Doppelbürgerehepaaren ausgelöst werden. Diese Einschränkung erweist sich als notwendig, da in solchen Situationen nur eine Mediation, deren Ziel die Suche nach dem höheren Interesse des betroffenen Kindes ist, wirklich positive Resultate bringen kann.

3. Anmerkung: Informations- und Kommunikationstechnologien im Dienste des Entführungsalarms
Bei Auslösung des Entführungsalarmsystems müssen alle von den Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verfügung stehenden wirksamen Instrumente eingesetzt werden. Beispielsweise die Nutzung von SMS, ja sogar MMS, passt sich in diese Optik ein. Infolgedessen ist es wichtig, dass man sobald wie möglich auch auf das Versenden von SMS zur Erleichterung der Suche vermisster Kinder zurückgreift!

4. Anmerkung: Eine internationale Zusammenarbeit erweist sich in dieser Domäne als unverzichtbar
Kriminelle kennen keinerlei Grenzen! Warum also nicht sofort eine effiziente Zusammenarbeit – insbesondere mit dem benachbarten Frankreich, welches schon seit mehreren Jahren mit dem Entführungsalarmsystem ausgestattet ist – vorsehen? Eine Zusammenarbeit mit Deutschland und Italien in dieser Hinsicht wäre ebenfalls sehr einträglich. Meines Erachtens ist es zwingend, sofort mit den Nachbarländern zusammenzuarbeiten; insbesondere mit den Grenzgebieten, damit man sich die grösstmöglichen Chancen sichert, vermisste Kinder wiederzufinden, indem man natürlich die Gegenseitigkeit nutzt.

5. Anmerkung: Das Entführungsalarmsystem muss einer globalen, kohärenten Bekämpfungsstrategie zum besseren Schutz der bedrohten Kinder gehorchen
Es ist nicht zu leugnen, dass dieses System die vorhandenen Instrumente sowie die bereits in dieser Domäne ergriffenen Massnahmen sinnvoll ergänzt. Ausserdem trägt es zu einer effizienteren Prävention in dieser Materie bei.

Mit Befriedigung möchte ich an dieser Stelle das baldige Einsetzen eines solchen Entführungsalarmsystems in unserem Land begrüssen; mit der Hoffnung, dass wir rasch die nötigen Verbesserungen zum vorgesehenen Dispositiv beitragen können.
Auf jeden Fall wird man die erzielten Erfahrungen in der Schweiz und anderswo in Betracht ziehen müssen, in dem man ständig nötige Korrekturen einbringt, um dem schweizerischen Entführungsalarmsystem im Interesse der vermissten Kinder seine volle Effizienz geben zu können.

Als Abschluss liegt mir daran, dem schweizerischen Parlament, alle Parteien miteingerechnet, welches der Einsetzung des Entführungsalarmsystems in unserem Land seine einstimmige Unterstützung angeboten hat, meinen Dank auszusprechen. Insbesondere danke ich Herrn Bundesrat Didier Burkhalter für seine aktive Rolle, welche er in diesem Kampf, in seiner Funktion als eidgenössischer Parlamentarier eingenommen hat.

Ich begrüsse alle gewährten Bemühungen seitens aller öffentlichen und privaten Partner zugunsten dieses schweizerischen Entführungsalarmsystems.
Schliesslich richte ich meinen wärmsten Dank der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren, für ihre in Zustimmung mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement gefällte, für die Zukunft hoffnungstragende Entscheidung. Sicher, das Entführungsalarmsystem ist kein Allerheilmittel. Aber in gewissen dramatischen, aussergewöhnlichen Situationen, kann es effizient zur Lebensrettung eines oder mehrerer Kinder beitragen.
Alle Familien unseres Landes, insbesondere jene, welche mit der schrecklichen Tragödie des Verschwindens eines Kindes konfrontiert waren oder sein werden, werden ihnen für diesen  die menschlichen Lebensbedingungen ehrenden Fortschritt dankbar sein!

Dr. Bernard Comby
Präsident der Stiftung Sarah Oberson
alt Staatsrat und alt Nationalrat

(Français) Le corps de Partho Leuba retrouvé

20 Oktober 2009

Leider ist der Eintrag nur auf Français verfügbar.

(Français) Une fleur, message d’espoir et de solidarité

25 Mai 2009

Leider ist der Eintrag nur auf Français verfügbar.

ENTFÜHRUNGSALARM: ein Ja von Herzen und mit ganzem Willen…

4 Mai 2009

Ein entscheidender Schritt des Staatsrates hin zum Entführungsalarm

Am Montag, den 27. April 2009, hat der Nationalrat sich erneut für den Entführungsalarm ausgesprochen. Bereits vor zwei Jahren hatte er ebenso bereits zwei eingereichte Anträge in der gleichen Angelegenheit positiv beschieden.

Ein pragmatisches Herangehen für den Antrag des Staatsrates Didier Burkhalter

Bei seiner Sitzung im Frühjahr 2009 hat der Nationalrat den Antrag der Staatsrates Didier Burkhalter angenommen, der so intelligent war, an diese wichtige Frage pragmatisch heranzugehen.

Kurz gefasst fordert dieser Antrag die Eidgenossenschaft auf, in dieser Angelegenheit ihren Führungsanspruch zu behaupten und mit den Kantonen und den anderen betroffenen Bereichen ein Partnerschaftsabkommen zu schließen.

Der Antrag betont die nationale und sogar internationale Dimension dieser Problematik. Er macht dies aus einem beengten Föderalismus heraus, der bislang eine Umsetzung des Entführungsalarms in der Schweiz verhinderte.

Diese einhellige Unterstützung des Parlaments deutlich den Willen der Bundesparlamentarier, unser Land endlich mit einem Entführungsalarm zu versehen, der sich bereits in mehreren anderen Ländern bewährt hat, das heißt in den USA, in Kanada und in Frankreich. In den letzten Jahren konnte das Leben Hunderter Kinder durch das in diesen Ländern umgesetzte System gerettet werden.

Diese Entscheidung bildet den glücklichen Abschluss mehrerer Initiativen, mit denen die Einsetzung eines solchen Systems in der Schweiz gefordert worden war.

Man muss unter anderem sowohl den dringlichen Appell, der im Jahre 2007 von den Zeitungen Le Nouvelliste und Feuille d’Avis du Valais veröffentlicht wurde, als auch die Petition der FREDI-Stiftung nennen. Letzter Höhepunkt war der weiße Marsch, der im März 2009 in Fribourg von den Eltern der kleinen Lucie Trezzini organisiert wurde, die von einem Sexualstraftäter ermordet worden war.

Eindringlicher Aufruf der Sarah-Oberson-Stiftung aus Anlass ihres 10. Jahrestages im November 2008

Die Sarah-Oberson-Stiftung hat ihrerseits ihren Beitrag zu diesem Mosaik geleistet, als es aus Anlass ihres 10. Jahrestages, der am 7. November 2008 in enger Zusammenarbeit mit der Walliser Kantonspolizei und dem Internationalen Institut der Rechte des Kindes (IDE) in Saxon abgehalten wurde, einen dringlichen Aufruf zugunsten des Entführungsalarms veröffentlichte.

Unmittelbar nach dem Staatsrat und der sehr ermutigenden Entscheidung der nationalen Sitzung der Leiterinnen und Leiter der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente vom 2. April 2009 hat der Nationalrat erneut seinen Willen bekräftigt, ein solches System in der Schweiz einzurichten.

Der Nationalrat Christian Luscher, französischsprachiger Berichterstatter der Kommission, bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, dass „bei einer Entführung die Schnelligkeit und Reaktionsgeschwindigkeit absolut grundlegend sind, weil wir wissen, dass 90 % der Opfer in den ersten 24 Stunden verschwinden“…

Die Kriterien für die Auslösung des Entführungsalarms

Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass wir uns – einschließlich der zwingend notwendigen Anpassungen an das schweizerische Recht – in weiten Teilen auf französische System orientieren können. Wer löst den Alarm aus? Unter Berücksichtigung des eidgenössischen Föderalismus wird sehr wahrscheinlich die juristische Behörde desjenigen Kantons, in dem es zu der Entführung kommt, den Alarm auslösen.

In Frankreich gibt es vier Kriterien, die für das Auslösen des Alarms gelten:

1.    Die Entführung muss erwiesen sein. Es handelt sich nicht um ein einfaches Verschwinden.
2.    Das Leben oder die physische Integrität des Opfers müssen konkret in Gefahr sein.
3.    Es gibt bestimmte Informationen, deren Verbreitung die Lokalisierung des Opfers ermöglichen müsste.
4.    Das Opfer ist minderjährig.

Man braucht das Rad nicht neu zu erfinden!

Es ist nicht jedes Mal notwendig, das Rad neu zu erfinden! Meiner Meinung nach sollten wir diese Kriterien übernehmen, auch weil die Kinder im Vordergrund stehen sollten. Infolgedessen müsste man den Entführungsalarm vor allem auslösen, um das Leben verschwundener junger Kinder zu retten. Müssen wir an die Tragödien erinnern, welche die Familien von Sarah, Ylenia und Lucie durchlebt haben? Im Falle von Sarah hat ihre Familie selbst 24 Jahre nach der Tragödie immer noch nicht trauen kann, weil ihr Verschwinden immer noch vollkommen im Dunkeln bleibt! …

Meiner Meinung nach sollte der Entführungsalarm nur in Extremsituationen ausgelöst werden. So sollte man zum Beispiel das Ausreißen eines Jugendlichen davon ausschließen. Ebenso wenig sollte man dieses System für Fälle verschwundener Kinder nutzen, wenn binationale Paare in Konflikt geraten sind. In diesen Fällen wäre es besser, den Weg der Mediation durch einen Dritten zu gehen, um das wichtigere Wohl des Kindes entsprechend der internationalen Konvention der Kinderrechte von 1989 zu respektieren.

Aber auf welchen Wegen sollte man den Alarm übermitteln? Wie in Frankreich muss man schnell und massiv handeln, ausgehend von der Vorstellung, dass man auf diesem Gebiet besser ein wenig mehr als nicht genug macht. Wir dürfen niemals vergessen, dass das Leben der Kinder auf dem Spiel steht. Da kann man nicht an den einzusetzenden Mitteln sparen.

Die Alarmmeldung muss über mehrere Stunden über die Fernsehkanäle, Radiostationen sowie über die Presseagenturen und Zeitungen verbreitet werden.

Ebenso muss man die Alarmmeldungen in Bahnhöfen, an Flughäfen und Autobahnen verbreiten.
Außerdem bieten die heutigen Informations- und Kommunikationstechnologien neue, sehr effiziente Instrumente, wie zum Beispiel MMS und Microblogging (Verbreitung an alle Personen, die im Internet surfen).

Der Entführungsalarm: ein präventiver Faktor

Schließlich kann der Entführungsalarm auch eine nicht zu vernachlässigende präventive Rolle gegen Sexualverbrechen an Kindern spielen.

Zwar ist der Entführungsalarm kein Allheilmittel. Aber es wird in außergewöhnlichen Situationen dazu beitragen, diese „kleinen Menschen“ zu retten und gefährdete Kinder besser zu schützen. Es handelt sich um ein effizientes zusätzliches Instrument, das eine ganze Reihe von bereits umgesetzten Maßnahmen ergänzt.

Der Nationalrat hat übrigens nach dem Staatsrat eine hoffnungsvolle Nachricht verlauten lassen, als er sich deutlich dafür aussprach, unser Land mit diesem zwingend notwendigen Instrument ausstatten zu wollen, um unsere Kinder in Zukunft besser zu schützen! Diese Entscheidung ehrt das Schweizerische Parlement. Dieser erbitterte Appell, der ebenso dem Herzen wie dem Verstand entspringt, wurde enflich vom Bundesrat erhört!

Jetzt erwarten wir konkrete Maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2009!

Dr. Bernard Comby
Geschäftsführer der Sarah-Oberson-Stiftung

Sion, den 1. Mai 2009.

Ein Drama um die Dinge voranzutreiben

29 April 2009

Kein Unglück so gross, es hat ein Glück im Schoss! Infolge des Mordes der jungen Lucie durch einen jungen Aargauer, muss uns diese alte Volksweisheit leider als Trost in einem bestimmten Mediationskontext dienen. Sie dient uns al Trost, aber darf uns keinesfalls das von Lucie erlebte Drama vergessen lassen, sowie die Tragödie, die ihr Verschwinden für ihre Eltern, ihre Angehörigen und die Gesamtheit der Familie ihrer Freunde bedeutet.

Der Trost ist allerdings etwas bitter: ich spreche hier von der Tatsache, dass sie es ermöglicht hat, die Akte des Entführungsalarms, die sich auf dem Tisch (wenn möglich nicht in den Schubladen) von Frau Bundesrätin, verantwortlich für Justiz und Polizei, voranzutreiben. Wir verweisen auf einige Tatsachen:

Bereits 2007 von etwa hundert Schweizer Persönlichkeiten, wurde eine Erklärung unterzeichnet, welche um Einführung des Systems des Entführungsalarms bittet und bei unserem grossen französischen Nachbarn bereits gültig ist, jedoch von einer beispielhaften von den USA und Kanada geführten Aktion herrührt. Seit fast 10 Jahren, mit einem unwiderrufenen Erfolg. Wiederholen wir, dass dieser Aufruf schon auf ein Drama folgte, das im Sommer 2007 geschah: das der kleinen Ylenia, einem kleinen Mädchen, welches man 47 Tage nach seinem Verschwinden tot auffand.

2008 im Oktober und November, hat sich die Fondation Sarah Oberson für diese Idee eingesetzt und hat erneut auf die Bundesbehörden Druck gemacht. Man hat uns dann erklärt, dass die kantonalen Kompetenzen (Polizeiangelegenheiten in kantonaler Hand) juristische, praktische und finanzielle Probleme darstellen würden und dass man warten müsse…

Am 18. Dezember 2008, hat Ständerat Didier Burkhalter eine neue Motion für die Einführung des Systems des Entführungsalarms in der Schweiz eingereicht. Diese Motion wurde mit 24 Unterschriften versehen. Sie bittet den Bundesrat, so bald wie möglich eine Partnerbestimmung zwischen allen vom System des Entführungsalarms betroffenen Partnern und insbesondere den Kantonen einzuführen.

Die offizielle Antwort darauf war, dass die Konferenz der Departementchefs und der kantonalen Polizeichefs diese Angelegenheit untersuchen würden und dass in Anbetracht der juristischen, praktischen und finanziellen Probleme frühestens ab 2010 mit einer Antwort zu rechnen sei. Ganz klar eine grosse Enttäuschung in den Reihen der Betroffenen.

Es bedurfte eines neuen Dramas, das von Lucie, um festzustellen, dass diese Probleme im Grunde nicht so unüberwindbar waren und dass der Föderalismus einige sofortige Anpassungen hätte aushalten können… Erstaunlich, wie doch der Mediationseffekt die Politiker beeinflussen kann!

Schliesslich begrüsse ich also die verschiedenen von der lateinischen Konferenz der Justiz- und Polizeidepartementchefs vertretenen Standpunkte zugunsten der Einführung eines solchen Systems in der Schweiz. Um ganz einleuchtend zu sein: die Walliser Behörden haben diese Initiative von Anfang an unterstützt.

Die ermutigenden Aussagen von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf fallen unter denselben Gesichtspunkt. Sie lassen auf eine positive Entwicklung dieser Akte noch im 2009 hoffen.

Hoffen wir, dass es nicht nur Worte sind! Sarah, Ylenia, Lucie: drei symbolträchtige Namen; aber wie viele noch, neben ihnen? Man kann nicht mehr warten. Danke an unsere Behörden, dass sie es nicht zulassen, dass andere Vornamen sich dieser makabren Liste anschliessen!

Jean Zermatten, Vizepräsident, Leiter des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes (IDE)


(Français) LA SUISSE SORT ENFIN DE SA LETHARGIE EN MATIERE D’ALERTE-ENLVEMENT

8 April 2009

Leider ist der Eintrag nur auf Français verfügbar.

(Français) MERCI A LUCIE ET A SES PARENTS…

23 März 2009

Leider ist der Eintrag nur auf Français verfügbar.