Im Falle eines Verschwindens zu ergreifende Maßnahmen
Ratschläge für die Eltern
Erste Maßnahmen
- Ruhig bleiben - nicht hysterisch werden - methodisch vorgehen
- Erste Nachforschungen anstellen: Familie - Nachbarn - Bekannte - Freunde
- Nachbarn und weitere Personen für die ersten Nachforschungen um Hilfe bitten
- Sich über die letzte oder die letzten Personen informieren, die das Kind gesehen haben
Sollte es innerhalb einer halben Stunde - einer Stunde - keine Neuigkeiten geben, informieren Sie die Polizei, um bestimmte Maßnahmen in die Wege zu leiten: „Besser einmal zu häufig Alarm als überhaupt nicht"
- Die Kantonspolizei benachrichtigen (Notruf: 117)
- Besorgen einer aktuellen Fotografie des Kindes
- Die Bekleidung und besondere Merkmale - Transportmittel - präzise festhalten
- Kontrollieren der Plätze, an denen das Kind üblicherweise spielt
- Ein Protokoll führen: Wer macht was ?
- Die Hilfe eines Arztes für psychologische Betreuung anfordern
- Ein Verantwortlicher übernimmt die Leitung der Suchaktion
- Verbreitung der Suchmeldung: Patrouillen, Polizeieinheiten, Grenzposten, Flughäfen, Radiostationen usw.
- Kontrollen Krankenhäuser, Kliniken, Notaufnahme, Einkaufszentren usw.
- Systematische Durchsuchungen der benachbarten Umgebung
Wichtige Rufnummern
Kantonspolizei Wallis
Tel.: 117
Notelefon für Kinder und Jugendliche
Tel.: 147
Schweizerische Vereinigung La Main tendue
Tel.: 143
Medizinischer Notruf
Tel.: 144
Mediationsservice
Tel.: 079 409 14 87
AEMO/EHOU (Erziehungshilfe im offenen Umfeld), Sion und Monthey
Tel.: 027 323 42 40 / 024 472 31 76
ParsPas (Walliser Verein zur Suizidprävention)
Tel.: 027 321 21 21
Faire le Pas - Sexuellen Missbrauch melden:
Tel.: 0848 000 919
ATEMA (Aufnahme und Behandlung misshandelter und missbrauchter Kinder)
Tel.: 021 627 26 15
SOS Jeunesse
Tel.: 027 323 18 42
OHG-Kantonskommission (Opferhilfegesetz)
Tel.: 027 323 15 14