Zwei Stunden, um den Ort zu verlassen

9 Januar 2012 par fso

Man kann sich in der Illusion verlieren, dass die soziale Aufgabe einer Institution genügt, um sie vor Willkür und mangelndem Respekt vor dem Recht auf Verteidigung zu bewahren.

Leiterartikel von Benoît Van Keirsbilck

In meiner Phantasie, und ohne Zweifel in meiner Naivität, habe ich mit dem Begriff „Mütterhaus“, eine Anlaufstelle für Frauen in Not, ein Hafen des Friedens verbunden: ich habe mir den Ort unterstützend, verständnisvoll gegenüber der oft jungen Frauen, welche mit den Widrigkeiten des Lebens konfrontiert sind und welche unter schwierigen Bedingungen  Verantwortung für eine Schwangerschaft oder für die Ausbildung eines oder mehrere Kinder, oft auf sich alleine gestellt, übernehmen, vorgestellt. Ich stellte mir eine professionelle Zuständigkeit, Hingabe von Menschen, welche sich mit einer geduldigen Arbeit professionell einbringen, um den Müttern und ihren Kindern die Rekonstruktion einer Zukunft zu ermöglichen, vor.

Man kann sich in der Illusion verlieren, dass die soziale Aufgabe einer Institution genügt, um sie vor Willkür und mangelndem Respekt vor dem Recht auf Verteidigung zu bewahren. Man darf ihnen nicht ein blindes Vertrauen entgegenbringen im dem Glauben, dass es ihnen niemals in den Sinn käme. ein junges Mädchen von 19 Jahren mit einem 3 Monate alten Säugling vor die Tür zu setzten…

Diese Phantasie ist in sich zusammengebrochen an dem Tag, als ein Haus für Mütter zwei seiner Pensionärinnen aufgefordert hat, ihre Koffer in einer Frist von 2 Stunden zu packen, ohne sich darum zu kümmern, was auch ihnen werden wird. Sich auf Tatsachen möglicher Herablassungen berufend, ohne vorherige Einberufung oder Anhörung, sowie ohne Beweise, haben sie eine junge Frau von 19 Jahren mit einem Säugling von drei Monaten und eine Mutter von drei Kindern vor die Türe gesetzt. Die Institution hat dabei Selbstjustiz ausgeübt und zeigte dabei, dass sie selber auch ein Ort des Ausschlusses, der Willkür und der Gewalt sein kann.

Ein Vorkommnis, welches zeigt, dass es unumgänglich ist, die Anwendung verbindlicher Regeln zur Anwendung vorzusehen und diesen konsequente Disziplinarmassnahmen vorzusetzen.

Auf dieselbe Art und Weise wie auch für die Schulen oder jede andere Institution, die trotz ihrer sozialen Berufung ihren eigenen Ausschluss schaffen. Man kann sich in der Illusion verlieren, dass die soziale Aufgabe einer Institution genügt, um sie vor Willkür und mangelndem Respekt vor dem Recht auf Verteidigung zu bewahren. Man darf ihnen nicht ein blindes Vertrauen entgegenbringen im dem Glauben, dass es ihnen niemals in den Sinn käme, ein junges Mädchen von 19 Jahren mit einem 3 Monate alten Säugling vor die Tür zu setzen welches für die angeblichen Vergehen, die seiner Mutter unterstellt werden, bestraft wird. All dies erscheint als eine unmenschliche und unwürdige Behandlung, welche seinesgleichen sucht.

Ein Haus für Mütter ist nicht über die Gesetze erhaben. Es bedarf zwingender und kontrollierter Regeln, die diese Mütter vor der Willkür der Institutionen schützen, welche eigentlich den Auftragen hätten, sie zu schützen: Respekt gegenüber der Rechte zur Verteidigung, Beweise, Angemessenheit…. Und last but not least bestraft man nicht eine Person, in diesem Fall ein Kind, welches sich nichts zu Schulde kommen liess.
Eigentlich selbstverständlich aber offensichtlich nicht für alle.

In diesem Fall hätte es der Intervention eines Richters bedurft, und zwar mit dem Vermerk einer ausserordentlichen Dringlichkeit (mit Beschluss am selben Tag wie die Stellung des Antrags) um die Wiedereingliederung dieser jungen Mutter bei Zwangstrafe aufzudrängen. Aber für eine Mutter, welche sich aufraffte um Hilfe zu suchen, welche ihr schlussendlich abgesprochen wurde, wie viele diese Mütter resignieren in einer solchen Situation in der Meinung, dass keine Chance auf einen Rekurs hätten?

Benoît Van Keirsbilck, Journal du Droits des Jeunes, n° 309, novembre 2011, p. 1.

Kinderrechte mit internationaler Beschwerde durchsetzen

19 Dezember 2011 par fso

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am Montag das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UN-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden. Das Netzwerk Kinderrechte fordert den Bundesrat daher auf, das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen.

Bern, 20. Dezember 2011 | Medienmitteilung

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am Montag das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UN-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden. Das Netzwerk Kinderrechte fordert den Bundesrat daher auf, das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen.

Bei allen Menschenrechtsverträgen der UNO prüfen dafür eingesetzte Ausschüsse periodisch Staatenberichte über Fortschritte und Hindernisse bei der Umsetzung der Vereinbarungen. Ergänzend dazu können Einzelpersonen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an diese Ausschüsse gelangen um eine Missachtung ihrer Konventionsrechte geltend zu machen. Dieses Instrument der Individualbeschwerde fehlt für die Kinderrechtskonvention bisher. Das 3. Fakultativprotokoll schliesst diese Lücke, damit die Menschenrechte für Kinder nicht Minirechte für Minimenschen bleiben.

Die Schweiz hat in der UNO die Erarbeitung und Verabschiedung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention unterstützt. Einer raschen Anerkennung der Individualbeschwerde für Kinder steht nichts entgegen. Wer Rechte hat, muss sie geltend machen können. Das Netzwerk Kinderrechte fordert den Bundesrat und das Parlament daher auf, das 3. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes baldmöglichstzu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Frohe Festtage

18 Dezember 2011 par fso

Die Stiftung Sarah Oberson wünscht Ihnen Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr

Glücksforschung aus der Sicht der Ökonomie

13 Dezember 2011 par fso

Gut die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer bezeichnen sich in Umfragen als glücklich und mehr als ein Drittel sogar als sehr glücklich. Aber was ist «Glück»? Was unter «Glück» verstanden wird, ist sicherlich personen-, kultur- und zeitabhängig. Glück ist ein so schwer fassbares Konzept, dass es wenig Sinn macht, Glück definieren zu wollen. Anstatt zu beschreiben, was Glück ist, erscheint es sinnvoller, die einzelnen Menschen zu fragen, wie glücklich sie sich fühlen. Jede Person kann gut beurteilen, ob sie glücklich oder unglücklich ist. Und Kinderarmut ?

Artikel von Bruno S. Frey, Universität Zürich, in Sozial Sicherheit CHSS 6/2011, p. 294-298

Zusammenfassung
Materieller Wohlstand ist für die meisten Menschen eine wich¬tige Bedingung für ihre Lebenszufriedenheit. Personen mit höhe-rem Einkommen geben eine höhere Lebenszufriedenheit an als ärmere. Zusätzliches Einkommen erhöht das subjektive Wohlbe-finden nur beschränkt. Die materiellen Werte dürfen nicht über¬interpretiert werden. Menschen streben auch immaterielle Ziele an. Glück lässt sich nicht einfach mit Geld kaufen. Wichtig sind intensive soziale Kontakte, insbesondere in der Familie und mit Freunden.

Auf der anderen Seite ist die anzutreffende Verherrlichung vom Armsein nur eine romantische Vorstellung. Höheres Einkommen führt gerade auch in armen Ländern zu einer Zunahme der durch¬schnittlichen Lebenszufriedenheit. Die Effekte nehmen jedoch mit steigendem Einkommen ab. Andere Faktoren sind wichtiger, wenn es darum geht, Unterschiede in der Lebenszufriedenheit verschiedener Länder zu erklären. Mit zunehmendem Durch¬schnittseinkommen sind die Demokratien stabiler, die Menschen¬rechte sicherer, die durchschnittliche Gesundheit höher und die Einkommensverteilung gleichmässiger. Damit steigt auch die Lebenszufriedenheit.

In vielen Ländern kann ein erstaunliches Phänomen beobachtet werden: Obwohl das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen ist, blieb das durch¬schnittliche Glücksniveau konstant oder sogar rückläufig. Wir Menschen fällen keine absoluten Urteile. Wir vergleichen uns mit unserem sozialen Umfeld, mit der Vergangenheit oder mit den Erwartungen für die Zukunft. Der Vergleich mit anderen Personen und der Gewöhnungseffekt formen die individuellen Erwartungen und lassen die (unersättlichen) Menschen nach immer mehr stre¬ben. Die Erwartungen nehmen laufend zu. Damit entsteht eine Lücke zwischen dem, was man erreicht hat, und dem, was man gerne erreichen würde. Wegen dieser Diskrepanz nimmt die Le¬benszufriedenheit im Zeitablauf kaum zu – trotz der Einkommens¬zunahme.

Weitere Hinweise zur modernen Glücksforschung mit Literaturhinweisen finden sich im Taschenbuch von Bruno S. Frey und Claudia Frey Marti, Glück. Die Sicht der Ökonomie. Rüegger Verlag. Zürich und Chur, 2011.
Eine wissenschaftliche Darstellung findet sich in Bruno S. Frey, Happiness. A Revolution in Economics. MIT Press, Cambridge, Mass. und London, 2008.

Die Armut in der Schweiz : eine Kinderangelegenheit, Stiftung Sarah Oberson, 21.06.2010

Eurochild empfiehlt, sich beim Kampf gegen Kinderarmut auf drei große Bereiche zu konzentrieren

6 Dezember 2011 par fso

Eurochild erklärt der beste Weg, gegen Kinderarmut anzugehen, bestehe darin, den Schwerpunkt auf drei große Aktionsbereiche zu legen: Zugang zu entsprechenden Ressourcen, Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und Möglichkeiten sowie Teilhabe der Kinder. Mehr als 20 Millionen Kinder und Jugendliche sind von Armut gefährdet und Eurochild warnt: „Während die Finanzkrise neue Episoden schreibt, steigt die Zahl gefährdeter Kinder weiter.“

Zusammenfassung des Beziehung von EurochildChild poverty – family poverty: are they one and the same?“, Oktober 2011.

Eurochild, ein Netzwerk, das sich für die Verbesserung der Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen einsetzt, erklärt in seiner aktuellen politischen Stellungnahme von Oktober 2011, der beste Weg, gegen Kinderarmut anzugehen, bestehe darin, den Schwerpunkt auf drei große Aktionsbereiche zu legen: Zugang zu entsprechenden Ressourcen, Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und Möglichkeiten sowie Teilhabe der Kinder. Mehr als 20 Millionen Kinder und Jugendliche sind von Armut gefährdet und Eurochild warnt: „Während die Finanzkrise neue Episoden schreibt, steigt die Zahl gefährdeter Kinder weiter.“

Kinderbetreuung, außerschulische Dienstleistungen und gezielte Unterstützung für bestimmte Familien
Eurochild führt an, dass bezahlbare, zugängliche und hochwertige Kinderbetreuungsdienstleistungen zur sozialen und persönlichen Entwicklung des Kindes beitragen und Eltern die Chance bieten, am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Das Netzwerk unterstreicht die steigende Nachfrage nach außerschulischen Dienstleistungen (Hausaufgaben-Clubs usw.) und sagt, dass Familien in schwierigen Situationen (z. B. allein erziehende Eltern) die Unterstützung solcher Dienste brauchen, um sicherzustellen, dass „mit dem Verhalten von Jugendlichen verbundenen Belastungen und Spannungen“ sich nicht anhäufen. Außerdem empfiehlt Eurochild mehr gezielte Einkommenshilfe und Dienstleistungen für Familien mit Kindern in schutzbedürftigen Situationen.

Gute Wohnungen, bessere Kindererziehung und erschwingliche Beförderung/Energie
Eurochild fordert Wohnbedingungen für Familien mit Kindern, die langfristige Lösungen und eine sichere Umgebung zum Aufwachsen bieten. Ferner möchte es, dass Eltern Zugang zu frühzeitiger Unterstützungsintervention und Präventionsdienstleistungen haben, damit sie bessere Bewältigungsstrategien entwickeln und die Bedeutung und den Wert guter Kindererziehung begreifen können. „Vorbeugemaßnahmen sind ebenfalls notwendig, um die Verantwortung der Eltern zu stärken und gefährdete Familien aufzufangen, einschließlich Dienstleistungen für ältere Kinder im Teenageralter“, sagt Eurochild. Des Weiteren empfiehlt das Netzwerk gründlichere Untersuchungen über die Bezahlbarkeit von Transport- und Energiekosten, da diese einen großen Teil der Haushaltsbudgets darstellen.

Kindern zuhören und dafür sorgen, dass Aktivitäten angeboten werden und bezahlbar sind
Eurochild ist auch der Auffassung, dass die Meinungen und Erfahrungen von Kindern bei der Entwicklung der sie betreffenden Dienstleistungen und Politiken berücksichtigt werden sollten. Es betont die Bedeutung der Teilhabe von Kindern an Familienumfeldern, in Schulen, Behörden, Gemeinden und bei sonstigen Berufspraktikern, die mit Kindern und für Kinder arbeiten. Eurochild zufolge kann die Teilhabe von Kindern an ihren Gemeinschaften durch verfügbare und bezahlbare kulturelle, soziale, Freizeit- und Sportaktivitäten vereinfacht werden. „Die Unfähigkeit von Eltern, die damit verbundenen Kosten (einschließlich Transport) zu tragen, führt häufig dazu, dass Kinder von außerschulischen Aktivitäten und Hobbys, die für ihre persönliche Entwicklung und ihre Teilhabe an der Gesellschaft sehr nützlich wären, abgemeldet oder ausgeschlossen werden. Sie kann Kinder auch daran hindern, Freundschaften und Beziehungen mit Gleichaltrigen aufrechtzuerhalten“, sagt Eurochild.

Dieser Artikel ist am 25.10.2011 auf der Website Europäische Allianz für Familien erschienen.

Die Armut in der Schweiz : eine Kinderangelegenheit, Stiftung Sarah Oberson, 21.06.2010

Rede von B. Comby, Präsident der Stiftung Sarah Oberson, am 09. November 2011

29 November 2011 par fso

Die Tragödie des Verschwindens der beiden Zwillinge Alessia und Livia zu Beginn dieses Jahres hat uns alle aufgeschreckt. Innerhalb der Stiftung Sarah Oberson haben wir uns gefragt, was notwendig wäre und was gemacht werden müsste, um zukünftig zu verhindern, dass die Trennung der Eltern für ihre Kinder in einem Drama endet?

Sarah Oberson Konferenz 2011, Begrüssung von Herr Bernard Comby, Präsident der Stiftung Sarah Oberson

Sehr geehrte Damen und Herren,
Herzlich Willkommen.

Die Tragödie des Verschwindens der beiden Zwillinge Alessia und Livia zu Beginn dieses Jahres hat uns alle aufgeschreckt. Innerhalb der Stiftung Sarah Oberson haben wir uns gefragt, was notwendig wäre und was gemacht werden müsste, um zukünftig zu verhindern, dass die Trennung der Eltern für ihre Kinder in einem Drama endet?
Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, diese Tagung der Sarah Oberson Stiftung 2011 zu organisieren und dieser aktuellen und wichtigen Problematik zu widmen, indem wir Ihre Aufmerksamkeit auf zu entwickelnde neue Lösungen lenken möchten.

Man muss wissen, dass in der Schweiz mehr als 50% der Heiraten in einer Scheidung enden, mit all ihren Problemen für die Eltern und vor allem für die betroffenen Kinder.
Sicherlich, die Scheidung ist Teil der Entwicklung unserer Gesellschaft und nicht notwendigerweise ein Unglück. Aber sie trägt in sich viel Leid für tausende von Kinder welche unfreiwillig von den Beziehungsbrüchen der Erwachsenen betroffen sind. Jedes Jahr sind ungefähr 15’000 Kinder ohne ihre Zustimmung und ohne ihr Zutun in dieses Abenteuer involviert. Sehr zum Glück, in der grossen Mehrheit dieser Fälle, finden sich für diese Situationen Lösungen auf gütlichem Wege, welche das Wohl der betroffenen Kinder respektieren.
Wir schätzen dass ca. 10% der Scheidungen Kampfscheidungen sind. Wovon einige gar zu extremen Situationen führen. So haben zum Beispiel in der Schweiz im vergangenen Jahr 102 Entführungen durch Eltern stattgefunden. Es handelt sich dabei um zerrissene Bi-nationale Paare, welche Situationen verursachen, wo Kinder durch einer der beiden Elternteile gar als Geisel genommen werden…

Welches sind die Lösungen, die es uns in der Zukunft erlauben, diese delikaten Fragen betreffend der Trennung oder Scheidung der Eltern besser zu regeln? Die Familienmediation, das gemeinsame Sorgerecht, der Vormund des Kindes; es handelt sich hier um Lösungen, welche umgesetzt werden müssen um angemessene Antworten auf die gestellten und schmerzhaften Probleme zu geben.

Ich meinerseits denke, dass wir die Familienmediation bezüglich aller Trennungen und Scheidungen generalisieren müssten, in welche Kinder involviert sind. Man müsste sie obligatorisch machen! Die Empirien, welche in Frankreich in diesem Bereich verwirklicht wurden, haben überzeugende Ergebnisse ergeben. In der Schweiz wurden diesbezüglich ebenfalls überzeugende Erfahrungen gemacht. In Falle von Entführungen auf nationalem Niveau, oder gar internationalem Niveau, scheint die Mediation ohne Zweifel die vielversprechendste Lösung anzubieten. Aber man darf auch nicht die Möglichkeit ausschließen, die Kriterien der Auslösung des Entführungsalarmes zu erweitern, wenn die Integrität des Kindes gefährdet ist…

Die Stiftung Sarah Oberson wünscht sich auch, dass die Schweiz sich schnell mit der europäischen Nummer 116000 ausstattet, um ein aufmerksames Abhören, nützliche Ratschläge und eine wohlwollende Unterstützung für die Familien zu gewähren, die mit einer Kindesentführung konfrontiert wurden. Es scheint, dass der Bund ernsthaft dieses Problem aufgreifen will, mit der Unterstützung der in diesem Bereich spezialisierten NGOs. Wir ermutigen sie diesbezüglich von ganzem Herzen. Es handelt sich unserer Meinung nach um eine für das Entführungsalarmsystem unentbehrliche Ergänzung, welches ja in der Schweiz am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.
Was die Lösung des gemeinsamen Sorgerecht betrifft, welches Thema von aktuellen Debatten ist, so sollte es ohne Zweifel zur Regel in allen Fällen von Trennung und Scheidung werden.
Im Übrigen wurde am 30. September 2011 in diesem Sinne ein Antrag soeben stillschweigend durch den Nationalrat gebilligt, und eine Änderung des Zivilgesetzbuches müsste, gemäss der Bundesrätin Simonetta Sommaruga, schnell erfolgen.
Sicherlich, es handelt sich nicht um ein Allerheilmittel, denn mehrere implizierte Maßnahmen erweisen sich als unentbehrlich, um das Wohl und das Interesse des betroffenen Kindes zu respektieren, gemäß dem internationalen Übereinkommen der Rechte des Kindes, welches durch die Schweiz ratifiziert wurde. Aber es ist Zeit, dass unser Land aus dem gemeinsamen Sorgerecht eine in allen Fällen anzuwendende generelle Regel macht. Persönlich ergreife ich die Gelegenheit dieses Abends, um einen Aufruf zugunsten dieser Lösung zu machen.

Indem das Wohl des Kindes in das Zentrum dieses Gesellschaftsphänomens gelegt wird, will die Tagung Sarah Oberson 2011 einige Vorrichtungen, welche teilweise oder experimentell in diesem Land umgesetzt wurden, sei es unteranderem die Familienmediation, das gemeinsame Sorgerecht oder die Vormundschaft des Kindes, reflektieren.
Indem diese Praktiken mit der Realität des Alltages konfrontiert werden, werden uns die Vorträge wie auch der Runde Tisch zweifelslos die gewünschten Antworten liefern.
Bereits jetzt danke ich herzlich allen Rednern dieses Abends, die uns die Ehre ihrer Anwesenheit machen und so ihre Freundschaft ausdrücken und möchte Ihnen allen diesen Gedanken von Félon widmen :

“Das Kind ist wie eine angezündete Kerze, welche im Wind steht : sein Licht flackert ununterbrochen. »

Zahlen & Fakten Jugendsuizid

22 November 2011 par fso

Suizid ist die zweithäufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz (10-19) und die häufigste Todesursache bei 15-24jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Anzahl Suizide beider Raten lässt sich reduzieren: Durch Früherkennung einer sensibilisierten Gesellschaft durch Präventionskampagnen und Enttabuisierung (Prävention) sowie durch Soforthilfe in der Krisensituation (Intervention).

Der Textausschnitt von : Fachtsheet von Kampagne «Pro Juventute Beratung + Hilfe 147» zur Prävention von Jugendsuizid

• Suizid ist die zweithäufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz (10-19) und die häufigste Todesursache bei 15-24jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Jeden vierten Tag nimmt sich ein Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener in der Schweiz das Leben. Rund 11 Prozent der Teenager in der Schweiz hegen ernsthafte Todesgedanken. 30 Prozent aller Aufnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen wegen Suizidhandlungen und Depression.
• Neu hinzugekommen ist die Problematik des Cybermobbings. Studien zeigen, dass die Zahl der Suizidversuche bei Jugendlichen, welche Cybermobbing erlebt haben, doppelt so hoch ist wie bei Jugendlichen ohne eigene Betroffenheit. 8-10 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz wurden schon einmal im Internet „fertig gemacht“.
• Insgesamt begehen rund 1400 Menschen in der Schweiz jährlich Suizid – dreimal mehr, als bei Verkehrsunfällen sterben. Damit hat die Schweiz eine der höchsten Suizidraten Westeuropas. Die Schweiz verzeichnet 15-25’000 Suizidversuche pro Jahr. Über die gesamte Bevölkerung gesehen berichtet jeder zweite in retrospektiven Erhebungen über Suizidgedanken.
• Jeden Tag ruft mindestens ein Mädchen oder Bub wegen Suizidabsichten bei der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 an.

Mit welchen Massnahmne könnte die Jugendsuizidrate in der Schweiz gesenkt werden?
• Durch Präventionskampagnen und durch verstärkte Unterstützung für die Soforthilfe in der Krisensituation. Denn: Manche Jugendliche, die sich das Leben nehmen, tun das in einer Kurzschlusshandlung. Andere nehmen sich das Leben nach einer langen Phase des Leidensdrucks. Die Anzahl Suizide beider Raten lässt sich reduzieren: Durch Früherkennung einer sensibilisierten Gesellschaft durch Präventionskampagnen und Enttabuisierung (Prävention) sowie durch Soforthilfe in der Krisensituation (Intervention).
• Durch Stärkung, Förderung und Unterstützung der Kompetenzen & der Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen gemäss dem Empowerment-Ansatz.

Wie hilft die Pro Juventute Beratung + Hilfe 147?
• In einem ersten Schritt ist entscheidend, dass mit den Beraterinnen und Beratern der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 in der Notsituation jemand da ist, der zuhört. Das lindert oft die erste Krise.
• Die BeraterInnen der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 lenken den Blick der Kinder auf neue Perspektiven für Probleme oder Krisen und erarbeiten gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen im Gespräch Lösungsmöglichkeiten.
• In einem weiteren Schritt vermittelt die Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 die Kinder und Jugendlichen an Fachstellen in ihrer unmittelbaren Umgebung. Um aus einem suizidalen Tief herauszufinden, brauchen junge Menschen unmittelbar professionelle Hilfe unter Einbezug ihrer Bezugspersonen. Oft ist dann eine ambulante, manchmal eine stationäre Betreuung notwendig.
• In Extremfällen greift das Team der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 ein und alarmiert die Ambulanz und die Polizei.

Kinder von Eltern im Strafvollzug: welche Rechte?

15 November 2011 par fso

Die Kinder sind die ersten Opfer einer Inhaftierung eines Familienmitgliedes.

Leitartikel von Frau Fouzia Djahed Roble, Praktikantin IRK-IDE

Die Kinder sind die ersten Opfer einer Inhaftierung eines Familienmitgliedes. Frau Yanghee Lee, Vizepräsidentin des Komitees und Berichterstatterin für diesen allgemeinen Tag der Diskussion ist der Ansicht, dass die Kinder von inhaftierten Familienmitgliedern eine Gruppe bilden, welche man, in Anbetracht des Mangels an Angaben und Methoden zur Erkennung der Probleme, welchen sie ausgesetzt sind, nicht anders als „vergessene Kinder“ benennen kann.
Wird eine Mutter oder Vater inhaftiert, sind ihre Kinder davon betroffen, und zwar meistens im negativen Sinn. Aber diese Auswirkungen werden selten im Laufe der Strafverfahren berücksichtigt, wo, ganz im Gegenteil, von den Zuständigen das Augenmerk auf die Bestimmung der persönlichen Unschuld oder Schuld und die Strafe bei einem Bruch mit dem Gesetz gelegt wird.
Indem man die Kinder von Eltern im Strafvollzug nicht berücksichtigt und indem man sie nicht während allen Etappen des Strafvollzugverfahrens konsultiert – bei der Inhaftierung, während der Rechtsprechung bis hin zur Inhaftierung, während der Freilassung, der Wiedereingliederung in die Gesellschaft – riskiert man eine Vernachlässigung oder mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber den Rechte des Kindes, ihren Bedürfnissen und übergeordneten Interessen.

Infolge der Inhaftierung kann es sein, dass Kinder neue Rollen übernehmen müssen um unter Umständen weiteren Familienmitgliedern familiären, psychologischen oder finanziellen Halt zu geben.

-    Die Haftstrafe einer Mutter oder eines Vaters betrifft die Kinder meistens auf eine negative Art und Weise: eine Entwicklung im negativen Sinne betreffend der emotionalen Befindlichkeit, des Verhaltens und der Gesundheit wurde bei betroffenen Kindern beobachtet.

-    Die Kinder werden oft, aufgrund der Inhaftierung eines Elternteils, von einem Grossteil ihrer Umgebung stigmatisiert, eine Tatsache, welche das Gefühl von Isolation noch verstärken kann. Eine Änderung des Verhaltens gegenüber Kindern mit Eltern im Strafvollzug seitens der Gesellschaft kann wesentlich dazu beitragen, bei den betroffenen Kindern die negativen Auswirkungen des Straffvollzugs der Eltern zu mildern.

Die Familienverbindungen aufrechterhalten:

-    Die Mehrheit der Kinder wünscht die Aufrechterhaltung der Beziehung zu ihren inhaftierten Eltern. Es ist erwiesen, dass Besuche positive Auswirkungen auf die Kindern haben, aber viel zu oft können diese nicht stattfinden, weil den Bedürfnisse der Kinder und des Kindeswohl nicht Rechnung getragen wird. Schäbige Räumlichkeiten, Bestimmungen, Politiken und Restriktionen und die Erniedrigung der Eltern vor ihren Kindern kann Besuche zu sehr unbefriedigenden, sogar traumatisierenden Erfahrungen für alle Betroffene werden lassen.

-    Die Kinder müssen oft umziehen, die Schule wechseln und die Personen, welche sie umsorgen wechseln aufgrund der Inhaftierung eines Elternteils ebenfalls; zusätzlich kann es vorkommen, dass Geschwister getrennt werden. Diese neuen Situationen können sehr schmerzhaft sein und weitere Störungen sind nicht auszuschliessen, wenn neue Änderungen, aus dem einen oder anderen Grund, eintreffen.
Die Bedürfnisse der Person, welche die Kinder betreut, müssen ebenfalls berücksichtigt werden, da ihr Wohlergehen das der Kindern mit Eltern im Strafvollzug beeinflusst.

-    Die Inhaftierung verursacht zusätzliche Kosten für die Familie des/der Inhaftierten (z.B. Kosten für die Besuche, Telefonanrufe und Briefe, Anwaltshonorare) und verhindert gleichzeitig ein Einkommen des inhaftierten Elternteils und manchmal sogar Beiträge der öffentlichen Unterstützung, welche der Familie zugutegekommen wäre. Zudem müssen Personen, welche die Obhut der Kinder eines Elternteils im Strafvollzug übernehmen, oftmals auf ein Erwerbseinkommen verzichten, um die Sorgfaltspflicht ausüben zu können.
-    Jedes Kind ist eine individuelle Person und reagiert auf seine eigenen Art und Weise und somit anders als andere, auch als seine Brüder und Schwestern, und hat andere, eigene Bedürfnisse. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jedes Kind im Moment der Unterstützungsorganisation angehört wird.

Synthèse en version intégrale (PDF)

Quellen :
- Parents en prison : Les effets sur les enfants ; Olivier  Robertson, Avril 2007
- Ouvrage :« L’enfant et son parent incarcéré »
- Article Association Carrefour prison – juin 2007
- Eine Weiterbildungstagung zum Thema « Elternschaft im Strafvollzug » der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) findet am 2. November 2011 in Bern statt. Anwesend wird auch die Vize-Direktorin des IDE Frau Paola Riva Gapany sein.

Dieser Artikel ist am 04.11.2011 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes (IDE) erschienen.

(Français) Mobilisons-nous contre la disparition d’enfants

8 November 2011 par fso

Leider ist der Eintrag nur auf Français verfügbar.

Teilnahme der Jugendlichen am politischen Leben in der Schweiz: ein symptomatischer Fall

24 Oktober 2011 par fso

Was die Schweiz betrifft, zeigen die verstärkte Politisierung und der gegenwärtig schwache Einfluss der Jugendlichen auf die politische Szene in der Tiefe das Defizit der Partizipation auf lokalem Niveau. Finanzielle Mittel sind also nicht die alleinige Lösung, es braucht auch eine Veränderung der Kultur (Jugendlichen anzuhören!) und eine institutionelle Veränderung (Veränderung der Strukturen) um tatsächlich die wirkliche Freiheit der jungen Bürger zu erhöhen. Die ” Kultur der Partizipation” 2, durch die Kinderrechtskonvention favorisiert, ist eine Problematik mit mehreren, interdependenten Dimensionen. Sie erfordert aber trotzdem ein stärkeres Engagement seitens der öffentlichen Gemeinschaften.

Leitartikel von Professor Daniel Stoeklin des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

In der Schweiz feiert die eidgenössische Jugendsession dieses Jahr ihr 20jähriges Bestehen. Die Organisation ist durch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) gewährleistet, welche fast 70 Jugendvereine in der Schweiz vereint. Diese Veranstaltung vereint jedes Jahr im Nationalratssaal des Bundeshauses 200 Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, um über politische Themen zu debattieren und um über Forderungen zu bestimmen. Diese werde anschließend an die zuständigen Parlamentskommissionen weitergereicht. Welche Bilanz kann daraus gezogen werden und umfassender, wie liegt die Schweiz im internationalen Vergleich in Bezug auf die Partizipation von Jugendlichen am politischen Leben? Eine Antwort auf diese Frage bedingt eine vertiefte Auseinandersetzung. Aber wichtiger als ein hypothetisches Einordnen scheint die Identifikation allgemeiner Tendenzen und die Konstruktion einer Fragestellung betreffend der Partizipation.

Verstärkte Vor – und Nach-Politisierung
Die Repräsentativität der jungen Sessionsteilnehmenden basiert auf der Sprachzugehörigkeit, dem Geschlecht und der Bildung, und nicht auf ihre politische Zugehörigkeit oder Meinung. Jedoch sind ungefähr 1/3 der Teilnehmenden bereits Mitglieder einer Politischen Partei, eine Tatsache, welche sich unteranderem in den oft entschiedenen und politisierten Meinungen und in den Themen der Forderungen widerspiegelt. An die Vorpolitisierung bindet sich auch immer mehr die Nachpolitisierung: Politische Parteien, trotzt Parolenverbot während der Session, installieren ihre Stände in den Gängen um ihr Programm zu präsentieren.

Dieses Jahr nehmen die Petitionen Themen wie obligatorische Integrationskurse für Migranten, Bedingungen zur Einbürgerung, das Engagement von Zivildienstleistenden in Entwicklungsländern, Lenkungsabgabe auf nichterneuerbaren Energien um die erneuerbaren Energien zu stärken, ein Verbot der Nennung der Herkunft von Kriminellen in den Medien, Therapiezentren für jungen Delinquenten, die Wieder-Verstaatlichung der SBB, die Harmonisierung der Bildung auf der Sekundarstufe, den Schutz aller Lehrlinge durch Gesamtarbeitsverträge, die Stärkung des eidgenössischen Gleichstellungsbüros auf. Zu Vermerken auch die Forderung über die Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem internationalen Recht; mit dem Ziel, die seit einigen Jahren diesbezüglich präsenten nationalistischen Vorstöße zu bremsen.

Die in der Session von den Jugendlichen in der Schweiz behandelten Themen reflektieren also eine weniger beängstigende Situation als bei unseren europäischen Nachbarn, wo die Jugendlichen in den Strassen bezüglich Fragen in direktem Zusammenhang mit einer, in erster Linie auf einer wirtschaftlichen Ebene relativ dunklen Zukunft, demonstrieren.

Schwache Auswirkung und schwacher Einfluss
Im Allgemeinen führen die Vorschläge der Jugendlichen selten weiter. Gewisse Projekte werden in Form von Anträge oder Petitionen von Abgeordneten weiterbearbeitet. Die zwei einzigen Anträge, die durch die Jugendsession inspiriert und vom Parlament angenommen wurden, betreffen das Verbot öffentlich rassistische Symbole zu benutzen( 2003 ) und den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet ( 2003 ). Das sind Themen bei welchen kein Politiker sich entschieden gegen ein anständiges Ende verwehren könnte. Mit anderen Worten, die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass die Jugendlichen nur dann angehört werden, wenn sie an bereits offene Türen anklopfen: … ihr Einfluss wäre also schwach.

Dies verstärkt im Gegenzug das, was die Forscher als den Unterschied der Einflussnahme unter den Kindern der westlichen Minderheitswelt und Mehrheitswelt (Entwicklungsländer) bezeichnen. In der Minderheitswelt gibt es eine große Distanz, sogar einen Einschnitt, zwischen der örtlichen Beschlußfassung und der täglichen Erfahrung der Kinder und der Jugendlichen, die in “virtuellen” Welten, einschließlich in der Schule, leben. In der Mehrheitswelt hat die Partizipation eine direkte Verbindung mit der täglichen Erfahrung des Überlebens, der Suche nach Mitteln zum Lebensunterhalt für sich, ihre Familie und ihr Gemeinschaft1. Eine schwächere und individualistischere Auswirkung wäre kennzeichnend für eine größere persönliche Ungezwungenheit und einer größeren Gleichgültigkeit, aber auch einer Sinneskrise.

Formelle Freiheit und wirkliche Freiheit
Die Partizipation im Sinne der Wahl und der persönlichen Verwirklichung wäre somit das Los der reichsten der Gesellschaften. Wie also sie unterstützen, ohne dafür Verpflichtungen und Pflichten gegenüber anderen zu vernachlässigen? Wie kann ein gerechtes Gleichgewicht gefunden werden? Dies alles stellt die Frage der sozialen Verantwortlichkeit des finanziellen Sektors indem Engagement der Staaten für die Rechte des Kindes. Außerdem handelt es sich darum, das Gleichgewicht zwischen den Rechten betreffend des Schutzes des Kindes, der Leistungen für das Kind, und die Partizipation des Kindes zu garantieren. Denn wenn der Schutz und die Leistungen nicht garantiert sind, dann sind die Teilnahme der Kinder an den Entscheidungen welche sie betreffen (Art 12), ihre Meinungsfreiheit (Art 13), Freiheit der Gedanken, des Bewusstseins und der Religion (Art 14), des Zusammenkommens (Verein) (Art 15), des Privatlebens (Art 16), und des Zugangs zu Informationen (Art 17) nur formelle Freiheiten, welche nicht in wirkliche Freiheiten übersetzt sind. Ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Rechten bleibt noch größtenteils zu finden, aber der wirtschaftliche Parameter ist zweifellos ein entscheidender Faktor.

Was die Schweiz betrifft, zeigen die verstärkte Politisierung und der gegenwärtig schwache Einfluss der Jugendlichen auf die politische Szene in der Tiefe das Defizit der Partizipation auf lokalem Niveau. Finanzielle Mittel sind also nicht die alleinige Lösung, es braucht auch eine Veränderung der Kultur (Jugendlichen anzuhören!) und eine institutionelle Veränderung (Veränderung der Strukturen) um tatsächlich die wirkliche Freiheit der jungen Bürger zu erhöhen. Die ” Kultur der Partizipation” 2, durch die Kinderrechtskonvention favorisiert, ist eine Problematik mit mehreren, interdependenten Dimensionen. Sie erfordert aber trotzdem ein stärkeres Engagement seitens der öffentlichen Gemeinschaften.

Quellen :
1. Percy-Smith, B., Thomas, N. (2010). A handbook of children and young people’s participation. Perspectives from theory and practice. Routledge.
2. ZERMATTEN Jean & STOECKLIN Daniel : Le droit des enfants de participer : Norme juridique et réalité pratique : contribution à un nouveau contrat social”, IDE 2010

Dieser Artikel ist am 26.09.2011 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes (IDE) erschienen.