Nicht begleitete Minderjährige (NBM): Auf der Suche nach einer besseren Welt
13 Juli 2010Leitartikel von Frau Dr. Anne-Emmanuelle Ambresin, Ärztin und Klinikchefin, Unité Multidisciplinaire de Santé des Adolescents (UMSA), Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV), Schweiz.
Sie ist jung, 15-jährig und hat das Leben vor sich, doch sie ist arm, Waise und kommt aus Somalia. Sie hat Afrika und einen Teil von Europa durchquert um an die Schweizer Grenze zu gelangen. Warum diese Strapazen? Um der Zwangsheirat oder der Beschneidung zu entfliehen. Wie sie, warten jedes Jahr einige Dutzend nicht von einem gesetzlichen Vertreter begleitete Minderjährige an der Schweizer Grenze. Sie haben oft einen oder beide Elternteile verloren oder sind vor der Androhung geflohen, aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung oder ganz einfach aufgrund von örtlichen Vergeltungsmassnahmen. Was haben sie getan, um auf der falschen Seite der Barriere geboren zu werden? Nichts; dies ist ihr Drama, sie haben es sich nicht ausgesucht. Sie haben hingegen die Wahl getroffen, nicht zu resignieren und das ist ihre grosse Stärke: die Widerstandsfähigkeit.
Vergnügen und Reichtum sind nicht die Treibkräfte dieser Entwurzelungen. Nein, das Leid ist die wirkliche Haupttreibkraft, die alle NBM vereint. Sie sind zerrissen von diesem Lebenstrieb, welches sie drängt ihr Land zu verlassen und dem Verlust der geliebten Menschen und ihres geliebten Landes. Warum gehen sie? In der Hoffnung einen Zufluchtsort zu finden, wo man sie respektieren würde, wo sie Rechte hätten. Eigentlich streben sie nach demselben wie ein jeder: jemand sein, einen Beruf erlernen, eine Familie haben und arbeiten können.
Welche Antwort gibt die Schweiz diesen mutigen Jugendlichen, die auswandern um das Recht zu haben, weiter existieren zu können? Eine paradoxe Antwort: zwischen Hoffnung und Verriegelung. In bestimmten Kantonen, davon das Wallis, welches die Inspirationsquelle für diesen Leitartikel ist, werden diese Jugendlichen als Minderjährige übernommen (NBM-Heim, Erzieher, Berufsausbildung), doch die Verwaltungsbehörden betrachten sie zuerst als Einwanderer und erst dann als Minderjährige und verweigern ihnen meistens den Flüchtlingsstatus. Sie befinden sich also in einer grossen Wehrlosigkeit, dem Untergrund oder der Ausweisung geweiht. Man beachte, dass der Kanton Wallis im Ruf steht, in Sachen Asylpolitik eines der gnädigsten zu sein, was bezüglich der Gesamtsituation in der Schweiz kaum ermutigend ist.
Für die Beauftragten ist die menschliche Begegnung ergreifend. Das Vertrauensband wird zärtlich im Laufe der Konsultationen geknüpft. Der Beauftragte ist unter ständiger Spannung zwischen dem höheren Wohl der Kindes und der Migrationspolitik des Bundes und der Kantone. Er ist oft machtlos angesichts der Wirkung der Verwaltungsentscheidungen auf den geistigen und körperlichen Zustand der NBM. Die Erlaubnisverweigerungen führen oft einen akuten depressiven Zustand herbei, sowie ein erhebliches Angstgefühl mit damit verbundenen Schlafstörungen und das Risiko des Drogenkonsums. Wer kümmert sich darum, die Behörden für die Auswirkungen ihrer Entscheide auf die Gesundheit der NBM zu sensibilisieren?
Diesen Jugendlichen die Möglichkeit anzubieten sich auszubilden und einen Beruf zu erlangen würde eine gute Antwort ausmachen, um zu versuchen die Ungleichheit zu vermindern, deren Opfer sie aufgrund ihrer Herkunft sind; denn ein Lebensprojekt, welches ein Berufsprojekt beinhaltet, ist eines der Hauptschutzfaktoren für die Jugend.
Dieser Artikel ist am 09.07.2010 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes (IDE) erschienen.