Archive pour la catégorie ‘Stiftung’

(Français) Une fleur, message d’espoir et de solidarité

25 Mai 2009

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ENTFÜHRUNGSALARM: ein Ja von Herzen und mit ganzem Willen…

4 Mai 2009

Ein entscheidender Schritt des Staatsrates hin zum Entführungsalarm

Am Montag, den 27. April 2009, hat der Nationalrat sich erneut für den Entführungsalarm ausgesprochen. Bereits vor zwei Jahren hatte er ebenso bereits zwei eingereichte Anträge in der gleichen Angelegenheit positiv beschieden.

Ein pragmatisches Herangehen für den Antrag des Staatsrates Didier Burkhalter

Bei seiner Sitzung im Frühjahr 2009 hat der Nationalrat den Antrag der Staatsrates Didier Burkhalter angenommen, der so intelligent war, an diese wichtige Frage pragmatisch heranzugehen.

Kurz gefasst fordert dieser Antrag die Eidgenossenschaft auf, in dieser Angelegenheit ihren Führungsanspruch zu behaupten und mit den Kantonen und den anderen betroffenen Bereichen ein Partnerschaftsabkommen zu schließen.

Der Antrag betont die nationale und sogar internationale Dimension dieser Problematik. Er macht dies aus einem beengten Föderalismus heraus, der bislang eine Umsetzung des Entführungsalarms in der Schweiz verhinderte.

Diese einhellige Unterstützung des Parlaments deutlich den Willen der Bundesparlamentarier, unser Land endlich mit einem Entführungsalarm zu versehen, der sich bereits in mehreren anderen Ländern bewährt hat, das heißt in den USA, in Kanada und in Frankreich. In den letzten Jahren konnte das Leben Hunderter Kinder durch das in diesen Ländern umgesetzte System gerettet werden.

Diese Entscheidung bildet den glücklichen Abschluss mehrerer Initiativen, mit denen die Einsetzung eines solchen Systems in der Schweiz gefordert worden war.

Man muss unter anderem sowohl den dringlichen Appell, der im Jahre 2007 von den Zeitungen Le Nouvelliste und Feuille d’Avis du Valais veröffentlicht wurde, als auch die Petition der FREDI-Stiftung nennen. Letzter Höhepunkt war der weiße Marsch, der im März 2009 in Fribourg von den Eltern der kleinen Lucie Trezzini organisiert wurde, die von einem Sexualstraftäter ermordet worden war.

Eindringlicher Aufruf der Sarah-Oberson-Stiftung aus Anlass ihres 10. Jahrestages im November 2008

Die Sarah-Oberson-Stiftung hat ihrerseits ihren Beitrag zu diesem Mosaik geleistet, als es aus Anlass ihres 10. Jahrestages, der am 7. November 2008 in enger Zusammenarbeit mit der Walliser Kantonspolizei und dem Internationalen Institut der Rechte des Kindes (IDE) in Saxon abgehalten wurde, einen dringlichen Aufruf zugunsten des Entführungsalarms veröffentlichte.

Unmittelbar nach dem Staatsrat und der sehr ermutigenden Entscheidung der nationalen Sitzung der Leiterinnen und Leiter der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente vom 2. April 2009 hat der Nationalrat erneut seinen Willen bekräftigt, ein solches System in der Schweiz einzurichten.

Der Nationalrat Christian Luscher, französischsprachiger Berichterstatter der Kommission, bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, dass „bei einer Entführung die Schnelligkeit und Reaktionsgeschwindigkeit absolut grundlegend sind, weil wir wissen, dass 90 % der Opfer in den ersten 24 Stunden verschwinden“…

Die Kriterien für die Auslösung des Entführungsalarms

Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass wir uns – einschließlich der zwingend notwendigen Anpassungen an das schweizerische Recht – in weiten Teilen auf französische System orientieren können. Wer löst den Alarm aus? Unter Berücksichtigung des eidgenössischen Föderalismus wird sehr wahrscheinlich die juristische Behörde desjenigen Kantons, in dem es zu der Entführung kommt, den Alarm auslösen.

In Frankreich gibt es vier Kriterien, die für das Auslösen des Alarms gelten:

1.    Die Entführung muss erwiesen sein. Es handelt sich nicht um ein einfaches Verschwinden.
2.    Das Leben oder die physische Integrität des Opfers müssen konkret in Gefahr sein.
3.    Es gibt bestimmte Informationen, deren Verbreitung die Lokalisierung des Opfers ermöglichen müsste.
4.    Das Opfer ist minderjährig.

Man braucht das Rad nicht neu zu erfinden!

Es ist nicht jedes Mal notwendig, das Rad neu zu erfinden! Meiner Meinung nach sollten wir diese Kriterien übernehmen, auch weil die Kinder im Vordergrund stehen sollten. Infolgedessen müsste man den Entführungsalarm vor allem auslösen, um das Leben verschwundener junger Kinder zu retten. Müssen wir an die Tragödien erinnern, welche die Familien von Sarah, Ylenia und Lucie durchlebt haben? Im Falle von Sarah hat ihre Familie selbst 24 Jahre nach der Tragödie immer noch nicht trauen kann, weil ihr Verschwinden immer noch vollkommen im Dunkeln bleibt! …

Meiner Meinung nach sollte der Entführungsalarm nur in Extremsituationen ausgelöst werden. So sollte man zum Beispiel das Ausreißen eines Jugendlichen davon ausschließen. Ebenso wenig sollte man dieses System für Fälle verschwundener Kinder nutzen, wenn binationale Paare in Konflikt geraten sind. In diesen Fällen wäre es besser, den Weg der Mediation durch einen Dritten zu gehen, um das wichtigere Wohl des Kindes entsprechend der internationalen Konvention der Kinderrechte von 1989 zu respektieren.

Aber auf welchen Wegen sollte man den Alarm übermitteln? Wie in Frankreich muss man schnell und massiv handeln, ausgehend von der Vorstellung, dass man auf diesem Gebiet besser ein wenig mehr als nicht genug macht. Wir dürfen niemals vergessen, dass das Leben der Kinder auf dem Spiel steht. Da kann man nicht an den einzusetzenden Mitteln sparen.

Die Alarmmeldung muss über mehrere Stunden über die Fernsehkanäle, Radiostationen sowie über die Presseagenturen und Zeitungen verbreitet werden.

Ebenso muss man die Alarmmeldungen in Bahnhöfen, an Flughäfen und Autobahnen verbreiten.
Außerdem bieten die heutigen Informations- und Kommunikationstechnologien neue, sehr effiziente Instrumente, wie zum Beispiel MMS und Microblogging (Verbreitung an alle Personen, die im Internet surfen).

Der Entführungsalarm: ein präventiver Faktor

Schließlich kann der Entführungsalarm auch eine nicht zu vernachlässigende präventive Rolle gegen Sexualverbrechen an Kindern spielen.

Zwar ist der Entführungsalarm kein Allheilmittel. Aber es wird in außergewöhnlichen Situationen dazu beitragen, diese „kleinen Menschen“ zu retten und gefährdete Kinder besser zu schützen. Es handelt sich um ein effizientes zusätzliches Instrument, das eine ganze Reihe von bereits umgesetzten Maßnahmen ergänzt.

Der Nationalrat hat übrigens nach dem Staatsrat eine hoffnungsvolle Nachricht verlauten lassen, als er sich deutlich dafür aussprach, unser Land mit diesem zwingend notwendigen Instrument ausstatten zu wollen, um unsere Kinder in Zukunft besser zu schützen! Diese Entscheidung ehrt das Schweizerische Parlement. Dieser erbitterte Appell, der ebenso dem Herzen wie dem Verstand entspringt, wurde enflich vom Bundesrat erhört!

Jetzt erwarten wir konkrete Maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2009!

Dr. Bernard Comby
Geschäftsführer der Sarah-Oberson-Stiftung

Sion, den 1. Mai 2009.

Ein Drama um die Dinge voranzutreiben

29 April 2009

Kein Unglück so gross, es hat ein Glück im Schoss! Infolge des Mordes der jungen Lucie durch einen jungen Aargauer, muss uns diese alte Volksweisheit leider als Trost in einem bestimmten Mediationskontext dienen. Sie dient uns al Trost, aber darf uns keinesfalls das von Lucie erlebte Drama vergessen lassen, sowie die Tragödie, die ihr Verschwinden für ihre Eltern, ihre Angehörigen und die Gesamtheit der Familie ihrer Freunde bedeutet.

Der Trost ist allerdings etwas bitter: ich spreche hier von der Tatsache, dass sie es ermöglicht hat, die Akte des Entführungsalarms, die sich auf dem Tisch (wenn möglich nicht in den Schubladen) von Frau Bundesrätin, verantwortlich für Justiz und Polizei, voranzutreiben. Wir verweisen auf einige Tatsachen:

Bereits 2007 von etwa hundert Schweizer Persönlichkeiten, wurde eine Erklärung unterzeichnet, welche um Einführung des Systems des Entführungsalarms bittet und bei unserem grossen französischen Nachbarn bereits gültig ist, jedoch von einer beispielhaften von den USA und Kanada geführten Aktion herrührt. Seit fast 10 Jahren, mit einem unwiderrufenen Erfolg. Wiederholen wir, dass dieser Aufruf schon auf ein Drama folgte, das im Sommer 2007 geschah: das der kleinen Ylenia, einem kleinen Mädchen, welches man 47 Tage nach seinem Verschwinden tot auffand.

2008 im Oktober und November, hat sich die Fondation Sarah Oberson für diese Idee eingesetzt und hat erneut auf die Bundesbehörden Druck gemacht. Man hat uns dann erklärt, dass die kantonalen Kompetenzen (Polizeiangelegenheiten in kantonaler Hand) juristische, praktische und finanzielle Probleme darstellen würden und dass man warten müsse…

Am 18. Dezember 2008, hat Ständerat Didier Burkhalter eine neue Motion für die Einführung des Systems des Entführungsalarms in der Schweiz eingereicht. Diese Motion wurde mit 24 Unterschriften versehen. Sie bittet den Bundesrat, so bald wie möglich eine Partnerbestimmung zwischen allen vom System des Entführungsalarms betroffenen Partnern und insbesondere den Kantonen einzuführen.

Die offizielle Antwort darauf war, dass die Konferenz der Departementchefs und der kantonalen Polizeichefs diese Angelegenheit untersuchen würden und dass in Anbetracht der juristischen, praktischen und finanziellen Probleme frühestens ab 2010 mit einer Antwort zu rechnen sei. Ganz klar eine grosse Enttäuschung in den Reihen der Betroffenen.

Es bedurfte eines neuen Dramas, das von Lucie, um festzustellen, dass diese Probleme im Grunde nicht so unüberwindbar waren und dass der Föderalismus einige sofortige Anpassungen hätte aushalten können… Erstaunlich, wie doch der Mediationseffekt die Politiker beeinflussen kann!

Schliesslich begrüsse ich also die verschiedenen von der lateinischen Konferenz der Justiz- und Polizeidepartementchefs vertretenen Standpunkte zugunsten der Einführung eines solchen Systems in der Schweiz. Um ganz einleuchtend zu sein: die Walliser Behörden haben diese Initiative von Anfang an unterstützt.

Die ermutigenden Aussagen von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf fallen unter denselben Gesichtspunkt. Sie lassen auf eine positive Entwicklung dieser Akte noch im 2009 hoffen.

Hoffen wir, dass es nicht nur Worte sind! Sarah, Ylenia, Lucie: drei symbolträchtige Namen; aber wie viele noch, neben ihnen? Man kann nicht mehr warten. Danke an unsere Behörden, dass sie es nicht zulassen, dass andere Vornamen sich dieser makabren Liste anschliessen!

Jean Zermatten, Vizepräsident, Leiter des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes (IDE)


(Français) LA SUISSE SORT ENFIN DE SA LETHARGIE EN MATIERE D’ALERTE-ENLVEMENT

8 April 2009

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(Français) MERCI A LUCIE ET A SES PARENTS…

23 März 2009

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(Français) L’acceptation massive de la motion de M. Didier Burkhalter en faveur d’un système alerte-enlèvement en Suisse fait sortir le Conseil Fédéral de sa léthargie !

16 März 2009

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(Français) Une nouvelle motion en faveur de l’instauration du système Alerte-enlèvement en Suisse

26 Januar 2009

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(Français) Nouvelles perspectives de collaboration entre l’IDE et la Fondation Sarah Oberson

19 Januar 2009

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(Français) Voeux 2009 de la Fondation Sarah Oberson

15 Dezember 2008

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(Français) Journée Sarah Oberson 2008

27 Oktober 2008

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