Zahlen & Fakten Jugendsuizid

22 November 2011

Suizid ist die zweithäufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz (10-19) und die häufigste Todesursache bei 15-24jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Anzahl Suizide beider Raten lässt sich reduzieren: Durch Früherkennung einer sensibilisierten Gesellschaft durch Präventionskampagnen und Enttabuisierung (Prävention) sowie durch Soforthilfe in der Krisensituation (Intervention).

Der Textausschnitt von : Fachtsheet von Kampagne «Pro Juventute Beratung + Hilfe 147» zur Prävention von Jugendsuizid

• Suizid ist die zweithäufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz (10-19) und die häufigste Todesursache bei 15-24jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Jeden vierten Tag nimmt sich ein Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener in der Schweiz das Leben. Rund 11 Prozent der Teenager in der Schweiz hegen ernsthafte Todesgedanken. 30 Prozent aller Aufnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen wegen Suizidhandlungen und Depression.
• Neu hinzugekommen ist die Problematik des Cybermobbings. Studien zeigen, dass die Zahl der Suizidversuche bei Jugendlichen, welche Cybermobbing erlebt haben, doppelt so hoch ist wie bei Jugendlichen ohne eigene Betroffenheit. 8-10 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz wurden schon einmal im Internet „fertig gemacht“.
• Insgesamt begehen rund 1400 Menschen in der Schweiz jährlich Suizid – dreimal mehr, als bei Verkehrsunfällen sterben. Damit hat die Schweiz eine der höchsten Suizidraten Westeuropas. Die Schweiz verzeichnet 15-25’000 Suizidversuche pro Jahr. Über die gesamte Bevölkerung gesehen berichtet jeder zweite in retrospektiven Erhebungen über Suizidgedanken.
• Jeden Tag ruft mindestens ein Mädchen oder Bub wegen Suizidabsichten bei der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 an.

Mit welchen Massnahmne könnte die Jugendsuizidrate in der Schweiz gesenkt werden?
• Durch Präventionskampagnen und durch verstärkte Unterstützung für die Soforthilfe in der Krisensituation. Denn: Manche Jugendliche, die sich das Leben nehmen, tun das in einer Kurzschlusshandlung. Andere nehmen sich das Leben nach einer langen Phase des Leidensdrucks. Die Anzahl Suizide beider Raten lässt sich reduzieren: Durch Früherkennung einer sensibilisierten Gesellschaft durch Präventionskampagnen und Enttabuisierung (Prävention) sowie durch Soforthilfe in der Krisensituation (Intervention).
• Durch Stärkung, Förderung und Unterstützung der Kompetenzen & der Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen gemäss dem Empowerment-Ansatz.

Wie hilft die Pro Juventute Beratung + Hilfe 147?
• In einem ersten Schritt ist entscheidend, dass mit den Beraterinnen und Beratern der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 in der Notsituation jemand da ist, der zuhört. Das lindert oft die erste Krise.
• Die BeraterInnen der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 lenken den Blick der Kinder auf neue Perspektiven für Probleme oder Krisen und erarbeiten gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen im Gespräch Lösungsmöglichkeiten.
• In einem weiteren Schritt vermittelt die Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 die Kinder und Jugendlichen an Fachstellen in ihrer unmittelbaren Umgebung. Um aus einem suizidalen Tief herauszufinden, brauchen junge Menschen unmittelbar professionelle Hilfe unter Einbezug ihrer Bezugspersonen. Oft ist dann eine ambulante, manchmal eine stationäre Betreuung notwendig.
• In Extremfällen greift das Team der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 ein und alarmiert die Ambulanz und die Polizei.

Teilnahme der Jugendlichen am politischen Leben in der Schweiz: ein symptomatischer Fall

24 Oktober 2011

Was die Schweiz betrifft, zeigen die verstärkte Politisierung und der gegenwärtig schwache Einfluss der Jugendlichen auf die politische Szene in der Tiefe das Defizit der Partizipation auf lokalem Niveau. Finanzielle Mittel sind also nicht die alleinige Lösung, es braucht auch eine Veränderung der Kultur (Jugendlichen anzuhören!) und eine institutionelle Veränderung (Veränderung der Strukturen) um tatsächlich die wirkliche Freiheit der jungen Bürger zu erhöhen. Die ” Kultur der Partizipation” 2, durch die Kinderrechtskonvention favorisiert, ist eine Problematik mit mehreren, interdependenten Dimensionen. Sie erfordert aber trotzdem ein stärkeres Engagement seitens der öffentlichen Gemeinschaften.

Leitartikel von Professor Daniel Stoeklin des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

In der Schweiz feiert die eidgenössische Jugendsession dieses Jahr ihr 20jähriges Bestehen. Die Organisation ist durch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) gewährleistet, welche fast 70 Jugendvereine in der Schweiz vereint. Diese Veranstaltung vereint jedes Jahr im Nationalratssaal des Bundeshauses 200 Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, um über politische Themen zu debattieren und um über Forderungen zu bestimmen. Diese werde anschließend an die zuständigen Parlamentskommissionen weitergereicht. Welche Bilanz kann daraus gezogen werden und umfassender, wie liegt die Schweiz im internationalen Vergleich in Bezug auf die Partizipation von Jugendlichen am politischen Leben? Eine Antwort auf diese Frage bedingt eine vertiefte Auseinandersetzung. Aber wichtiger als ein hypothetisches Einordnen scheint die Identifikation allgemeiner Tendenzen und die Konstruktion einer Fragestellung betreffend der Partizipation.

Verstärkte Vor – und Nach-Politisierung
Die Repräsentativität der jungen Sessionsteilnehmenden basiert auf der Sprachzugehörigkeit, dem Geschlecht und der Bildung, und nicht auf ihre politische Zugehörigkeit oder Meinung. Jedoch sind ungefähr 1/3 der Teilnehmenden bereits Mitglieder einer Politischen Partei, eine Tatsache, welche sich unteranderem in den oft entschiedenen und politisierten Meinungen und in den Themen der Forderungen widerspiegelt. An die Vorpolitisierung bindet sich auch immer mehr die Nachpolitisierung: Politische Parteien, trotzt Parolenverbot während der Session, installieren ihre Stände in den Gängen um ihr Programm zu präsentieren.

Dieses Jahr nehmen die Petitionen Themen wie obligatorische Integrationskurse für Migranten, Bedingungen zur Einbürgerung, das Engagement von Zivildienstleistenden in Entwicklungsländern, Lenkungsabgabe auf nichterneuerbaren Energien um die erneuerbaren Energien zu stärken, ein Verbot der Nennung der Herkunft von Kriminellen in den Medien, Therapiezentren für jungen Delinquenten, die Wieder-Verstaatlichung der SBB, die Harmonisierung der Bildung auf der Sekundarstufe, den Schutz aller Lehrlinge durch Gesamtarbeitsverträge, die Stärkung des eidgenössischen Gleichstellungsbüros auf. Zu Vermerken auch die Forderung über die Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem internationalen Recht; mit dem Ziel, die seit einigen Jahren diesbezüglich präsenten nationalistischen Vorstöße zu bremsen.

Die in der Session von den Jugendlichen in der Schweiz behandelten Themen reflektieren also eine weniger beängstigende Situation als bei unseren europäischen Nachbarn, wo die Jugendlichen in den Strassen bezüglich Fragen in direktem Zusammenhang mit einer, in erster Linie auf einer wirtschaftlichen Ebene relativ dunklen Zukunft, demonstrieren.

Schwache Auswirkung und schwacher Einfluss
Im Allgemeinen führen die Vorschläge der Jugendlichen selten weiter. Gewisse Projekte werden in Form von Anträge oder Petitionen von Abgeordneten weiterbearbeitet. Die zwei einzigen Anträge, die durch die Jugendsession inspiriert und vom Parlament angenommen wurden, betreffen das Verbot öffentlich rassistische Symbole zu benutzen( 2003 ) und den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet ( 2003 ). Das sind Themen bei welchen kein Politiker sich entschieden gegen ein anständiges Ende verwehren könnte. Mit anderen Worten, die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass die Jugendlichen nur dann angehört werden, wenn sie an bereits offene Türen anklopfen: … ihr Einfluss wäre also schwach.

Dies verstärkt im Gegenzug das, was die Forscher als den Unterschied der Einflussnahme unter den Kindern der westlichen Minderheitswelt und Mehrheitswelt (Entwicklungsländer) bezeichnen. In der Minderheitswelt gibt es eine große Distanz, sogar einen Einschnitt, zwischen der örtlichen Beschlußfassung und der täglichen Erfahrung der Kinder und der Jugendlichen, die in “virtuellen” Welten, einschließlich in der Schule, leben. In der Mehrheitswelt hat die Partizipation eine direkte Verbindung mit der täglichen Erfahrung des Überlebens, der Suche nach Mitteln zum Lebensunterhalt für sich, ihre Familie und ihr Gemeinschaft1. Eine schwächere und individualistischere Auswirkung wäre kennzeichnend für eine größere persönliche Ungezwungenheit und einer größeren Gleichgültigkeit, aber auch einer Sinneskrise.

Formelle Freiheit und wirkliche Freiheit
Die Partizipation im Sinne der Wahl und der persönlichen Verwirklichung wäre somit das Los der reichsten der Gesellschaften. Wie also sie unterstützen, ohne dafür Verpflichtungen und Pflichten gegenüber anderen zu vernachlässigen? Wie kann ein gerechtes Gleichgewicht gefunden werden? Dies alles stellt die Frage der sozialen Verantwortlichkeit des finanziellen Sektors indem Engagement der Staaten für die Rechte des Kindes. Außerdem handelt es sich darum, das Gleichgewicht zwischen den Rechten betreffend des Schutzes des Kindes, der Leistungen für das Kind, und die Partizipation des Kindes zu garantieren. Denn wenn der Schutz und die Leistungen nicht garantiert sind, dann sind die Teilnahme der Kinder an den Entscheidungen welche sie betreffen (Art 12), ihre Meinungsfreiheit (Art 13), Freiheit der Gedanken, des Bewusstseins und der Religion (Art 14), des Zusammenkommens (Verein) (Art 15), des Privatlebens (Art 16), und des Zugangs zu Informationen (Art 17) nur formelle Freiheiten, welche nicht in wirkliche Freiheiten übersetzt sind. Ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Rechten bleibt noch größtenteils zu finden, aber der wirtschaftliche Parameter ist zweifellos ein entscheidender Faktor.

Was die Schweiz betrifft, zeigen die verstärkte Politisierung und der gegenwärtig schwache Einfluss der Jugendlichen auf die politische Szene in der Tiefe das Defizit der Partizipation auf lokalem Niveau. Finanzielle Mittel sind also nicht die alleinige Lösung, es braucht auch eine Veränderung der Kultur (Jugendlichen anzuhören!) und eine institutionelle Veränderung (Veränderung der Strukturen) um tatsächlich die wirkliche Freiheit der jungen Bürger zu erhöhen. Die ” Kultur der Partizipation” 2, durch die Kinderrechtskonvention favorisiert, ist eine Problematik mit mehreren, interdependenten Dimensionen. Sie erfordert aber trotzdem ein stärkeres Engagement seitens der öffentlichen Gemeinschaften.

Quellen :
1. Percy-Smith, B., Thomas, N. (2010). A handbook of children and young people’s participation. Perspectives from theory and practice. Routledge.
2. ZERMATTEN Jean & STOECKLIN Daniel : Le droit des enfants de participer : Norme juridique et réalité pratique : contribution à un nouveau contrat social”, IDE 2010

Dieser Artikel ist am 26.09.2011 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes (IDE) erschienen.

Wie kann verhindert werden, dass die Trennung der Eltern in einem Drama für die Kinder endet?

6 September 2011

Wie kann verhindert werden, dass die Trennung der Eltern in einem Drama für die Kinder endet? Das Interesse des Kindes ins Zentrum dieses Phänomens stellend, will der Sarah Oberson Konferenz 2011 über einzelne dieser Dispositive reflektieren: die Familienmediation, das gemeinsame Sorgerecht und die Vormundschaft des Kindes.  Durch die Einladung von Experten, welche mit diesen Instrumenten arbeiten, versucht die Stiftung diese Praktiken mit der Realität zu konfrontieren.

Jedes Jahr enden ungefähr 50% der Heiraten in einer Scheidung. Man schätzt, dass 15‘000 Kinder von der Trennung ihrer Eltern betroffen sind, und dies ohne Einbezug der Trennungen ohne Heiratsschein. Trotz der steigenden sozialen Akzeptanz der letzten Jahrzehnte bringen diese Trennungen viel Leid mit sich, für die betroffenen Elternteile aber auch für die Kinder aus diesen Verbindungen.

Die grosse Mehrheit dieser Situationen regeln sich auf friedliche Art und Weise.  Man schätzt, dass nur 10% der Scheidungsfälle mit Streitigkeiten verbunden sind. Es gilt aber zu bedenken, dass unter diesen Trennungen, verbunden mit Streitigkeiten, Extremfälle vorkommen. Im Jahr 2010 sind in der Schweiz 102 neue Fälle von elterlicher Kindesentführung registriert worden – und diese Zahl beinhaltet nur die internationalen Entführungen. Die Medien informieren uns regelmäßig über Fälle von Totschlag von Kindern durch einen Elternteil, oft verbunden mit einem anschließenden Selbstmordversuch. Die Trennung der Eltern wird manchmal von Kindern teuer bezahlt.

Frankreich hat Familiengerichte eingeführt, welche eine Spezialisierung der Zuständigkeiten und eine Einbettung der Familien erlauben. Die Schweiz hat entschieden, dieses Phänomen mit der Einführung von Mechanismen, welche versuchen die negativen Auswirkungen die diese Trennungen, vor allem für die Kinder, mit sich bringen, zu mildern. Das Interesse des Kindes ins Zentrum dieses Phänomens stellend, will der Sarah Oberson Reflexionsabend 2011 über einzelne dieser Dispositive reflektieren: die Familienmediation, das gemeinsame Sorgerecht und die Vormundschaft des Kindes.  Durch die Einladung von Experten, welche mit diesen Instrumenten arbeiten, versucht die Stiftung diese Praktiken mit der Realität zu konfrontieren.

Die Familienmediation gehört zu den gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Schritten einer Trennung. Kann die Mediation aber, als treibende Kraft der Trennung auf Verhandlungsbasis, im Falle einer Trennung einer Familie, welche nicht auf einem egalitären und demokratischen Verständnis basiert, ein Resultat erreichen, welches ein besserer Schutz der Minderjährigen garantiert?
Das gemeinsame Sorgerecht, in den Nachbarländern als auch in der Schweiz immer öfters praktiziert, wird in der Schweiz seit zwei Jahren debattiert. Ist es aber ein angemessenes Instrument um das Kind in der täglichen Praxis und in einer Situation, in welcher sich ein Paar im Konflikt trennt, vom erzieherischen Beitrag beider Elternteile profitieren zu lassen oder hält es nicht eher Unstimmigkeiten aufrecht, und trägt so zu einer Verschlechterung des Lebenskontextes des Kindes bei?
Der Vormund ist ein neuer juristischer Akteur, welcher die Rechte des Kindes vertritt. Welche Fundamente existieren um die Legitimation dieser Repräsentation zu garantieren, vor allem, wenn das Kind die Fähigkeit zu abstrahieren noch nicht voll entwickelt hat? Und auf welche Art und Weise ermöglicht die Verteidigung der Rechte des Kindes, einem gleichwertigen Mitglied einer Familie in einer Konfliktsituation, diesem die Garantie eines besseren Schutzes?

In der Absicht, die Komplexität und Diversität von Trennungssituationen zu widerspiegeln und realistische Lösungswege anzuvisieren, organisiert die Stiftung Sarah Oberson nach den Präsentationen der Experten einen Runden Tisch. Dieser Runde Tisch soll gleichzeitig widersprüchlich aber auch konstruktiv die Stimmen nicht nur der Berufstätigen in diesem Sektor, sondern auch die Stimmen und Erfahrungen der Eltern mit und ohne Sorgerecht, die Stimmen von Repräsentanten des Schweizerischen Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV) und der Bewegung Mouvement de la Condition Paternelle Valais (MCPV) zusammenführen.

DIE STIFTUNG SARAH OBERSON,
DAS INTERNATIONALE KINDERRECHTSINSTITUT

organisieren
eine Tagung zum Thema:

Trennung der Eltern, Verschwinden von Kindern: mögliche Ansätze

Mittwoch, den 9. November 2011
im Casino von Saxon, Wallis

Prospekt

Anmeldeformular

Die Stiftung Sarah Oberson organisiert jedes Jahr einen Reflexionstag zu aktuellen Themen in Zusammenhang mit dem Schutz der Kindheit. Diese Jahr präsentiert die Stiftung ein neuer Ablauf mit dem Ziel, diesen Moment der Reflexion für Experten und Eltern besser zugänglich zu machen. Sie präsentiert deshalb 4 Interventionen von Experten à je 15 Minuten und einen Runden Tisch, welcher sich dem Austausch von Ideen öffnen will.

Letzte Aufforderung für die Umsetzung der 116 000

30 November 2010

…14 Mitgliedstaaten der EU wurden dazu aufgerufen, durch die Europäische Kommission zu handeln, “damit sie die europäische Rufnummer 116 000 sobald wie möglich in Betrieb nehmen…”

In einer Mitteilung vom 17. November 2010 sind vierzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) dazu aufgerufen worden, durch die Europäische Kommission zu handeln, „damit sie sobald wie möglich die europäische Rufnummer 116 000 – die Hotlinenummer, welche der Meldung vermisster Kinder dient – in Betrieb nehmen. Es handelt sich um eine einheitliche Rufnummer, welche es den vermissten Kindern und ihren Eltern erlaubt, im gesamten EU-Raum Hilfe zu erhalten“. Falls diese letzte Mahnung zwecklos bleibt, zieht die Kommission in Betracht, gesetzliche Massnahmen zu ergreifen.

2007 hat die EU dafür gesorgt (Entscheidung 2007/116/EG), dass die Nummer 116 000 von allen EU-Mitgliedstaaten als Hotline reserviert wird. 2009 (Richtlinie 2009/136/EG) verlangt sie, dass alles daran gesetzt wird, die Inbetriebnahme der Hotline 116 000 bis 25. Mai 2011 zu gewährleisten. Sie verlangt ebenfalls von ihren Mitgliedern, dass sie dazu wirkungsvolle Informationen zur Verfügung stellen. Mehrere europäische Staaten verfügen bereits über eine Rufnummer für vermisste Kinder. Da die ersten Stunden nach einem Verschwinden besonders wichtig sind, versucht die EU durch diese Richtlinie, die Hilfsdienstleistungen unter einer einzigen Nummer zusammenzuführen, damit den Eltern und Kindern, die ausserhalb ihres Heimatstaates reisen, die Behördengänge erleichtern werden.

Trotz der Bemühungen der Kommission, verfügen im November 2010 nur 12 Staaten über einen solchen Dienst (im Vereinigten Königreich ist dieser Dienst nur teilweise in Betrieb).

Nach Ansicht der Europäischen Kommission verzögern zwei Hindernisse die Inbetriebnahme der einheitlichen Rufnummer für vermisste Kinder auf dem ganzen Kontinent:
- Die unzureichende Information der Öffentlichkeit und der Betreiber bei der Inbetriebnahme des Systems, sobald die Nummer freigeschaltet ist;
- Die fälligen Kosten: bei einer Freischaltung von 24 Stunden am Tag und 7 Tagen die Woche, der Notwendigkeit von qualifizierten Mitarbeitern und der Notwendigkeit eines mehrsprachigen Dienstes.

In ihrer Mitteilung vom 17.November 2010 drängt die Kommission alle ihre Mitglieder dazu, ihre Richtlinie umzusetzen, indem sie dafür sorgt, dass „alle Mitgliedstaaten die gleiche Qualitätsdienstleistung erbringen“. Zu diesem Zweck schlägt sie minimale gemeinsame Normen vor:
- Der Dienst muss in der(n) Sprache(n) des Mitgliedstaats und zumindest in Englisch zur Verfügung stehen.
- Entsprechend geschulte Mitarbeiter.
- Grenzübergreifende Fälle müssen an die zuständigen Behörden weiterverwiesen werden.
- Gegebenenfalls müssen nach Erledigung des Falls weitere Leistungen angeboten werden.
- Der Diensteanbieter muss mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden und/oder Justizbehörden eine Kooperationsvereinbarung schliessen.

Die Kommission unterstützt ihr Vorgehen, indem sie den Austausch bewährter Verfahren durch periodische Beurteilungen und die Organisation jährlicher Zusammenkünfte auf hohem Niveau erleichtert.
Angesichts ihrer von EU-Staaten umgebenen geographischen Lage, muss die Schweiz in Betracht ziehen, in dieser Richtung zu handeln. Nach der Einführung des Entführungsalarmsystems am 01.01.2010, scheint der nächste logischste Schritt die Inbetriebnahme einer einheitlichen Rufnummer 116 000, zur Hilfe und Unterstützung der Kinder und Eltern im Falle eines Verschwindens des Kindes zu sein. Wird man eine weitere Tragödie in der Art derjenigen, welche der Einführung des Entführungsalarmsystems vorausgegangen ist (siehe Ein Drama um die Dinge voranzutreiben) abwarten müssen?

Wichtige Links:
- Missing Child Europe
- 116’000 hotline
- «The European Telephone Number for Missing Children : Best Practices and Recommendations »

Die weibliche Genitalverstümmelung in der Schweizer Presse

19 Oktober 2010

“Die Analyse der journalistischen Diskurse betreffend die WGV kann ein nützliches Instrument sein, um sowohl die Sichtweise der Hauptinformationsübertragungsmittel und der Kenntnisse, wie auch das allgemeine Empfinden der Volksstimmung zu verstehen. (…) Ein die Verschiedenheit respektierender Diskurs, jedoch standhaft in Sachen Menschenrechte, wird sicherlich eine andere Wirkung erzielen als jener der rassistischen Rhetorik, welche nur auf die Bestrafung der Schuldigen, der Schuldzuweisung an ganze Bevölkerungsgruppen und der Viktimisierung der Frauen zentriert ist.”

Leitartikel von Frau Ilaria De Bortoli, Master in Soziologie und Forschung. Autorin mehrerer Untersuchungen zu Migration und Medien. Praktikantin am IRK.

Die Analyse der journalistischen Diskurse betreffend die WGV kann ein nützliches Instrument sein, um sowohl die Sichtweise der Hauptinformationsübertragungsmittel und der Kenntnisse, wie auch das allgemeine Empfinden der Volksstimmung zu verstehen.

Das Interesse für den journalistischen Text liegt nämlich nicht nur in seinem Aussagewert, bezogen auf die Ereignisse der Vergangenheit, sondern vor allem in der Fähigkeit, die in der grösseren Bevölkerung vorhandenen Dynamiken zu reflektieren und zu interpretieren. Die Medien beschränken sich nicht darauf, die Informationen zu liefern, sondern sie steigen in den Kreislauf der Erarbeitung und Umwandlung der Kenntnisse ein, indem sie der Öffentlichkeit bestimmte soziale Darstellungen anbieten. Sie bieten ebenfalls den Rahmen an, worin man diese Darstellungen hierarchisch platziert und dank welchem man sie gebrauchen kann, um sich im alltäglichen Leben orientieren zu können. Dieser Prozess verstärkt sich bezogen auf die Aspekte der Realität, wie die WGV, die von den Einzelnen zu wenig direkt bekannt sind. Aus diesem Grund sind die von ihnen vermittelten Aussagen und ihr Einfluss auf die Öffentlichkeit umso wichtiger.

Im Rahmen unserer Untersuchung der Europäischen Haupttageszeitungen, wollten wir den Schweizer Fall aufmerksam über die Artikel zweier Zeitungen analysieren, die als die seriösesten in französischer und deutscher Sprache gelten: Le Temps und die Neue Zürcher Zeitung. Für die Deutschschweiz wurde ein Vergleich mit dem bekannten Boulevardblatt Blick gemacht.

Die ersten beiden erwähnten Tageszeitungen behandeln die mit den WGV verbundenen Themen auf ähnliche Weise. Sie zeichnen sich durch eine massvolle und informative Sprache aus, die dazu dient, dem Leser den Inhalt der Artikel verständlich zu machen und nicht, wie im Fall von anderen Europäischen Tageszeitungen, zu schockieren, falsche Panikmache oder Wellen von Moralpanik zu schaffen. In den Überschriften, sowie in den Artikeln, vermeidet man die Kriminalisierung und Ethnisierung der Praxis: das Augenmerk aufs politically correct ist demnach dominierend.

Die behandelten Themen betreffen grösstenteils die rechtlichen Auswirkungen der WGV, insbesondere in Bezug auf die auf Landesebene aufgetretenen Rechtsfälle, um die man ganze Aufmerksamkeitshypes schafft. Die NZZ zeichnet sich unter anderem durch eine grössere Öffnung gegenüber dem internationalen Kontext aus, insbesondere in Bezug auf die Sensibilisierungskampagnen gegen die WGV, die von internationalen Organisationen oder humanitären Vereinigungen realisiert werden.

Die gleiche Themenwahl beeinflusst den Vorzug der verschiedenen sozialen Akteure, denen man das Wort erteilt: tatsächlich sind die Stimmen und Kommentare der Mitglieder der Zivilgesellschaft (NGO, Freiwillige, Aktivisten, etc.) massgebend, sowie jene von Richtern, Anwälten und aller anderen mit dem Justizmilieu verbundenen Berufe. Der politische Diskurs ist fast abwesend: die mit den WGV verbundenen rechtlichen und sozialen Thematiken in der Schweiz werden nur von den direkt in der Branche eingesetzten Experten vorgeschlagen und kommentiert, ohne dass den politischen Instrumentalisierungen Raum gelassen wird. Die Organisationen und Aktivisten fördern allgemein einen „positiven Diskurs“, der darauf abzielt, den erbrachten Fortschritt in gewissen örtlichen Gegebenheiten, dank der Arbeit auf dem Gelände zu unterstreichen. Es fehlt nicht an Kritik an die Schweizer Gesellschaft, an ihre bürokratischen Mechanismen, an ihre Tabus und an die Mängel gewisser Sozial- und Empfangsdienste.

In diesem im Allgemeinen positiven Rahmen, erkennt man jedoch das völlige Fehlen der betroffenen Frauen und Mädchen. Dieses Fehlen ermöglicht es, die Viktimisierung und die Instrumentalisierung insbesondere der letzteren zu vermeiden. Es ist jedoch auch wahr, dass die Tatsache, dass man nur „Dritten“ wie Experten (juristische, medizinische, etc.), Mitgliedern von NGO oder anderen humanitären Institutionen und Vereinigungen das Wort gibt, oder ihre Meinung meldet, einzig und allein einen externen und westlichen Standpunkt über die Frage unterstützt. Dabei hilft es einem nicht, die Gründe der Akteure, sowie ihre Standpunkte oder ihre Werte voll und ganz zu verstehen.

Ausserdem  darf man nicht vergessen, dass trotz der Tatsache, dass der journalistische Überblick in der Schweiz eher beruhigend scheint – vor allem wenn man es mit dem anderer Europäischer Länder vergleicht – ein Grossteil der Bevölkerung keine der erwähnten Tageszeitungen als Informationsmittel wählt, sondern die beliebtere Skandalpresse, welche einen völlig anderen Kommunikationsstil anbietet. In diesem Fall werden die WGV nicht mehr als ein mit Ernst und Ausmass zu behandelndes Problem betrachtet, sondern als eine Barbarei, die man geradeheraus verurteilen muss und als eine schockierende Praxis, mit der man die Aufmerksamkeit der Leser gewinnt. Dank der Schuldgefühle der Betroffenen und der Verwendung einer rüden und morbiden Terminologie, tun Boulevardblätter wie der Blick nichts anderes, als dass sie zu Kommerzzwecken die niedrigsten menschlichen Instinkte ansprechen und so riskieren, irreführende und gefährliche soziale Darstellungen zu schaffen.

Ohne Zweifel sind die WGV Praktiken, welche die Rechte der Kinder und der Frauen verletzen und mit allen Mitteln bekämpft werden müssen. Die Art und Weise, wie dieses Thema von den Zeitungen angegangen und der öffentlichen Meinung unterbreitet wird, kann die öffentliche Debatte beeinflussen und darauf Einfluss nehmen, wie die verschiedenen Akteure (zuallererst die politischen Akteure, aber auch die Erzieher, die Lehrkräfte und alle durch diese Realität in verschiedenem Grad involvierten Personen; jene eingeschlossen, die sie praktizieren) im Geschehen gedenken, für sie einzuschreiten. Ein die Verschiedenheit respektierender Diskurs, jedoch standhaft in Sachen Menschenrechte, wird sicherlich eine andere Wirkung erzielen als jener der rassistischen Rhetorik, welche nur auf die Bestrafung der Schuldigen, der Schuldzuweisung an ganze Bevölkerungsgruppen und der Viktimisierung der Frauen zentriert ist.

Nicht begleitete Minderjährige (NBM): Auf der Suche nach einer besseren Welt

13 Juli 2010

Leitartikel von Frau Dr. Anne-Emmanuelle Ambresin, Ärztin und Klinikchefin, Unité Multidisciplinaire de Santé des Adolescents (UMSA), Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV), Schweiz.

Sie ist jung, 15-jährig und hat das Leben vor sich, doch sie ist arm, Waise und kommt aus Somalia. Sie hat Afrika und einen Teil von Europa durchquert um an die Schweizer Grenze zu gelangen. Warum diese Strapazen? Um der Zwangsheirat oder der Beschneidung zu entfliehen. Wie sie, warten jedes Jahr einige Dutzend nicht von einem gesetzlichen Vertreter begleitete Minderjährige an der Schweizer Grenze. Sie haben oft einen oder beide Elternteile verloren oder sind vor der Androhung geflohen, aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung oder ganz einfach aufgrund von örtlichen Vergeltungsmassnahmen. Was haben sie getan, um auf der falschen Seite der Barriere geboren zu werden? Nichts; dies ist ihr Drama, sie haben es sich nicht ausgesucht. Sie haben hingegen die Wahl getroffen, nicht zu resignieren und das ist ihre grosse Stärke: die Widerstandsfähigkeit.

Vergnügen und Reichtum sind nicht die Treibkräfte dieser Entwurzelungen. Nein, das Leid ist die  wirkliche Haupttreibkraft, die alle NBM vereint. Sie sind zerrissen von diesem Lebenstrieb, welches sie drängt ihr Land zu verlassen und dem Verlust der geliebten Menschen und ihres geliebten Landes. Warum gehen sie? In der Hoffnung einen Zufluchtsort zu finden, wo man sie respektieren würde, wo sie Rechte hätten. Eigentlich streben sie nach demselben wie ein jeder: jemand sein, einen Beruf erlernen, eine Familie haben und arbeiten können.

Welche Antwort gibt die Schweiz diesen mutigen Jugendlichen, die auswandern um das Recht zu haben, weiter existieren zu können? Eine paradoxe Antwort: zwischen Hoffnung und Verriegelung. In bestimmten Kantonen, davon das Wallis, welches die Inspirationsquelle für diesen Leitartikel ist, werden diese Jugendlichen als Minderjährige übernommen (NBM-Heim, Erzieher, Berufsausbildung), doch die Verwaltungsbehörden betrachten sie zuerst als Einwanderer und erst dann als Minderjährige und verweigern ihnen meistens den Flüchtlingsstatus. Sie befinden sich also in einer grossen Wehrlosigkeit, dem Untergrund oder der Ausweisung geweiht. Man beachte, dass der Kanton Wallis im Ruf steht, in Sachen Asylpolitik eines der gnädigsten zu sein, was bezüglich der Gesamtsituation in der Schweiz kaum ermutigend ist.

Für die Beauftragten ist die menschliche Begegnung ergreifend. Das Vertrauensband wird zärtlich im Laufe der Konsultationen geknüpft. Der Beauftragte ist unter ständiger Spannung zwischen dem höheren Wohl der Kindes und der Migrationspolitik des Bundes und der Kantone. Er ist oft machtlos angesichts der Wirkung der Verwaltungsentscheidungen auf den geistigen und körperlichen Zustand der NBM. Die Erlaubnisverweigerungen führen oft einen akuten depressiven Zustand herbei, sowie ein erhebliches Angstgefühl mit damit verbundenen Schlafstörungen und das Risiko des Drogenkonsums. Wer kümmert sich darum, die Behörden für die Auswirkungen ihrer Entscheide auf die Gesundheit der NBM zu sensibilisieren?

Diesen Jugendlichen die Möglichkeit anzubieten sich auszubilden und einen Beruf zu erlangen würde eine gute Antwort ausmachen, um zu versuchen die Ungleichheit zu vermindern, deren Opfer sie aufgrund ihrer Herkunft sind; denn ein Lebensprojekt, welches ein Berufsprojekt beinhaltet, ist eines der Hauptschutzfaktoren für die Jugend.

Dieser Artikel ist am 09.07.2010 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes (IDE) erschienen.

Die Armut in der Schweiz : eine Kinderangelegenheit

21 Juni 2010

In der Schweiz, im Jahr 2006, schlägt die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) Alarm, als sie “die zunehmende materielle Unsicherheit [anprangert], von der ein wichtiger und unvermuteter Teil der Gesellschaft betroffen ist: (…) fast 45% der Sozialhilfeempfänger/innen in der Schweiz sind heute Kinder und Jugendliche. Um diese besorgniserregende und oft verkannte Realität zu erhellen, rückt die EKKJ Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt. Sie sollen nicht mehr nur als Teil einer armutsbetroffenen Familie, sondern für sich selbst wahrgenommen werden.”

2008 bleibt die Situation der Kinder (1) in der Schweiz besorgniserregend. Wie es die im April 2010 veröffentlichten Statistiken zeigen, sind 4,4% der Kinder zwischen 0 und 17 Jahren Sozialhilfeempfänger/innen und somit die von der Armut am stärksten betroffene Alterskategorie. Tatsächlich reduziert sich dieser Prozentsatz für die Gesamtheit der Bevölkerung auf 3,7% (BFS, April 2010, S.10).

In seiner am 30.03.2010 vorgestellten Gesamtschweizerischen Strategie zur Bekämpfung der Armut, zieht der Bundesrat diese Situation in Betracht. Die Priorität wird klar dem Kind gegeben. „Gerade der Aspekt der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten ist bei Kindern im Vergleich zu anderen armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen von besonderer Bedeutung, weil dadurch auch die Zukunftschancen der Kinder beeinträchtigt werden“.

Somit schlägt der Bundesrat in den ersten beiden Kapiteln (Kinder in armutsbetroffenen Familien, Übergang in die Berufsausbildung und ins Erwerbsleben) Massnahmen zur Verbesserung der Lage der selbigen Kinder vor. Im 3. Kapitel stellt er Empfehlungen zum Wohle der sich in Ungewissheitslage befindlichen Familien auf und berücksichtigt somit alle Aspekte im Leben der Kinder.

Die Strategie des Bundesrates beinhaltet einen weiteren wichtigen Aspekt. Sie wurde mit der Mitwirkung von in Armut lebenden Personen ausgearbeitet. ATD Vierte Welt hat diese Hinzuziehung koordiniert. Dank dieser Vorgehensweise konnten mehrere ihrer Forderungen erfasst werden (Pressemitteilung vom 31.03.2010).

Dennoch hat der Bundesrat bei dieser Hinzuziehung nicht nach der Meinung der betroffenen Kinder gefragt, wie dies von der Kinderrechtskonvention (Art. 12) gefordert wird. Umso mehr, als dass es sich um die am stärksten von diesem Phänomen betroffenen Alterskategorie handelt. Nur eine Gruppe von Jugendlichen wurde befragt, und dies noch auf indirekte Weise.

Die Teilnahme der Kinder zur Erarbeitung von Armutsbekämpfungsmassnahmen ist unerlässlich. Dass man diesen Kindern erlaubt ihre Ansicht mitzuteilen, trägt zu einem besseren Verständnis des Problems bei. Zudem setzt das Kind in seinem alltäglichen Leben Mechanismen um, die ihm helfen diese Situation zu verkraften. Aus der Untersuchung dieser Mechanismen kann man Schutz- und Risikofaktoren herausholen. Soziale Massnahmen, welche die Schutzfaktoren stärken und den Einfluss der Risikofaktoren minimieren, können dann extrapoliert werden, indem sie die Bekämpfungsstrategie wirksamer machen.

Die EKKJ gibt 2006 in ihrem Bericht „Jung und arm: das Tabu brechen!“ den in Armut lebenden Kindern das Wort. Das was daraus resultiert ist eine Sichtweise des Kindes, die abweicht von der des passiven Opfers das man sich vorstellt: „Diese Aussage verweist darauf, dass viele der befragten Kinder und Jugendlichen sich selbst nicht als „arm“ fühlen. Vielmehr betonen die (…) befragten Jugendlichen häufig die Ressourcen und Potentiale, die es ihnen ermöglichen, sich auch unter widrigsten Umständen zu behaupten“.

Somit stellt die gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut ein grosser Fortschritt in der Wahrnehmung der Armut allgemein und des übermittelten Kinderbildes dar: einer vollwertigen Person mit politischen, sozialen, wirtschaftlichen und juristischen Interessen, welche von denen ihrer Familie abweichen können. Der nächste Schritt wird es sein, ihre Partizipation in der Erarbeitung der sie betreffenden Politiken und Programme zu integrieren. Dies wird es ermöglichen, das Kind nicht nur als Erwachsenen im Werdegang zu betrachten, sonder auch als eine Person der Gegenwart und als einen aktiven Akteur der Gesellschaft.

Clara Balestra, 21.06.2010

(1)   Das Wort “Kind” bezeichnet jeden Menschen, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Art. 1 KRK).
(2)   Die Jugendlichen aus der Welschen Schweiz von ATD Vierte Welt haben bei der Abfassung des Dossiers mitgewirkt, das Vertreter von in Armut lebenden Personen aus der ganzen Schweiz zum Anlass des „Welttags zur Überwindung der Armut“ zu Händen der Bundesratspräsidentin Micheline Calmy-Rey realisiert haben. Dieses Dokument wurde besonders in der schweizerischen Strategie zur Bekämpfung der Armut in Betracht gezogen.
(3)   Van der Hoek Tamara (2005), Trough Children’s Eyes : An Initial Study of Children’s Personal Experiences and Coping Strategies Growing Up Poor in a Affluent Netherlands, Innocenti Working Paper No 2005-05, Firenze, UNICEF Innocenti Research Centre, 2005.

Über die Kinderprostitution

8 Juni 2010

Leitartikel von Herr Jean Zermatten, Vizepräsident der Sarah Oberson Stiftung und des Kinderrechtskomitees der Vereinten Nationen, Leiter des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes (IDE)

Der Druck auf das eidgenössische Parlament, damit dieses – endlich – die Prostitution der Minderjährigen ab dem 16. Lebensjahr verbiete, wird immer grösser. Mehrere parlamentarische Vorgehensweisen wurden vorgestellt, insbesondere von der Sozialistin Chantal Galladé, den CVPlern Luc Barthassat und Viola Amherdt und dem Grünen Luc Recordon. Natürlich muss man zuerst staunen, dass diese Situation möglich ist; was es einer welschen Zeitung ermöglicht hat, kürzlich einen Artikel mit den Worten „Die jüngsten Callgirls der Welt“ zu beginnen! Fabelhafter Rekord….

Man wundert sich, dass es parlamentarischer Interventionen bedarf, wo doch unser Land an seine internationalen Verpflichtungen gebunden ist, namentlich an die 1997 von der Schweiz signierten und ratifizierten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und and das Zusatzprotokoll zu dieser Konvention, über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und über die die Kinder in Szene setzende Pornographie. Dieses Zusatzprotokoll wurde 2006 ebenfalls von der Schweiz signiert und ratifiziert. In Bern hat man ein etwas kurzes Gedächtnis!

Es scheint mir notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Konvention in seinem 34. Artikel die Verpflichtung für die Vertragsstaaten fixiert hat, sich zum Schutz des Kindes vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs einzusetzen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten Massnahmen, um zu verhindern, dass Kinder zu Prostitutionszwecken oder zu anderen illegalen sexuellen Praktiken ausgebeutet werden.

Fürs Protokoll geht man noch weiter, da Artikel 2 ganz klar die Kinderprostitution als die Benutzung eines Kindes bei sexuellen Handlungen gegen Bezahlung oder jede andere Art der Gegenleistung beschreibt; und da Artikel 3 dieses Protokolls jedem Vertragsstaat auferlegt, die Handlungen und Tätigkeiten wie das Anbieten, das Beschaffen, das Vermitteln oder das Bereitstellen eines Kindes zu Kinderprostitutionzwecken, strafbar zu machen (also in vollem Umfang durch das Strafrecht erfasst) und verlangt, dass diese Straftaten mit angemessenen Strafen bedroht werden, die der Schwere der Taten Rechnung tragen.

Muss man wiederholen, dass von seiner Geburt an bis zum 18. Lebensjahr, das Kind als jeder Mensch erachtet wird? Dies besagt der erste Artikel der Konvention. Man argumentiert, dass die sexuelle Volljährigkeit in der Schweiz auf 16 Jahre festgesetzt ist und dass ein(e) Heranwachsende(r) frei sei, sich der Prostitution hinzugeben. Dies scheint mir sehr fragwürdig zu sein. Die Limite von 16 Jahren ist keine sexuelle Volljährigkeit, aber eine Limite des unbedingten Schutzes vor den Handlungen wider die sexuelle Integrität; es ist nicht eine offene Tür für x-beliebiges Verhalten. Ausserdem hat die Schweiz weder Vorbehalte zur Frage der Bezeichnung des Kindes (Art. 1) geäussert, noch eine interpretative Aussage gemacht. Infolgedessen, müssen alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, vollständig gegen jegliche Form von Ausbeutung, insbesondere gegen die sexuelle Ausbeutung, geschützt werden.

Weiterhin behauptet man, dass das Kind, das älter als 16 ist und sich prostituiert, sein Einverständnis gegeben hat. Dabei vergisst man, dass das Einverständnis zu Handlungen, die ein Kind seiner Rechte berauben irrelevant ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrmals geurteilt, dass es unmöglich ist, rechtsgültig einer Praktik zuzustimmen, die als ein schwerwiegender Verstoss gegen die Menschenrechte erachtet wird. Dies gilt für Erwachsenen; folglich erst recht für Kinder; weit mehr, da diese ihre Rechte noch nicht voll ausüben können.

Man muss also nicht auf die Schweizer Unterschrift der Konvention des Europarates über den Schutz der Kinder gegen die sexuelle Ausbeutung von 2007 warten (alles in allem hervorragend und deren baldige Ratifizierung uns freuen würde), um Massnahmen zu treffen, die man schon seit 13 Jahren hätte anwenden sollen.

Glücklicherweise sind einige Parlamentarier auf der Hut und kantonale Parlamente haben Gesetze erlassen, wie Genf, das offiziell die Prostitution der Minderjährigen auf kantonaler Ebene seit dem 01.05.2010 verboten hat, oder wie das Wallis, dessen Parlament ein starkes Signal nach Bern gesandt hat, damit Mutter Helvetia ihre Kinder schütze, all ihre Kinder.

Wie lange werden wir noch warten müssen, um unsere Jugendlichen einem Unwesen entziehen zu können, welches von jedermann als untragbar anerkannt wird?

Dieser Artikel ist am 28.05.2010 im Le Peuple Valaisan erschienen.

Migrantenkinder und –jugendliche, eine Perspektive auf Gesundheit und Rechte?

20 April 2010

Leitartikel von Zikreta Nicevic des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes.

” I am a wasted product ”

Diese schrecklichen Worte wurden von einem jungen Sans papiers ausgesprochen, der ins UMSA-Zentrum gekommen war, nachdem er im Dezember 2009 die Entscheidung der Behörden erhalten hatte: abgewiesen.

Ich bin nicht Mal 20 und bin ein abgelaufenes Produkt “

Er ist nicht der einzige der so denkt. Viele Jugendliche sind in die Schweiz gekommen, nachdem sie ihre Heimat verlassen haben, weil dort eine schwierige Situation wütet; Haft und Folter, bewaffnete Konflikte, Völkermord, sexuelle Gewalt, erzwungene Ehe und Misshandlung, etc. Einige davon sind noch Jugendliche, die ohne ihre Eltern ankommen; man nennt sie die „nicht begleiteten Minderjährigen – NBM“.

Warum die Schweiz? Ein sicheres Land, sagen sie sich, ein Land, wo sie sich ein besseres Leben aufbauen können, weit weg vom erlebten Leid. Man vergisst manchmal, dass sie Entsetzliches durchgemacht haben. Doch wenn man genau darüber nachdenkt: Wer würde seine Heimat, seine Familie, seine Freunde verlassen, wenn er oder sie nicht dazu gezwungen wäre?

Am Donnerstag, dem 18. März 2010, wurde im IRK in Sitten eine Tagung zum Thema Migrantenkinder organisiert.  Bei dieser Gelegenheit waren mehrere Experten aus den Bereichen Gesundheit, Justiz und aus dem sozialen Sektor geladen, um über das Thema „Migrantenkinder und –jugendliche, eine Perspektive auf Gesundheit und Rechte?“ zu debattieren.

Herr Jean Zermatten, Direktor des IRK, hat die Situation der Migrantenkinder in der Schweiz vorgestellt; einige interessante Initiativen wurden ergriffen, wobei Letzteres noch weitere Beachtung fordert. Eine für das Innocenti Reserach Center (UNICEF) durchgeführte Studie hat sehr grosse Ungleichheiten zwischen Schweizerfamilien und Ausländerfamilien aufgezeigt, wobei die Arbeitslosenquote der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, bei jungen Ausländern doppelt so hoch ist; die Hindernisse sind vor allem mit schulischen Rückständen und Integrationsproblemen verbunden, aber auch mit den Diskriminationspraktiken der Lehrer und Arbeitgeber. Die jungen Ausländer stossen ebenfalls mit den in den Kulturschocks innewohnenden Konflikten zusammen. Die Migrationsgründe und die Aufnahmebedingungen in der Schweiz können zu den Schwierigkeiten dazukommen.

Die Präsentation der ADEM „Allianz für die Rechte der Migrantenkinder“ hat es Fräulein Cristina Mele – Mitarbeiterin beim Internationalen Sozialdienst (SSI) – erlaubt, ihre Ziele zu relativieren, nämlich: Die Rechte der Migrantenkinder verteidigen und ihre Übernahme und Betreuung in allen Schweizer Kantonen verbessern, im Hinblick darauf, ihnen Zukunftsperspektiven in der Schweiz, in ihrer Heimat oder einem anderen Land zu bieten.

Herr Christoph Braunschweig – Sozialmitarbeiter beim SSI – hat, was ihn betrifft, seinen Vortrag über das „Separated Children in Europe Programm – SCEP“ dargelegt, dessen Ziel es ist, eine bessere Anerkennung der Rechte von getrennten Kindern zu fördern, ihr Wohl und ihre Entwicklung sicherzustellen und minimale Normen in allen sie beeinflussenden Politiken, Praktiken und Dienstleistungen festzusetzen. Um getrennten oder nicht begleiteten Minderjährigen zu helfen, müssen die Staaten darauf achten, dass alle relevanten Informationen gesammelt werden, dass korrekte Auswertungen durchgeführt werden und sie müssen sicherstellen, dass die Rechte des Kindes angewendet und respektiert werden.

Die UMSA und das EVAM-Zentrum waren durch Dr. Anne-Emmanuelle Ambresin – Ärztin und Klinikchefin am Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV) – vertreten. Diese beiden Einheiten arbeiten zusammen um eine bessere Betreuung der NBM im Kanton Waadt sicherzustellen. Die administrativen Entscheidungen haben Auswirkungen auf den geistigen und körperlichen Zustand der NBM und die Pfleger haben leider wenig Möglichkeiten um gegen diese Hauptschwierigkeit anzugehen. Welche Rolle hat der Pfleger in dieser paradoxen Situation? Welche Antwort kann man bezüglich dieser Gesundheitsbehinderung für Migranten geben?

Herr Oliver Guéniat – Sicherheitspolizeichef in Neuenburg – hat eine schweizerische polizeiliche Statistik über die Kriminalität vorgestellt, die uns zeigt, dass diese seit 1997 einen klaren Rückgang aufweist. Das Gefühl der Unsicherheit jedoch, wächst weiterhin. Weshalb? Ein Teil der Antwort befindet sich im Informationsinhalt, welcher der Bevölkerung über die Medien weitergeleitet wird und meistens denken lässt, dass „Kriminalität“ und „ausländische Straftäter“ miteinander verknüpft sind. Ein ab 2010 einsatzfähiges Reformprojekt der polizeilichen Statistik wird genügend geeignete Variablen liefern, um die Informationsqualität für Öffentlichkeit und Politik über die  Realitäten der Kriminalität zu verbessern.

Eine Diskussionsrunde – von Prof. Pierre-André Michaud, Oberarzt von UMSA, CHUV und UNIL geleitet – hat das Kolloquium abgeschlossen, welches ein zahlreiches Publikum zusammengeführt hat.

1 “Children in Immigrant families in Switzerland, between Discrimination and Integration”, by Rosita Fibbi (Swiss Forum for Migration and population Studies) and Philippe Wanner (University of Geneva, Laboratory of Demography and Family Studies)

Dieser Artikel ist am 30.03.2010 in der Rubrik Edito-Actualité auf der Website Internationales Institut der Rechte des Kindes ( IDE) erschienen.

Referenzunterlagen:
Lausanne engagera des apprentis sans-papiers, 24Heures, 17.02.2010

Ein Tsunami namens Brélaz

8 April 2010

Leitartikel von Herr Jean Zermatten, Vizepräsident des Sarah Oberson Stiftung und Leiter des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes (IDE)

Das helvetische Landerneau ist stark durch die Auswirkungen einer neuen Tsunamiart erschüttert. Während einer unangebrachten Umstellung hat der Koloss von Lausanne eine tiefe Woge ausgelöst indem er bekundet hat, dass er jugendliche Sans papiers als Lehrlinge in die Gemeinde einstellen werde.

Diese Wassermasse hat in mehreren Kantonen und bis zur Bundesstadt Bern mit verschiedenen Auswirkungen aufgebrandet: einige haben sich überfluten lassen, andere haben versucht, durch Festhalten an den Rettungsbojen der bestehenden Praktiken, nicht zu ertrinken. Ein Grossteil surft auf der Welle der Legalität/Illegalität. Die Debatte ist jedoch entfacht und viel Wasser wird noch zwischen Flon und Aare fliessen…

Soll man den illegal eingewanderten Jugendlichen die Chance auf eine berufliche Ausbildung geben? In dieser Brandungswelle haben viele Redner die Kinderrechtskonvention herumgeschwenkt und gesagt, dass dieser Text Anrecht auf Bildung gebe, aber sicher nicht auf Arbeit. Andere sind noch weiter gegangen und haben behauptet, dass wenn man Jungendlichen erlauben würde eine Lehre zu absolvieren, man sie in die Illusion wiegen würde, später arbeiten zu können. Schliesslich denken viele, dass dem Tsunami nachzugeben, die definitive Niederlassung in der Schweiz bedeute.

Die von den Widersachern der Lausanner Initiative als definitives Argument herumgeschwenkte Kinderrechtskonvention (komisch, dass man urplötzlich damit herumwedelt, wo sie doch bei der Asylgesetzesrevision und der Adoption des neuen Ausländergesetzes so grosszügig übersehen wurde) sagt ganz genau dies:

„Artikel 28: 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere: a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen,… “.

Es ist klar, dass die Konvention kein Anrecht auf Arbeit gibt; im Gegenteil schützt sie die Kinder gegen die Arbeit und deren Ausbeutungsformen.

Es gibt aber gleichwohl keinen Zweifel darüber, dass das Recht auf Bildung auch die berufliche Ausbildung einschliesst. Von dem Moment an, wo die Sans papiers erkennen, dass man ihnen das Recht auf Bildung zuerkennt und sie eine Schulung auf Mittelstufe absolvieren können, ja sogar ein Hochschulstudium, ist es eine diskriminierende Praktik sie ihrer beruflichen Ausbildung zu berauben. Was behauptet wird: „die Kinder brauchen eine Arbeitserlaubnis um eine Lehre anfangen zu können“ ist das Ergebnis des spezifischen Berufsausbildungskonstrukts in der Schweiz: diese Bildungsform mir der Arbeitswelt verbinden. Es ist die souveräne Wahl der Schweiz.

Man befindet sich also in einer heiklen Situation: die Kinder haben ein Recht auf Bildung, die auch die Berufsausbildung beinhaltet; das Schweizerische System erzwingt einen Arbeitsvertrag (Lehre) um diese Berufsausbildung  absolvieren zu können. Folglich sind sie von der beruflichen Ausbildung ausgeschlossen, folglich werden ihre Rechte nicht respektiert; obendrein, im Vergleich zu den Sans papiers-Kindern, die studieren, und sie werden diskriminiert. Wo ist die Illegalität?

Man hat auch gelesen, dass es in der Schweiz nicht genügend Lehrstellen hat und dass man eine positive Diskriminierung zugunsten illegaler Einwanderer schaffen würde. Von wie vielen Sans papiers ist hier die Rede? 4 bei der Lausanner Gemeinde. Die Republik ist nicht in Gefahr. Positive Diskriminierung? Freilich müsste man bei der Anstellung von Lehrlingen den illegalen Einwanderern systematisch zum Schaden der anderen Kandidaten den Vorzug geben, ob es nun Bürger oder zugelassene Ausländer sind.

Schliesslich die Frage um die Sicherheit, die soviel zu tratschen gibt: ist es nicht eher sinnvoll, dass diese Jugendlichen einen Beruf erlernen, als dass sie auf unseren Strassen herumirren und von anderen Wogen – denen der Unhöflichkeit, der Kriminalität oder der Abhängigkeiten – erfasst werden? und dass sie dann gute Lehrlinge der organisierten Kriminalität werden?

Ich persönlich denke, dass der gutmütige Koloss einen Tsunami ausgelöst hat, der gute Fragen aufwirft.