Die Rechte des Kindes in der Schule: die grosse Angst in den Bergen?
22 Februar 2010Leitartikel von Professor Daniel Stoeklin des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.
Vielleicht haben auch Sie ein Kind, das gerade 18 geworden ist: Gefühle, Festlichkeiten, Rückblick auf jene Jahre, Fotos, Erinnerungen, und dann das Bewusstsein darüber, was sich formell und gesetzlich für das Kind ändert. Es hat die Volljährigkeit erreicht, welche sowohl Freiheit als auch Verantwortung mit sich bringt. Anders gesagt, ist es nicht mehr unter dem Schutz der Kinderrechtskonvention. Aber war es sich darüber bewusst, diesen verlorenen „Schutz“ jemals gehabt zu haben? Dies kommt darauf an, welche Gelegenheiten es gehabt hat, darüber informiert zu werden. Wieviele in der Schweiz lebende Kinder haben während ihrer gesamten Schulzeit und egal auf welchem Niveau, jemals die geringste Sensibilisierungsstunde über Kinderrechte erhalten? Man wagt es kaum sich zu fragen… Denn die Antwort ist betrüblich: eine Mehrheit…
Ist dies unvermeidlich? Nein: um ein Beispiel aus unseren Nachbarländern zu nennen, in Frankreich ist die Erziehung der Menschen- und Kinderrechte in den Lehrplänen und den in den Schulen und Schuleinrichtungen geführten Bildungsmassnahmen integriert. Dies wurde durch die Aktion der „Défenseure des enfants“ gefördert, deren Aufgabe die Förderung der Kinderrechte ist. Diese selbständige Staatsbehörde bietet online pädagogische Mittel. 2009 haben etwa sechzig Staaten einen „Défenseur des droits d’enfant“ (Kinderrechtsschützer) eingesetzt. Die „Défenseurs“ europäischer Kinder haben sich in einem Netz European Network of Ombudspersons for Children organisiert, welches 35 Mitglieder auf die 47 Mitgliedstaaten des Europarates zusammenfasst. Die Schweiz ist Teil jener europäischen Staatenminderheit, in der eine solch selbständige Behörde noch nicht existiert. Ein solcher Mangel ist für einen Rechtsstaat, der sich als Heimat der Menschenrechte bezeichnet schwer entschuldbar. Um dieses Bild auf ehrenhafte Weise zu beanspruchen, müssten wir zuerst all denen die darin geboren werden und/oder dort aufwachsen, zeigen, was diese Rechte sind und was sie für sie und ihre gesetzlichen Vormunde mit sich bringen.
Was die Information über Kinderrechte angeht, fehlt es der Schweiz jedoch nicht an pädagogischen Mitteln. Man findet beispielsweise die von der Bildung und Entwicklung Stiftung vorgeschlagenen Unterstützungen. In der Romandie verteilt diese gegen 40.000 pädagogische, die Kinderrechte betreffende Fiches über 2.000 Lehrkräfte, die den Antrag stellen. Die Kinderrechtssensibilisierung im schulischen Umfeld ist nämlich vom guten Willen der Einrichtungsdirektionen und/oder der Lehrkräfte abhängig. In der Schweiz gibt es keine systematische Erziehung, welche die Kinderrechte betrifft. In anderen Worten fehlt es nicht an Unterstützung, sondern an politischem Willen.
Wenn man das Thema mit eidgenössischen Parlamentariern anschneidet, dann eckt man an eine Vorsicht an, die sehr systematisch ist: die Lehrpläne fallen unter die Kompetenz der Kantone… In Anbetracht so vieler verschiedener Lehrpläne – so viele wie es Kantone gibt – sind die in der Schweiz eingeschulten Kinder demnach nicht der ihre Rechte betreffenden Information gleichgestellt. Auch wenn Harmos, wie sein Name es andeutet, die Strukturen und Lehrpläne etwas harmonisiert, ist es nicht offensichtlich, dass diese Reform eine obligatorische Kinderrechtserziehung beinhaltet. Die Debatte um Harmos betrifft vor allem das Schuleintrittsalter. Unter den Harmos-Gegnern, welche es als verfrüht erachten, den Schulbeginn bei 4 Jahren anzusetzen, hört man nie eine Überlegung zum Unterrichten der Kinderrechte im schulischen Umfeld. Dies ist symptomatisch für eine mehr allgemeine Einstellung, die heute, wo die KRK 20 ist, noch akzeptiert, dass Kinder ihre gesamte Schulzeit in der Schweiz vollenden können, ohne jemals irgendeine Zeit erlebt zu haben, in der man sie über ihre Rechte und anders gesagt, über ihren Status informiert. Es scheint als befände man sich noch mitten im letzten Jahrhundert, als die sexuelle Erziehung noch Angst machte… Vielleicht flösste sie noch weniger Angst ein als es heute die Kinderrechte tun!…
Zusätzlich zu den Hausaufgaben über die Rechte zu sprechen, kann nur für jene schädlich sein, welche immer noch denken, dass der Schülerstatus über dem des Kindes steht und dass die Schüler, über allem anderem, dem Reglement der Schuleinrichtung Gehorsam schulden. Es ist kein Hochverrat an die Kantonskompetenz in Sachen Erziehung, wenn man darum bittet, dass egal in welchem Schweizer Kanton ein Kind zur Schule geht, man es über die Existenz der Kinderrechtskonvention und ihrer Bedeutung für sein tägliches Leben informiert. Mit der Konventionsratifizierung hat die Schweiz sich ebenfalls dafür engagiert sie zu verbreiten und den Kindern bekannt zu machen. Wie kann man behaupten Kinder zu unterrichten, wenn ihr Rechtsstatus nicht gut bekannt ist und nicht bekannt gemacht wird? Quer zum zu erwerbenden Wissen, kann und muss die Schule ein privilegierter Ort des Nachdenkens werden, was es bedeutet ein Kind zu sein, um ein Mensch sein zu können, bevor man ein Diplomierter wird…
Dieser Artikel ist am 08.02.2010 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes ( IDE) erschienen.