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Vom verliebten Paar zum Elternpaar ohne Drama ?

6 Februar 2012

Die grosse Herausforderung einer Trennung, in welche Kinder involviert sind, besteht darin, die elterliche Dimension eines Paares zu erhalten, wenn sich die eheliche auflöst. Für die Mehrzahl ist diese Transformation von Erfolg gezeichnet, unter anderem Dank der Instrumente, welche zur Verfügung stehen. Dramen existieren immer, aber der Gesetzgeber hat entschieden, sich Instrumente zu geben, um die Anzahl dieser zu vermindern. Diese Tendenz zeichnet sich noch nicht ab, da es sich leider um eine Problematik von grosser Aktualität handelt.

Synthese der Soirée Sarah Oberson 2011, Working Report

Infolge der Tragödie des Verschwindens von Alessia und Livia hat sich die Stiftung Sarah Oberson anlässlich ihrer Sarah Oberson Konferenz 2011 folgende Frage gestellt: Wie kann verhindert werden, dass die Trennung der Eltern für die Kinder in einem Drama endet?

“In der Schweiz enden mehr als 50% der Ehen in einer Scheidung und mit einem ganzen Strauss von Problemen für die Eltern und vor allem für die betroffenen Kinder“, eine Anzahl von schätzungsweise 15‘000 pro Jahr (Comby).Die zu dieser Veranstaltung geladenen Experten sind sich einig, dass es keine Wunderlösung gibt, welche es erlaubt und ermöglicht, dass in sämtlichen Trennungen das Kindeswohl und die Interesse des Kindes vollumfänglich respektiert werden. Dafür existieren Werkzeuge um Konflikte zu verhindern und dramatische Auswirkungen zu vermindern.

Bei einer Trennung gibt es Spannungen, die oft auf Missverständnisse beruhen. Auf diesen Unverständnisse bauen sich oft zukünftige Spannungen auf, welche in einem offenen Konflikt oder gar in einem Drama enden können. Wenn im Rahmen einer Trennung eine qualifizierte Person, ein Mediator hilft, diese Missverständnisse aufzulösen, können viele potentiell explosive Situationen vermieden und entschärft werden (Agazzi).

Seit dem 1. Januar 2011 offiziell Bestandteil des Zivilrechts für Zivilverfahren (Teil 2, Absatz 2) kann die Familienmediation (1) vorteilhaft sein, wenn seitens der Eltern ein wirklicher Wille und die Fähigkeit zu Eigenmitverantwortung besteht. Im Fall aber, wo der Konflikt bereits ausgebrochen ist, kann sie zu einem zusätzlichen Mittel werden, um Meinungsverschiedenheiten zu schüren.

Trotz diesen Einschränkungen erreicht die Familienmediation eine Erfolgsquote von 75% und “schlägt einen anderen Zugang zur Trennung vor, welche die menschliche und affektive Dimension in das Zentrum stellt (…) und welche jedem einzelnen die Möglichkeit gibt, sich als echter Beteiligter angesichts der Trennung zu platzieren. Korrekt und professionell angewandt, erlaubt dieses Vorgehen die Trennung nicht nur so zu verstehen, wie sie von den Juristischen Akteuren übersetzt wird, sondern auch so, wie sie von den betroffenen Angehörigen und Eltern erlebt wird.” (Debons)  Ein anderes Instrument, welches im Parlament diskutiert wird, könnte die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts (2) als Regel im Falle einer Scheidung oder einer Trennung sein. Geteilt, ist das Sorgerecht ein Werkzeug, welche es dem Kind erlaubt, von der erzieherischen Unterstützung beider Elternteile zu profitieren.

Diese Situation, ganz wie die Familienmediation, kann helfen, dramatische Fälle zu verhindern indem sie bereits von Beginn an potentiell konfliktgeladene Situationen im Keim erstickt, welche in Dramen, insbesondere Entführungen (3), enden könnten.

Schlachtross des Mouvement pour la Condition Paternelle du Valais (Métrailler) und von allen Experten und Interessengruppen gewünscht, wird das gemeinsame Sorgerecht als Regel vom Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV) bekämpft.
Die aktuelle Formel setzt voraus, dass die Eltern, welche diese Verantwortung teilen möchten, gemeinsam ein Übereinkommen zur zukünftigen Organisation der Familie ausarbeiten. Sie forciert auf diese Art und Weise die Eltern, gemeinsam zu überlegen, wie sie kommunizieren und über was sie gemeinsam entscheiden wollen. Wenn sie zur Regel wird, wird dieser gemeinsame Reflektionsprozess nicht mehr verlangt. Das Risiko besteht darin, dass der Konflikt fortgeführt wird und “die (ungelösten) Unstimmigkeiten der Eltern auf das Kind übertragen werden” (Agazzi). “In der Tat, um das gemeinsame Sorgerecht einzuführen, braucht es eine grosse Zusammenarbeit zwischen den Eltern. Einem der Elternteile das Sorgerecht aufzuerlegen, scheint mir folglich in der Praxis zufallsbedingt, wenn die Zusammenarbeit nicht naturgemäss im Interesse des Kindes erfolgt.” (Joris).

Somit können sowohl die Familienmediation als auch das gemeinsame Sorgerecht als Regel Dramen verhindern, wenn sie auf einem wirklichen Wille der beiden Elternteile gründen, das verliebte Paar in ein verantwortungsvolles Elternpaar zu transformieren.

Vom 1. Januar 2011 an kann der zuständige Richter, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, einen Vormund (ein Anwalt des Kindes) bestimmen, welcher die Interesse des Kindes verteidigt (Art. 299 und 300 des Zivilrechts für Zivilverfahren). Dieser neue Akteur ist ein wichtiger Teil des juristischen Verfahrens, er hat die gleichen Rechte wie die Anwälte der anderen Partien: das Recht Rekurs einzulegen, das Recht Schriften abzulegen.

Wenn die Konflikte ausgebrochen sind, wenn die Eltern es nicht schaffen, eine Verständigungsgrundlage zu finden, um zufriedenstellende Lebensgrundlagen für ihre Kinder zu garantieren, ist der Vormund das Verfahrenselement, welches Abstand nimmt und sich auf die Interessen der Kinder konzentriert, ohne sich von der einen oder anderen Partie beeinflussen zu lassen. So kann er Situationen entschärfen, welche sich für die Entwicklung, aber auch die Sicherheit des Kindes, als gefährlich erweisen könnten.
Wenn das Kind von einem leidenden, aber wohlwollenden Elternteil weggenommen wird, findet der internationale Sozialdienst, welcher sich regelmässig solcher Situation gegenüber sieht, lebensfähige Lösungen für die Kinder, indem er mit der Mediation arbeitet. Wie Frau Debons unterstreicht Herr Widmer die Notwendigkeit,  dass der eine oder andere Elternteil einer Mediation zustimmt. Dieser Wille kann durch die Liebe ohne Anschuldigungen und ohne Bewertungen, welche die beiden Elternteile ihren Kindern entgegenbringen, genährt werden.

In einem System der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Institutionen, muss diese Mediation von kompetenten Personen vorbereitet und durchgeführt werden. Es muss auch abgeklärt werden, ob die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen im Interesse des Kindes sind. Und es muss eine Weiterverfolgung des Kindes und der getroffenen Entscheidungen garantiert werden, denn “wenn ein neuer Konflikt ausbricht, können die Reaktionen sich für das Kind als schädlich erweisen.”
Gemäss Widmer ist es notwendig, die Familie zu begleiten “auch wenn keine Lösungen, gar keine konkreten Ziele vorhanden sind; denn Menschen, die eine solche Situation erleben, sollten nicht allein gelassen werden.”

Ausserdem ist es utopische zu denken, dass man sämtliche Risiken für dramatische Situationen in unserer Gesellschaft eliminieren kann. Es müssen folglich Massnahmen vorgesehen werden, die extremen Situationen, wie wenn die physische oder psychische Gesundheit eines Kindes bedroht ist, entsprechen.

In diesem Rahmen ist seit Beginn des Jahres 2010 der Entführungsalarm im Einsatz, unteranderem Dank der Stiftung Sarah Oberson. Die Entführung durch ein Elternteil ist aber nicht ein Kriterium für seine Auslösung. Gemäss Varone bleibt das System verbesserungsfähig und die Gefährdung der physischen oder psychischen Integrität eines Kindes, auch durch eines seiner Elternteile, kann zu einer Nutzung dessen führen. Es gilt den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Institutionen und Dienststellen eines Kantons zu verbessern, damit die Gefährdung eines Kindes bestmöglich abgeschätzt werden und so angemessene Reaktionen für das Wohl des Kindes ermöglicht werden können.

Die Stiftung Sarah Oberson wünscht sich des Weiteren, dass die Schweiz rasch die europäische Nummer 11600 (das System wird von Herr Toutounghi auf Seite x beschrieben) übernimmt, damit den Familien, welche mit dem Verschwinden eines Kindes konfrontiert sind, aufmerksames Zuhören, hilfreiche Ratschläge und eine wohlwollende Unterstützung zu teil werden (…). Es handelt sich unserer Meinung nach um eine unentbehrliche Ergänzung des Entführungsalarmsystems.” (Comby)

Die grosse Herausforderung einer Trennung, in welche Kinder involviert sind, besteht darin, die elterliche Dimension eines Paares zu erhalten, wenn sich die eheliche auflöst. Für die Mehrzahl ist diese Transformation von Erfolg gezeichnet, unter anderem Dank der Instrumente, welche zur Verfügung stehen. Dramen existieren immer, aber der Gesetzgeber hat entschieden, sich Instrumente zu geben, um die Anzahl dieser zu vermindern. Diese Tendenz zeichnet sich noch nicht ab, da es sich leider um eine Problematik von grosser Aktualität handelt.

Clara Balestra, 06.02.2012

(1) “Die Familienmediation (…) besteht daraus, dass ein Prozess initiiert wird, in welchem ein neutraler und unparteiischer Dritter – der Familienmediator – den Eltern ein vertrauliches Terrain für Gespräche bietet und diese in der Erarbeitung von zufriedenstellenden Lösungen für alle Beteiligte begleitet (…). Dieses Vorgehen, basierend auf dem Dialog, zielt auf eine Beibehaltung der gemeinsamen Elternschaft über die Trennung hinaus ab und platziert die Interesse des Kindes ins Zentrum des Prozesses.” (Debons)

(2) “Das elterliche Sorgerecht ist die legale Macht der Eltern, notwendige Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen. Sie beinhaltet insbesondere die Zuständigkeit, über die dem Kind zuteilwerdende Pflege zu bestimmen, seine Erziehung (einschliesslich der religiösen) zu seinem Wohl zu lenken sowie notwendige Entscheidungen zu treffen und über seinen Wohnort zu bestimmen.” (Joris)

(3) “Die überarbeiteten Bestimmungen beziehen sich ebenfalls auf die Bestimmung des Wohnsitzes. Der Elternteil, welcher einen Umzug wünscht, alleine oder mit dem Kind, muss im Prinzip die Zustimmung des anderen Elternteils erhalten, ausser wenn er in der Schweiz bleibt und der Wohnortswechsel die Ausübung des Sorgerechts nicht signifikant betrifft (so z.B. wenn die Distanz, welche die zwei Wohnorte trennt, dadurch nicht wesentlich verändert wird). Bei einem Rechtsstreit ist es am Richter oder des Schutzbeauftragten des Kindes zu unterscheiden.” Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 17.11.2011

Redner :
Herr Bernard Comby, Präsident der Stiftung Sarah Oberson
Frau Doris Agazzi, Koordinatorin des Schweizerischen Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV)
Mme Christine Debons, unabhängige Mediatorin, im Auftrag des Schweizerischen Dachverbands Mediation (SDM-FSM)
Herr Christophe Joris, Bezirksrichter, Gericht von Martigny und St-Maurice
Herr Frédéric Métrailler, Mitglied des Mouvement de la Condition Paternelles Valais
Frau Patricia Michellod, Anwältin und Vormund im Kanton Genf
Herr Rolf Widmer, Direktor des internationalen Sozialdienstes (SSI), Genf
Herr Christian Varone, Kommandant der Kantonspolizei Wallis
Herr Yves Toutounghi, Generaldirektor der Stiftung Missing Children Switzerland

Auch : La médiation dans l’ordre juridique suisse.

Schweiz: die Jugendlichen des Wallis treffen auf die Welt der Politik

30 Januar 2012

Dieses erste Zusammentreffen teilt der Wille der politischen Welt des Kantons Wallis mit, die Kompetenzen der Jugendlichen besser anzuerkennen. Ihre aktive Teilnahme bei den Vorbereitungsarbeiten und ihren Worterfassungen während dieses Tages haben bewiesen, dass sie das Können haben, die Sachen ziemlich objektiv, offen und großzügig abzuschätzen.

Leitartikel von Professor Daniel Stoeklin des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

Das universitäre Insitut Kurt Bösch (IUKB) und der Jugenddienst des Kantons Wallis sind beauftragt worden, einen Tag der Zusammenkunft zwischen den Jugendlichen der zweiten Stufe und politischen Entscheidungsträgern zu organisieren. Um die Jugendlichen zu vertreten wurden alle Schulen der zweiten Stufe nach Quoten zur Teilnahme eingeladen. Die Zusammenkunft zwischen 80 Jugendlichen des Kanton Wallis und 30 Abgesandten und Vertretenden der Gemeinden hat am 30. September 2011 im Saal des großen Rates in Sitten stattgefunden. Zu den 14 vorgestellten Themen waren die drei, die am meisten Zuspruch erhielten, folgende: der Mangel an Zusammenhalt zwischen den zwei Sprachregionen, die Wahlfreiheit des Ortes betreffend der höheren Fachschule sowie mangelnde Sicherheit und Gewalt in städtischen Gebieten. Die Politiker haben sich im Rahmen dieses Treffen verpflichtet, diese Themen zu behandeln. Zudem soll erneut eine Zusammenkunft in diesem Rahmen stattfinden.

Die Vorbereitungsarbeiten sind unter der Leitung von Prof. Daniel Stoecklin von zwei Studentinnen des interdisziplinären Masters in Kinderrecht des IUKB ausgeführt worden, welche für dieses Projekt als Praktikantinnen durch den Jugenddelegierten verpflichtet worden sind. Eine spezifische Methodologie wurde für die Vorbereitung dieser Zusammenkunft benutzt. Sie hat bereits ihren Nutzen bei einer Untersuchung (1) bewiesen, welche am IUKB sowie im Rahmen einer Bewertungen der nationalen Teilnahmepolitiken von Kinder und Jugendlichen, welche vom Europarat durchgeführt wurde (2). Das Instrument „Kaleidoskop der Erfahrung“ (3)  spornt in der Tat an, die jeweiligen unmittelbaren Anliegen in einer ausgedehnteren Gesamtheit von Erwägungen einzubringen. Man nimmt besser die enge Verflechtung zwischen Aktivitäten, Beziehungen, Werte, Selbstbildnisse und Motivierungen wahr, und dies wiederum spiegelt sich in einem offeneren Dialog um die durchzuführenden Aktionen wider.

Das Recht des Kindes, aktiv an den Entscheidungen teilzunehmen, die direkt sein Leben betreffen, ist Teil der Grundfreiheiten, welche durch die Konvention der Rechte es Kindes garantiert werden. Selbstverständlich werden Entscheidungen, welche das Kind betreffen, auf verschiedenen Niveaus in der Familie, in der Schule, in den kulturellen und sportlichen Verbindungen und Organisationen und selbstverständlich auch auf politischem Niveau getroffen… Dieses erste Zusammentreffen teilt der Wille der politischen Welt des Kantons Wallis mit, die Kompetenzen der Jugendlichen besser anzuerkennen. Ihre aktive Teilnahme bei den Vorbereitungsarbeiten und ihren Worterfassungen während dieses Tages haben bewiesen, dass sie das Können haben, die Sachen ziemlich objektiv, offen und großzügig abzuschätzen.

Für die akademische Welt stellt dies ein Beispiel der Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft dar, welcher sinngemäss eine angemessene Bedeutung zuteil werden sollte. Es handelt sich nicht nur um eine Implementierung des Unterrichts und der Forschungsarbeiten, welche das IUKB im Bereich der Rechte des Kindes durchführt, sondern stellt ebenfalls einen Beitrag zum intra- und intergenerationellen Dialog, welcher für den sozialen Zusammenhalt und somit auch für die Entfaltung der Kinder und der Jugendlichen so wichtig ist.

Die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen und akademischen Strukturen kann somit folglich zu dieser bekannt „Kultur der Teilnahme“ beitragen, die nur zustande kommt, wenn ein sogenannter „Jugend-“ oder „Kinderreflex“ in allen Entscheidungen, welche gemacht werden, entwickelt wird. Man müsste sich in der Tat immer fragen „und welches sind die Auswirkungen solcher Entscheidung für die Kinder und Jugendlichen? “ Dies erfordert, dass über das Anliegen hinausgegangen wird, welches die Parteien für ihre jeweiligen Ablösungen haben, nämlich ihre „Jugendsektionen“. Es erfordert konkrete Konsultationsverfahren und an Kinder und Jugendliche angepasste Instrumente.

Die Umsetzung der partizipativen Rechte der Jugendlichen wird momentan durch den Europarat evaluiert. Zur Zeit haben sich Finnland (4), die Slowakei und Moldavien als Freiwillige zur Verfügung gestellt und so ihren Willen mitgeteilt, auf diesem Gebiet fortzuschreiten. Man kann hoffen, dass die Schweiz vermehrt zeigt, was sie bereits macht und noch auf diesem Gebiet machen will. Dieses Treffen im Wallis geht jedenfalls in die richtige Richtung, und man kann nur auf wiederholte Initiativen hoffen, um die Nachhaltigkeit und die Wetteiferkeit auf andere schweizerische Kantone zu gewährleisten.

(1) Stoecklin, D. (2009). Réflexivité, participation et capabilité. En : Jean Zermatten & Daniel Stoecklin (Eds). Le droit des enfants de participer. Norme juridique et réalité pratique : contribution à un nouveau contrat social. Sión : IUKB/IDE: 75-109.
(2) Conseil de l’Europe (2009) Ad Hoc Advisory Group on Child and Youth Participation (MJ-S-CYP). http://www.coe.int/t/dg3/children/default_en.asp
(3)  www.active-self.com
(4) Conseil de l’Europe (2011) Child and Youth Participation in Finland. A Council of Europe Policy Review. http://www.coe.int/t/dg3/children/participation/PolicyReview_en.pdf

Dieser Artikel ist am 19.12.2011 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes (IDE) erschienen.

Die Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen dem Kind und seinen Eltern im Strafvollzug: von der Rechtsfrage in die Umsetzung

17 Januar 2012

In der Schweiz,  zwischen 7’000 und 8’000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Diese Kinder, in vielerlei Hinsichten unsichtbar in unserem Land, sind dem Risiko einer doppelten Last ausgesetzt: die Abwesenheit eines Elternteils einerseits, eine Verletzung der Rechte andererseits.

Leitartikel von Frau Céline Morisod, Absolventin des Studienganges Droits de l‘Enfant (MIDE) des Universitären Instituts Kurt, Bösch.

Gemäss EUROCHIPS (www.eurochips.org) sind in der Europäischen Union 2010 schätzungsweise 800’000 und in der Schweiz  zwischen 7’000 und 8’000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Diese Kinder, in vielerlei Hinsichten unsichtbar in unserem Land, sind dem Risiko einer doppelten Last ausgesetzt: die Abwesenheit eines Elternteils einerseits, eine Verletzung der Rechte andererseits.

Das Kind, von seinem Elternteil im Strafvollzug entfernt, ist zahlreichen Risiken hinsichtlich seines physischen, emotionalen, psychologischen und sozialen Wohlbefindens ausgesetzt. Oft verborgen, verursachen die Konsequenzen des Strafvollzug des fehlbaren Elternteils Störungen, welche eine gute Entwicklung des Kindes negativ beeinflussen und dieses selbst einer Art unsichtbarer Inhaftierung unterwerfen.

Nach der Konvention der Vereinigten Staaten vom 20. November 1989 betreffend der Rechte des Kindes verfügt jedes Kind über das Recht, von seinen Eltern aufgezogen zu werden (Artikel 7 und Artikel8) und persönliche Beziehungen mit diesen zu pflegen (Artikel 9). Im Fall des Strafvollzugs eines Elternteils erleben wir deshalb eine Eingrenzung dieser Rechte, da das Kind seinen Eltern teilweise beraubt ist. Ein solcher Moment beinhaltet oft eine brutale Trennung mit einem gewissen Potential einer Traumatisierung für das Kind, wenn es sich nicht gar um den Bruch einer bestehenden Beziehungen handelt.

Obwohl das Kind ein existierendes Interesse und Recht hat, eine Beziehungen mit seinem inhaftierten Elternteil zu pflegen, ist die Aufrechterhaltung von familiären Beziehungen heutzutage privilegiert. Der einstige Diskurs, welcher von der Haltung geprägt war, dass Kinder nicht in einem Gefängnis sein sollten, wurde durch einen Einbezug und einer angepassten Begleitung letzterer bis in das Herz des Freiheitsentzuges, ersetzt.

Eine Intervention zugunsten einer Beziehung wäre jedoch nicht auf Grund einer einzigen Handlung haltbar. In der Tat hat die Aufrechterhaltung von Beziehungen keinen absoluten Wert. Im Falle „schädlicher“ Familienverbindungen kann die Entfernung, welche sich durch die Inhaftierung des Familienmitgliedes aufzwang, manchmal einen Schutz- und Entfaltungsfaktor für das Kind darstellen.

In einer Perspektive zugunsten der Rechte des Kindes ist es überaus wichtig, dass die Beziehung für das Kind gut und förderlich ist, das heißt evaluiert und eingesetzt nach dem Kindeswohl, dem Grundprinzip der Kinderrechtskonvention von 1989 und in Artikel 3 benannt. Seine Bestimmung zeigt nicht nur eine materielle Dimension auf, sondern muss die Entwicklung des Kindes in seiner Gesamtheit, in einer Zukunftsperspektive, beinhalten, alles unter der Garantie der Partizipation/Mitsprache des Kindes, Herz des Artikels 12 der Kinderrechtskonvention. Die Bestimmung des Kindeswohls ist also ein dynamischer Vorgang welcher die Konsultation des Kindes als Akteur und die Gesamtbewertung seiner Lage impliziert.

Nachdem abgeklärt wurde, in welchem Masse und unter welchen Bedingungen die Aufrechterhaltung der Beziehung dem Kindeswohl entspricht, müssen von den Intervenierenden die Mittel überdacht werden, mit welchen konkret vor Ort auf die Situation eingegangen werden soll. Welche professionellen Praktiken und welche Ressourcen müssen mobilisiert werden, um das Kindeswohl im Falle einer Erhaltung der Beziehung zwischen dem Kind und seinem Elternteil im Strafvollzug zu garantieren?

Eine interdisziplinäre und explorative Forschung, welche in Zusammenarbeit mit der l’Association Carrefour Prison à Genève (www.carrefour-prison.ch) und dem Gefägnis von Champ-Dollon (www.ge.ch/champ-dollon) durchgeführt wurde, bietet erste Antwortspuren auf die Frage nach der Betreuung von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil. Die erzielten Ergebnisse zeigen zahlreiche Elemente auf, welche die Umsetzung des Kindeswohl bestärken. Eine konstante Bewertung des aktuellen Wohlergehens des Kindes, ein Engagement und eine Zusammenarbeit aller Beteiligten zugunsten des Kindes, eine adäquate Informierung des Kindes, eine Vielfalt in der Methode und dem Rhythmus der Beziehungspflege, eine klare Positionierung der beteiligten Intervenierenden und eine Umwelt, die dem Kind in seiner Pflege der Beziehungen angepasst ist, sind praktische Modalitäten, welche die Anwendung des Kindeswohl im Falle des Freiheitentzuges eines Elternteils begünstigen können.

Die Handlungsmöglichkeiten zugunsten der Kinder, welche durch die Haftstrafe eines Familienmitgliedes betroffen sind, beschränken sich allerdings nicht auf die Begleitung letzterer in ihren familiären Beziehungen. Für eine globale Behandlung der schädlichen Auswirkungen der elterlichen Inhaftierung ist es notwendig, sowohl auf dem sozialpädagogischen Niveau als auch bei Behörden, Amtsstellen, Verwaltungen und politischen und wissenschaftliche Zuständigkeiten zu intervenieren.

In Anbetracht der Nichtexistenz von Zahlen auf schweizerischem Niveau müsste eine Systematisierung von Untersuchungen betreffend der Elternschaft der in der Schweiz inhaftierten Personen stattfinden, mit dem Ziel, auf eine nationale Statistik zurückgreifen zu können und um die betroffenen aber unsichtbaren Kinder sichtbar zu machen.
Aufgrund dieser Zahlen könnten gezielte Studien so realisiert werden, dass die spezifischen Bedürfnisse dieser Population identifiziert und auf diese somit anschliessend durch geeignete Strukturmaßnahmen geantwortet werden kann, sei es durch die Einführung von Begleitdiensten oder durch die Einrichtung von Räumen, die einem Empfang der Kinder innerhalb eines Gefängnisses angepasst sind.

Auf dem internationalen Niveau hat kürzlich ein einschneidendes Ereignis dazu beigetragen, die Sichtbarkeit der Situation der Kinder mit einem Elternteil im Strafvollzug zu begünstigen. Am vergangenen 30. September hat in Genf das internationale Kinderrechtskomitee  seine 58ste Diskussionssession dem Thema „Kinder mit Eltern im Strafvollzug“ und dem Austausch von „best practices“ und der Adoption von Empfehlungen betreffend der Bedürfnisse dieser spezifischen Population gewidmet. Auf nationalem Niveau wird die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) ihrerseits am Mittwoch den 2. November 2011 in der Universität Bern eine Weiterbildungstagung zum Thema „Elternschaft im Strafvollzug“ abhalten. Doch trotz dieser Aktualität machen der Mangel an Daten und Strukturen die Schweiz bezüglich dieses Themas zu einem „schlechten Schüler“, wie z.B. das Beispiel von Carrefour Gefängnis zeigt. So ist dieses Gefängnis zur Zeit die einzige Infrastruktur dieser Art in der Westschweiz, welche den Kindern von inhaftierten Eltern und ihren Familien eine Begleitung anbietet.

Mehr Informationen und eine vollständige Bibliografie finden sie in der Arbeit: L’intérêt supérieur de l’enfant et le maintien des relations avec son parent incarcéré : Enjeux, difficultés et perspectives au regard d’intervenants, réalisé par Céline Morisod, diplômée Master en Droits de l’Enfant à l’Institut universitaire Kurt Bösch à Sion

Zwei Stunden, um den Ort zu verlassen

9 Januar 2012

Man kann sich in der Illusion verlieren, dass die soziale Aufgabe einer Institution genügt, um sie vor Willkür und mangelndem Respekt vor dem Recht auf Verteidigung zu bewahren.

Leiterartikel von Benoît Van Keirsbilck

In meiner Phantasie, und ohne Zweifel in meiner Naivität, habe ich mit dem Begriff „Mütterhaus“, eine Anlaufstelle für Frauen in Not, ein Hafen des Friedens verbunden: ich habe mir den Ort unterstützend, verständnisvoll gegenüber der oft jungen Frauen, welche mit den Widrigkeiten des Lebens konfrontiert sind und welche unter schwierigen Bedingungen  Verantwortung für eine Schwangerschaft oder für die Ausbildung eines oder mehrere Kinder, oft auf sich alleine gestellt, übernehmen, vorgestellt. Ich stellte mir eine professionelle Zuständigkeit, Hingabe von Menschen, welche sich mit einer geduldigen Arbeit professionell einbringen, um den Müttern und ihren Kindern die Rekonstruktion einer Zukunft zu ermöglichen, vor.

Man kann sich in der Illusion verlieren, dass die soziale Aufgabe einer Institution genügt, um sie vor Willkür und mangelndem Respekt vor dem Recht auf Verteidigung zu bewahren. Man darf ihnen nicht ein blindes Vertrauen entgegenbringen im dem Glauben, dass es ihnen niemals in den Sinn käme. ein junges Mädchen von 19 Jahren mit einem 3 Monate alten Säugling vor die Tür zu setzten…

Diese Phantasie ist in sich zusammengebrochen an dem Tag, als ein Haus für Mütter zwei seiner Pensionärinnen aufgefordert hat, ihre Koffer in einer Frist von 2 Stunden zu packen, ohne sich darum zu kümmern, was auch ihnen werden wird. Sich auf Tatsachen möglicher Herablassungen berufend, ohne vorherige Einberufung oder Anhörung, sowie ohne Beweise, haben sie eine junge Frau von 19 Jahren mit einem Säugling von drei Monaten und eine Mutter von drei Kindern vor die Türe gesetzt. Die Institution hat dabei Selbstjustiz ausgeübt und zeigte dabei, dass sie selber auch ein Ort des Ausschlusses, der Willkür und der Gewalt sein kann.

Ein Vorkommnis, welches zeigt, dass es unumgänglich ist, die Anwendung verbindlicher Regeln zur Anwendung vorzusehen und diesen konsequente Disziplinarmassnahmen vorzusetzen.

Auf dieselbe Art und Weise wie auch für die Schulen oder jede andere Institution, die trotz ihrer sozialen Berufung ihren eigenen Ausschluss schaffen. Man kann sich in der Illusion verlieren, dass die soziale Aufgabe einer Institution genügt, um sie vor Willkür und mangelndem Respekt vor dem Recht auf Verteidigung zu bewahren. Man darf ihnen nicht ein blindes Vertrauen entgegenbringen im dem Glauben, dass es ihnen niemals in den Sinn käme, ein junges Mädchen von 19 Jahren mit einem 3 Monate alten Säugling vor die Tür zu setzen welches für die angeblichen Vergehen, die seiner Mutter unterstellt werden, bestraft wird. All dies erscheint als eine unmenschliche und unwürdige Behandlung, welche seinesgleichen sucht.

Ein Haus für Mütter ist nicht über die Gesetze erhaben. Es bedarf zwingender und kontrollierter Regeln, die diese Mütter vor der Willkür der Institutionen schützen, welche eigentlich den Auftragen hätten, sie zu schützen: Respekt gegenüber der Rechte zur Verteidigung, Beweise, Angemessenheit…. Und last but not least bestraft man nicht eine Person, in diesem Fall ein Kind, welches sich nichts zu Schulde kommen liess.
Eigentlich selbstverständlich aber offensichtlich nicht für alle.

In diesem Fall hätte es der Intervention eines Richters bedurft, und zwar mit dem Vermerk einer ausserordentlichen Dringlichkeit (mit Beschluss am selben Tag wie die Stellung des Antrags) um die Wiedereingliederung dieser jungen Mutter bei Zwangstrafe aufzudrängen. Aber für eine Mutter, welche sich aufraffte um Hilfe zu suchen, welche ihr schlussendlich abgesprochen wurde, wie viele diese Mütter resignieren in einer solchen Situation in der Meinung, dass keine Chance auf einen Rekurs hätten?

Benoît Van Keirsbilck, Journal du Droits des Jeunes, n° 309, novembre 2011, p. 1.

Kinderrechte mit internationaler Beschwerde durchsetzen

19 Dezember 2011

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am Montag das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UN-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden. Das Netzwerk Kinderrechte fordert den Bundesrat daher auf, das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen.

Bern, 20. Dezember 2011 | Medienmitteilung

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am Montag das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UN-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden. Das Netzwerk Kinderrechte fordert den Bundesrat daher auf, das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen.

Bei allen Menschenrechtsverträgen der UNO prüfen dafür eingesetzte Ausschüsse periodisch Staatenberichte über Fortschritte und Hindernisse bei der Umsetzung der Vereinbarungen. Ergänzend dazu können Einzelpersonen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an diese Ausschüsse gelangen um eine Missachtung ihrer Konventionsrechte geltend zu machen. Dieses Instrument der Individualbeschwerde fehlt für die Kinderrechtskonvention bisher. Das 3. Fakultativprotokoll schliesst diese Lücke, damit die Menschenrechte für Kinder nicht Minirechte für Minimenschen bleiben.

Die Schweiz hat in der UNO die Erarbeitung und Verabschiedung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention unterstützt. Einer raschen Anerkennung der Individualbeschwerde für Kinder steht nichts entgegen. Wer Rechte hat, muss sie geltend machen können. Das Netzwerk Kinderrechte fordert den Bundesrat und das Parlament daher auf, das 3. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes baldmöglichstzu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Glücksforschung aus der Sicht der Ökonomie

13 Dezember 2011

Gut die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer bezeichnen sich in Umfragen als glücklich und mehr als ein Drittel sogar als sehr glücklich. Aber was ist «Glück»? Was unter «Glück» verstanden wird, ist sicherlich personen-, kultur- und zeitabhängig. Glück ist ein so schwer fassbares Konzept, dass es wenig Sinn macht, Glück definieren zu wollen. Anstatt zu beschreiben, was Glück ist, erscheint es sinnvoller, die einzelnen Menschen zu fragen, wie glücklich sie sich fühlen. Jede Person kann gut beurteilen, ob sie glücklich oder unglücklich ist. Und Kinderarmut ?

Artikel von Bruno S. Frey, Universität Zürich, in Sozial Sicherheit CHSS 6/2011, p. 294-298

Zusammenfassung
Materieller Wohlstand ist für die meisten Menschen eine wich¬tige Bedingung für ihre Lebenszufriedenheit. Personen mit höhe-rem Einkommen geben eine höhere Lebenszufriedenheit an als ärmere. Zusätzliches Einkommen erhöht das subjektive Wohlbe-finden nur beschränkt. Die materiellen Werte dürfen nicht über¬interpretiert werden. Menschen streben auch immaterielle Ziele an. Glück lässt sich nicht einfach mit Geld kaufen. Wichtig sind intensive soziale Kontakte, insbesondere in der Familie und mit Freunden.

Auf der anderen Seite ist die anzutreffende Verherrlichung vom Armsein nur eine romantische Vorstellung. Höheres Einkommen führt gerade auch in armen Ländern zu einer Zunahme der durch¬schnittlichen Lebenszufriedenheit. Die Effekte nehmen jedoch mit steigendem Einkommen ab. Andere Faktoren sind wichtiger, wenn es darum geht, Unterschiede in der Lebenszufriedenheit verschiedener Länder zu erklären. Mit zunehmendem Durch¬schnittseinkommen sind die Demokratien stabiler, die Menschen¬rechte sicherer, die durchschnittliche Gesundheit höher und die Einkommensverteilung gleichmässiger. Damit steigt auch die Lebenszufriedenheit.

In vielen Ländern kann ein erstaunliches Phänomen beobachtet werden: Obwohl das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen ist, blieb das durch¬schnittliche Glücksniveau konstant oder sogar rückläufig. Wir Menschen fällen keine absoluten Urteile. Wir vergleichen uns mit unserem sozialen Umfeld, mit der Vergangenheit oder mit den Erwartungen für die Zukunft. Der Vergleich mit anderen Personen und der Gewöhnungseffekt formen die individuellen Erwartungen und lassen die (unersättlichen) Menschen nach immer mehr stre¬ben. Die Erwartungen nehmen laufend zu. Damit entsteht eine Lücke zwischen dem, was man erreicht hat, und dem, was man gerne erreichen würde. Wegen dieser Diskrepanz nimmt die Le¬benszufriedenheit im Zeitablauf kaum zu – trotz der Einkommens¬zunahme.

Weitere Hinweise zur modernen Glücksforschung mit Literaturhinweisen finden sich im Taschenbuch von Bruno S. Frey und Claudia Frey Marti, Glück. Die Sicht der Ökonomie. Rüegger Verlag. Zürich und Chur, 2011.
Eine wissenschaftliche Darstellung findet sich in Bruno S. Frey, Happiness. A Revolution in Economics. MIT Press, Cambridge, Mass. und London, 2008.

Die Armut in der Schweiz : eine Kinderangelegenheit, Stiftung Sarah Oberson, 21.06.2010

Eurochild empfiehlt, sich beim Kampf gegen Kinderarmut auf drei große Bereiche zu konzentrieren

6 Dezember 2011

Eurochild erklärt der beste Weg, gegen Kinderarmut anzugehen, bestehe darin, den Schwerpunkt auf drei große Aktionsbereiche zu legen: Zugang zu entsprechenden Ressourcen, Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und Möglichkeiten sowie Teilhabe der Kinder. Mehr als 20 Millionen Kinder und Jugendliche sind von Armut gefährdet und Eurochild warnt: „Während die Finanzkrise neue Episoden schreibt, steigt die Zahl gefährdeter Kinder weiter.“

Zusammenfassung des Beziehung von EurochildChild poverty – family poverty: are they one and the same?“, Oktober 2011.

Eurochild, ein Netzwerk, das sich für die Verbesserung der Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen einsetzt, erklärt in seiner aktuellen politischen Stellungnahme von Oktober 2011, der beste Weg, gegen Kinderarmut anzugehen, bestehe darin, den Schwerpunkt auf drei große Aktionsbereiche zu legen: Zugang zu entsprechenden Ressourcen, Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und Möglichkeiten sowie Teilhabe der Kinder. Mehr als 20 Millionen Kinder und Jugendliche sind von Armut gefährdet und Eurochild warnt: „Während die Finanzkrise neue Episoden schreibt, steigt die Zahl gefährdeter Kinder weiter.“

Kinderbetreuung, außerschulische Dienstleistungen und gezielte Unterstützung für bestimmte Familien
Eurochild führt an, dass bezahlbare, zugängliche und hochwertige Kinderbetreuungsdienstleistungen zur sozialen und persönlichen Entwicklung des Kindes beitragen und Eltern die Chance bieten, am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Das Netzwerk unterstreicht die steigende Nachfrage nach außerschulischen Dienstleistungen (Hausaufgaben-Clubs usw.) und sagt, dass Familien in schwierigen Situationen (z. B. allein erziehende Eltern) die Unterstützung solcher Dienste brauchen, um sicherzustellen, dass „mit dem Verhalten von Jugendlichen verbundenen Belastungen und Spannungen“ sich nicht anhäufen. Außerdem empfiehlt Eurochild mehr gezielte Einkommenshilfe und Dienstleistungen für Familien mit Kindern in schutzbedürftigen Situationen.

Gute Wohnungen, bessere Kindererziehung und erschwingliche Beförderung/Energie
Eurochild fordert Wohnbedingungen für Familien mit Kindern, die langfristige Lösungen und eine sichere Umgebung zum Aufwachsen bieten. Ferner möchte es, dass Eltern Zugang zu frühzeitiger Unterstützungsintervention und Präventionsdienstleistungen haben, damit sie bessere Bewältigungsstrategien entwickeln und die Bedeutung und den Wert guter Kindererziehung begreifen können. „Vorbeugemaßnahmen sind ebenfalls notwendig, um die Verantwortung der Eltern zu stärken und gefährdete Familien aufzufangen, einschließlich Dienstleistungen für ältere Kinder im Teenageralter“, sagt Eurochild. Des Weiteren empfiehlt das Netzwerk gründlichere Untersuchungen über die Bezahlbarkeit von Transport- und Energiekosten, da diese einen großen Teil der Haushaltsbudgets darstellen.

Kindern zuhören und dafür sorgen, dass Aktivitäten angeboten werden und bezahlbar sind
Eurochild ist auch der Auffassung, dass die Meinungen und Erfahrungen von Kindern bei der Entwicklung der sie betreffenden Dienstleistungen und Politiken berücksichtigt werden sollten. Es betont die Bedeutung der Teilhabe von Kindern an Familienumfeldern, in Schulen, Behörden, Gemeinden und bei sonstigen Berufspraktikern, die mit Kindern und für Kinder arbeiten. Eurochild zufolge kann die Teilhabe von Kindern an ihren Gemeinschaften durch verfügbare und bezahlbare kulturelle, soziale, Freizeit- und Sportaktivitäten vereinfacht werden. „Die Unfähigkeit von Eltern, die damit verbundenen Kosten (einschließlich Transport) zu tragen, führt häufig dazu, dass Kinder von außerschulischen Aktivitäten und Hobbys, die für ihre persönliche Entwicklung und ihre Teilhabe an der Gesellschaft sehr nützlich wären, abgemeldet oder ausgeschlossen werden. Sie kann Kinder auch daran hindern, Freundschaften und Beziehungen mit Gleichaltrigen aufrechtzuerhalten“, sagt Eurochild.

Dieser Artikel ist am 25.10.2011 auf der Website Europäische Allianz für Familien erschienen.

Die Armut in der Schweiz : eine Kinderangelegenheit, Stiftung Sarah Oberson, 21.06.2010

Zahlen & Fakten Jugendsuizid

22 November 2011

Suizid ist die zweithäufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz (10-19) und die häufigste Todesursache bei 15-24jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Anzahl Suizide beider Raten lässt sich reduzieren: Durch Früherkennung einer sensibilisierten Gesellschaft durch Präventionskampagnen und Enttabuisierung (Prävention) sowie durch Soforthilfe in der Krisensituation (Intervention).

Der Textausschnitt von : Fachtsheet von Kampagne «Pro Juventute Beratung + Hilfe 147» zur Prävention von Jugendsuizid

• Suizid ist die zweithäufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz (10-19) und die häufigste Todesursache bei 15-24jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Jeden vierten Tag nimmt sich ein Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener in der Schweiz das Leben. Rund 11 Prozent der Teenager in der Schweiz hegen ernsthafte Todesgedanken. 30 Prozent aller Aufnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen wegen Suizidhandlungen und Depression.
• Neu hinzugekommen ist die Problematik des Cybermobbings. Studien zeigen, dass die Zahl der Suizidversuche bei Jugendlichen, welche Cybermobbing erlebt haben, doppelt so hoch ist wie bei Jugendlichen ohne eigene Betroffenheit. 8-10 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz wurden schon einmal im Internet „fertig gemacht“.
• Insgesamt begehen rund 1400 Menschen in der Schweiz jährlich Suizid – dreimal mehr, als bei Verkehrsunfällen sterben. Damit hat die Schweiz eine der höchsten Suizidraten Westeuropas. Die Schweiz verzeichnet 15-25’000 Suizidversuche pro Jahr. Über die gesamte Bevölkerung gesehen berichtet jeder zweite in retrospektiven Erhebungen über Suizidgedanken.
• Jeden Tag ruft mindestens ein Mädchen oder Bub wegen Suizidabsichten bei der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 an.

Mit welchen Massnahmne könnte die Jugendsuizidrate in der Schweiz gesenkt werden?
• Durch Präventionskampagnen und durch verstärkte Unterstützung für die Soforthilfe in der Krisensituation. Denn: Manche Jugendliche, die sich das Leben nehmen, tun das in einer Kurzschlusshandlung. Andere nehmen sich das Leben nach einer langen Phase des Leidensdrucks. Die Anzahl Suizide beider Raten lässt sich reduzieren: Durch Früherkennung einer sensibilisierten Gesellschaft durch Präventionskampagnen und Enttabuisierung (Prävention) sowie durch Soforthilfe in der Krisensituation (Intervention).
• Durch Stärkung, Förderung und Unterstützung der Kompetenzen & der Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen gemäss dem Empowerment-Ansatz.

Wie hilft die Pro Juventute Beratung + Hilfe 147?
• In einem ersten Schritt ist entscheidend, dass mit den Beraterinnen und Beratern der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 in der Notsituation jemand da ist, der zuhört. Das lindert oft die erste Krise.
• Die BeraterInnen der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 lenken den Blick der Kinder auf neue Perspektiven für Probleme oder Krisen und erarbeiten gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen im Gespräch Lösungsmöglichkeiten.
• In einem weiteren Schritt vermittelt die Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 die Kinder und Jugendlichen an Fachstellen in ihrer unmittelbaren Umgebung. Um aus einem suizidalen Tief herauszufinden, brauchen junge Menschen unmittelbar professionelle Hilfe unter Einbezug ihrer Bezugspersonen. Oft ist dann eine ambulante, manchmal eine stationäre Betreuung notwendig.
• In Extremfällen greift das Team der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 ein und alarmiert die Ambulanz und die Polizei.

Kinder von Eltern im Strafvollzug: welche Rechte?

15 November 2011

Die Kinder sind die ersten Opfer einer Inhaftierung eines Familienmitgliedes.

Leitartikel von Frau Fouzia Djahed Roble, Praktikantin IRK-IDE

Die Kinder sind die ersten Opfer einer Inhaftierung eines Familienmitgliedes. Frau Yanghee Lee, Vizepräsidentin des Komitees und Berichterstatterin für diesen allgemeinen Tag der Diskussion ist der Ansicht, dass die Kinder von inhaftierten Familienmitgliedern eine Gruppe bilden, welche man, in Anbetracht des Mangels an Angaben und Methoden zur Erkennung der Probleme, welchen sie ausgesetzt sind, nicht anders als „vergessene Kinder“ benennen kann.
Wird eine Mutter oder Vater inhaftiert, sind ihre Kinder davon betroffen, und zwar meistens im negativen Sinn. Aber diese Auswirkungen werden selten im Laufe der Strafverfahren berücksichtigt, wo, ganz im Gegenteil, von den Zuständigen das Augenmerk auf die Bestimmung der persönlichen Unschuld oder Schuld und die Strafe bei einem Bruch mit dem Gesetz gelegt wird.
Indem man die Kinder von Eltern im Strafvollzug nicht berücksichtigt und indem man sie nicht während allen Etappen des Strafvollzugverfahrens konsultiert – bei der Inhaftierung, während der Rechtsprechung bis hin zur Inhaftierung, während der Freilassung, der Wiedereingliederung in die Gesellschaft – riskiert man eine Vernachlässigung oder mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber den Rechte des Kindes, ihren Bedürfnissen und übergeordneten Interessen.

Infolge der Inhaftierung kann es sein, dass Kinder neue Rollen übernehmen müssen um unter Umständen weiteren Familienmitgliedern familiären, psychologischen oder finanziellen Halt zu geben.

-    Die Haftstrafe einer Mutter oder eines Vaters betrifft die Kinder meistens auf eine negative Art und Weise: eine Entwicklung im negativen Sinne betreffend der emotionalen Befindlichkeit, des Verhaltens und der Gesundheit wurde bei betroffenen Kindern beobachtet.

-    Die Kinder werden oft, aufgrund der Inhaftierung eines Elternteils, von einem Grossteil ihrer Umgebung stigmatisiert, eine Tatsache, welche das Gefühl von Isolation noch verstärken kann. Eine Änderung des Verhaltens gegenüber Kindern mit Eltern im Strafvollzug seitens der Gesellschaft kann wesentlich dazu beitragen, bei den betroffenen Kindern die negativen Auswirkungen des Straffvollzugs der Eltern zu mildern.

Die Familienverbindungen aufrechterhalten:

-    Die Mehrheit der Kinder wünscht die Aufrechterhaltung der Beziehung zu ihren inhaftierten Eltern. Es ist erwiesen, dass Besuche positive Auswirkungen auf die Kindern haben, aber viel zu oft können diese nicht stattfinden, weil den Bedürfnisse der Kinder und des Kindeswohl nicht Rechnung getragen wird. Schäbige Räumlichkeiten, Bestimmungen, Politiken und Restriktionen und die Erniedrigung der Eltern vor ihren Kindern kann Besuche zu sehr unbefriedigenden, sogar traumatisierenden Erfahrungen für alle Betroffene werden lassen.

-    Die Kinder müssen oft umziehen, die Schule wechseln und die Personen, welche sie umsorgen wechseln aufgrund der Inhaftierung eines Elternteils ebenfalls; zusätzlich kann es vorkommen, dass Geschwister getrennt werden. Diese neuen Situationen können sehr schmerzhaft sein und weitere Störungen sind nicht auszuschliessen, wenn neue Änderungen, aus dem einen oder anderen Grund, eintreffen.
Die Bedürfnisse der Person, welche die Kinder betreut, müssen ebenfalls berücksichtigt werden, da ihr Wohlergehen das der Kindern mit Eltern im Strafvollzug beeinflusst.

-    Die Inhaftierung verursacht zusätzliche Kosten für die Familie des/der Inhaftierten (z.B. Kosten für die Besuche, Telefonanrufe und Briefe, Anwaltshonorare) und verhindert gleichzeitig ein Einkommen des inhaftierten Elternteils und manchmal sogar Beiträge der öffentlichen Unterstützung, welche der Familie zugutegekommen wäre. Zudem müssen Personen, welche die Obhut der Kinder eines Elternteils im Strafvollzug übernehmen, oftmals auf ein Erwerbseinkommen verzichten, um die Sorgfaltspflicht ausüben zu können.
-    Jedes Kind ist eine individuelle Person und reagiert auf seine eigenen Art und Weise und somit anders als andere, auch als seine Brüder und Schwestern, und hat andere, eigene Bedürfnisse. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jedes Kind im Moment der Unterstützungsorganisation angehört wird.

Synthèse en version intégrale (PDF)

Quellen :
- Parents en prison : Les effets sur les enfants ; Olivier  Robertson, Avril 2007
- Ouvrage :« L’enfant et son parent incarcéré »
- Article Association Carrefour prison – juin 2007
- Eine Weiterbildungstagung zum Thema « Elternschaft im Strafvollzug » der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) findet am 2. November 2011 in Bern statt. Anwesend wird auch die Vize-Direktorin des IDE Frau Paola Riva Gapany sein.

Dieser Artikel ist am 04.11.2011 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes (IDE) erschienen.

Teilnahme der Jugendlichen am politischen Leben in der Schweiz: ein symptomatischer Fall

24 Oktober 2011

Was die Schweiz betrifft, zeigen die verstärkte Politisierung und der gegenwärtig schwache Einfluss der Jugendlichen auf die politische Szene in der Tiefe das Defizit der Partizipation auf lokalem Niveau. Finanzielle Mittel sind also nicht die alleinige Lösung, es braucht auch eine Veränderung der Kultur (Jugendlichen anzuhören!) und eine institutionelle Veränderung (Veränderung der Strukturen) um tatsächlich die wirkliche Freiheit der jungen Bürger zu erhöhen. Die ” Kultur der Partizipation” 2, durch die Kinderrechtskonvention favorisiert, ist eine Problematik mit mehreren, interdependenten Dimensionen. Sie erfordert aber trotzdem ein stärkeres Engagement seitens der öffentlichen Gemeinschaften.

Leitartikel von Professor Daniel Stoeklin des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

In der Schweiz feiert die eidgenössische Jugendsession dieses Jahr ihr 20jähriges Bestehen. Die Organisation ist durch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) gewährleistet, welche fast 70 Jugendvereine in der Schweiz vereint. Diese Veranstaltung vereint jedes Jahr im Nationalratssaal des Bundeshauses 200 Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, um über politische Themen zu debattieren und um über Forderungen zu bestimmen. Diese werde anschließend an die zuständigen Parlamentskommissionen weitergereicht. Welche Bilanz kann daraus gezogen werden und umfassender, wie liegt die Schweiz im internationalen Vergleich in Bezug auf die Partizipation von Jugendlichen am politischen Leben? Eine Antwort auf diese Frage bedingt eine vertiefte Auseinandersetzung. Aber wichtiger als ein hypothetisches Einordnen scheint die Identifikation allgemeiner Tendenzen und die Konstruktion einer Fragestellung betreffend der Partizipation.

Verstärkte Vor – und Nach-Politisierung
Die Repräsentativität der jungen Sessionsteilnehmenden basiert auf der Sprachzugehörigkeit, dem Geschlecht und der Bildung, und nicht auf ihre politische Zugehörigkeit oder Meinung. Jedoch sind ungefähr 1/3 der Teilnehmenden bereits Mitglieder einer Politischen Partei, eine Tatsache, welche sich unteranderem in den oft entschiedenen und politisierten Meinungen und in den Themen der Forderungen widerspiegelt. An die Vorpolitisierung bindet sich auch immer mehr die Nachpolitisierung: Politische Parteien, trotzt Parolenverbot während der Session, installieren ihre Stände in den Gängen um ihr Programm zu präsentieren.

Dieses Jahr nehmen die Petitionen Themen wie obligatorische Integrationskurse für Migranten, Bedingungen zur Einbürgerung, das Engagement von Zivildienstleistenden in Entwicklungsländern, Lenkungsabgabe auf nichterneuerbaren Energien um die erneuerbaren Energien zu stärken, ein Verbot der Nennung der Herkunft von Kriminellen in den Medien, Therapiezentren für jungen Delinquenten, die Wieder-Verstaatlichung der SBB, die Harmonisierung der Bildung auf der Sekundarstufe, den Schutz aller Lehrlinge durch Gesamtarbeitsverträge, die Stärkung des eidgenössischen Gleichstellungsbüros auf. Zu Vermerken auch die Forderung über die Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem internationalen Recht; mit dem Ziel, die seit einigen Jahren diesbezüglich präsenten nationalistischen Vorstöße zu bremsen.

Die in der Session von den Jugendlichen in der Schweiz behandelten Themen reflektieren also eine weniger beängstigende Situation als bei unseren europäischen Nachbarn, wo die Jugendlichen in den Strassen bezüglich Fragen in direktem Zusammenhang mit einer, in erster Linie auf einer wirtschaftlichen Ebene relativ dunklen Zukunft, demonstrieren.

Schwache Auswirkung und schwacher Einfluss
Im Allgemeinen führen die Vorschläge der Jugendlichen selten weiter. Gewisse Projekte werden in Form von Anträge oder Petitionen von Abgeordneten weiterbearbeitet. Die zwei einzigen Anträge, die durch die Jugendsession inspiriert und vom Parlament angenommen wurden, betreffen das Verbot öffentlich rassistische Symbole zu benutzen( 2003 ) und den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet ( 2003 ). Das sind Themen bei welchen kein Politiker sich entschieden gegen ein anständiges Ende verwehren könnte. Mit anderen Worten, die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass die Jugendlichen nur dann angehört werden, wenn sie an bereits offene Türen anklopfen: … ihr Einfluss wäre also schwach.

Dies verstärkt im Gegenzug das, was die Forscher als den Unterschied der Einflussnahme unter den Kindern der westlichen Minderheitswelt und Mehrheitswelt (Entwicklungsländer) bezeichnen. In der Minderheitswelt gibt es eine große Distanz, sogar einen Einschnitt, zwischen der örtlichen Beschlußfassung und der täglichen Erfahrung der Kinder und der Jugendlichen, die in “virtuellen” Welten, einschließlich in der Schule, leben. In der Mehrheitswelt hat die Partizipation eine direkte Verbindung mit der täglichen Erfahrung des Überlebens, der Suche nach Mitteln zum Lebensunterhalt für sich, ihre Familie und ihr Gemeinschaft1. Eine schwächere und individualistischere Auswirkung wäre kennzeichnend für eine größere persönliche Ungezwungenheit und einer größeren Gleichgültigkeit, aber auch einer Sinneskrise.

Formelle Freiheit und wirkliche Freiheit
Die Partizipation im Sinne der Wahl und der persönlichen Verwirklichung wäre somit das Los der reichsten der Gesellschaften. Wie also sie unterstützen, ohne dafür Verpflichtungen und Pflichten gegenüber anderen zu vernachlässigen? Wie kann ein gerechtes Gleichgewicht gefunden werden? Dies alles stellt die Frage der sozialen Verantwortlichkeit des finanziellen Sektors indem Engagement der Staaten für die Rechte des Kindes. Außerdem handelt es sich darum, das Gleichgewicht zwischen den Rechten betreffend des Schutzes des Kindes, der Leistungen für das Kind, und die Partizipation des Kindes zu garantieren. Denn wenn der Schutz und die Leistungen nicht garantiert sind, dann sind die Teilnahme der Kinder an den Entscheidungen welche sie betreffen (Art 12), ihre Meinungsfreiheit (Art 13), Freiheit der Gedanken, des Bewusstseins und der Religion (Art 14), des Zusammenkommens (Verein) (Art 15), des Privatlebens (Art 16), und des Zugangs zu Informationen (Art 17) nur formelle Freiheiten, welche nicht in wirkliche Freiheiten übersetzt sind. Ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Rechten bleibt noch größtenteils zu finden, aber der wirtschaftliche Parameter ist zweifellos ein entscheidender Faktor.

Was die Schweiz betrifft, zeigen die verstärkte Politisierung und der gegenwärtig schwache Einfluss der Jugendlichen auf die politische Szene in der Tiefe das Defizit der Partizipation auf lokalem Niveau. Finanzielle Mittel sind also nicht die alleinige Lösung, es braucht auch eine Veränderung der Kultur (Jugendlichen anzuhören!) und eine institutionelle Veränderung (Veränderung der Strukturen) um tatsächlich die wirkliche Freiheit der jungen Bürger zu erhöhen. Die ” Kultur der Partizipation” 2, durch die Kinderrechtskonvention favorisiert, ist eine Problematik mit mehreren, interdependenten Dimensionen. Sie erfordert aber trotzdem ein stärkeres Engagement seitens der öffentlichen Gemeinschaften.

Quellen :
1. Percy-Smith, B., Thomas, N. (2010). A handbook of children and young people’s participation. Perspectives from theory and practice. Routledge.
2. ZERMATTEN Jean & STOECKLIN Daniel : Le droit des enfants de participer : Norme juridique et réalité pratique : contribution à un nouveau contrat social”, IDE 2010

Dieser Artikel ist am 26.09.2011 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes (IDE) erschienen.